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Self Service BI Software

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2023-0219veröffentlicht 25.10.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1091 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 25.10.2023.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.12.2023 – 30.11.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (93 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 36 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 36 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2026
    vor 35 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Softwarelizenzen für eine Self-Service BI Software für den Einsatz in PLAIN sowie zugehörige Betriebs- und Unterstützungsleistungen

Beschreibung des Loses

Es werden abrufbare Softwarelizenzen für eine Self-Service BI Software für den Einsatz in PLAIN benötigt. Des Weiteren sind abrufbare Betriebs- und Beratungsleistung zu beschaffen. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung entsprechender Lizenzen und Dienstleistungen mit einer Laufzeit von drei Jahren mit einer optionalen Verlängerung um ein Jahr mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in\nden elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen\nbenannt.\n- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen\n(Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung\nnach § 125 GWB\n- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis nicht\nälter als 3 Monate
Kriterium
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)\n- Firmenbogen (Angaben zum Bieter und Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre)\n-mit der Abgabe dieses Angebots erkläre ich/erklären wir, dass sich mein/ unser Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
Kriterium
- Erklärung Qualitätsmanagement\n- Erklärung Umweltmanagement\n- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des Angebots)\n\nNur bei Bietergemeinschaft/Einsatz von Nachunternehmer/\nEignungsleiheAlle geforderten Unterlagen (Erllärung Eignung\nGWB, Erkl … ganz lesen- Erklärung Qualitätsmanagement\n- Erklärung Umweltmanagement\n- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des Angebots)\n\nNur bei Bietergemeinschaft/Einsatz von Nachunternehmer/\nEignungsleiheAlle geforderten Unterlagen (Erllärung Eignung\nGWB, Erklärung für Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw.\nfür Eignungsverleiher (Dritter) bzw. für Nachunternehmer,\nErklärung zum Qualitätsmanagement,\nVerschwiegenheitserklärung, IT-Sicherheit, Erklärung\nUnternehmenBezugRUS, Vertraulichkeitserklärung) pro Mitglied\nder Bewerbergemeinschaft bzw. pro Eignungsverleiher bzw. pro\nNachunternehmer vollständig ausgefüllt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2023
Vertragsende
30.11.2026
Verlängerung
entfällt
Optionen
Es besteht die Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung um 12 Monate bis zum 30.11.2027.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
09.11.2023, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der Erweiterten Richtwertmethode gemäß\nUfAB 2018 ermittelt. Innerhalb des Schwankungsbereichs von 10% entscheidet der günstigste Preis über den Zuschlag.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.11.2023 auf 16.11.2023 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 09.11.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52a8081c-42b5-4b37-b929-9a9df7d63b66.