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Security Plattform as a Service - Zero Trust

gematik GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-0007veröffentlicht 17.05.2024erstmals 17.05.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 872 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an gematik GmbH
    vor 29 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Zur Verbesserung der IT-Sicherheit der gematik wird die Beschaffung einer Sicherheitslösung auf Basis des Zero-Trust-Konzepts ("Null Vertrauen") angestrebt.

Das Ziel der Beschaffung ist die Bereitstellung einer betriebsbereiten und den Anforderungen entsprechenden Security-Platform-as-a-Service (SPaaS)-Lösung in einer Cloud-Umgebung.

Beschreibung des Loses

Die gematik bietet ihren Kunden und Mitarbeitern einen gesicherten Netzwerkzugriff auf interne und externe Dienste. Der Zugriff wird über verschiedene Sicherheitsmechanismen und Lösungen gewährleistet. Gleichwohl ist in einem sich ständig verändernden IT-Sicherheitsumfeld eine kontinuierliche Anpassung der Sicherheitsstruktur erforderlich, auch weil nach Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Bedrohungslage im Cyber-Raum so hoch ist wie nie zuvor. Zudem müssen immer mehr IT-Anwendungen der gematik für externe Nutzer über das Internet erreichbar sein. Für die Zukunft soll daher eine Sicherheitslösung auf Basis des sog. Zero-Trust-Konzepts ("Null Vertrauen") beschafft werden. Zero Trust stellt eine zeitgemäße Technologie dar, mit der die Sicherheitsanforderungen realisiert werden können. Das Ziel ist, die Beschaffung und Einführung einer KRITIS-tauglichen, an die aktuelle IT-Sicherheitslage angepasste Zero-Trust-Infrastruktur für die Nutzung aller gematik-eigenen Endgeräte. Das Zero-Trust-Konzept beinhaltet Sicherheitsprüfungen übertragener Daten und ermöglicht ein sofortiges Eingreifen in den Datenstrom, bevor ein Risiko für das Firmennetzwerk und verbundene Dienste entsteht.

Die benötigte Zero-Trust-Lösung soll inklusive Bereitstellung von Lizenzen, mit Hosting und Support für die Laufzeit von 3 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr umgesetzt werden. Zum Leistungsbeginn soll die SPaaS Lösung für 610 Nutzer eingerichtet werden, wobei während der Vertragslaufzeit die maximale Anzahl von 700 Nutzer erreicht werden kann. Ergänzend zu der Bereitstellung der SPaaS Lösung soll ein Unterstützungskontingent für Beratungs- und Schulungsleistungen zu der angebotenen SPaaS Lösung in dem Umfang von 10 Personentage pro Jahr bereitgestellt werden.

Weiterführende Informationen enthalten die Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung und Anforderungskatalog).

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für den Gesamtumsatz des Unternehmens und für den Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Mindestanforderung zum Umsatz: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die … ganz lesen1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für den Gesamtumsatz des Unternehmens und für den Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Mindestanforderung zum Umsatz: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 300.000 EUR (netto) pro Jahr betragen. 2. Erklärung (und Nachweis als Anlage) zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme muss in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe sein. Sofern der Nachweis mit Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Kriterium
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, §124 GWB Absatz 1 Nr 1 bis 9, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG. - Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen). - Angaben zur Ein … ganz lesen- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, §124 GWB Absatz 1 Nr 1 bis 9, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG. - Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen). - Angaben zur Eintragung im Handelsregister. - Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland). - Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ([Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage-04)]). - Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen. Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-05)). - Für den Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft und für den Fall des Einsatzes von Eignungsleihgebern muss durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. durch jeden Eignungsleihgeber ein entsprechend ausgefülltes Teilnahmeantragsformular (Anlage-03) eingereicht werden.
Kriterium
1. Erklärung zu widerstreitenden Interessen bei der Auftragsdurchführung: Zweifel an der Neutralität des Bewerbers (d.h. des potentiellen Auftragnehmers) bei der Ausführung des Auftrags gehen zu seinen Lasten und können gem. § 46 Abs. 2 VgV zur Verneinung seiner beruflichen Leistungsfähigkeit und zu … ganz lesen1. Erklärung zu widerstreitenden Interessen bei der Auftragsdurchführung: Zweifel an der Neutralität des Bewerbers (d.h. des potentiellen Auftragnehmers) bei der Ausführung des Auftrags gehen zu seinen Lasten und können gem. § 46 Abs. 2 VgV zur Verneinung seiner beruflichen Leistungsfähigkeit und zum Ausschluss aufgrund fehlender Eignung führen. 2. Referenzprojekte: Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Bereitstellung einer Security-Platform-as-a-Service-Lösung (SPaaS-Lösung) für ein Unternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR und mindestens 400 Computerarbeitsplätzen zum Gegenstand hatte und die Beratung und Anleitung zu Konfiguration und Betrieb dieser SPaaS-Lösung umfasste. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die SPaaS-Lösung in diesem Zeitraum bereitgestellt und mindestens schon 6 Monate betrieben wurde. Entscheidend für die Berechnung des 3-Jahreszeitraumes ist das Datum der Veröffentlichung der EU-weiten Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Mindestanforderungen zu den Referenzprojekten: - Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. - Gesamtauftragsvolumen je Referenzprojekt: Mindestauftragswert 250.000 EUR (netto) - Mindestens eine der benannten technischen Fachkräfte (vgl. unter Ziff. 3) muss in mindestens einem Referenzprojekt aktiv mitgearbeitet haben. 3.Technische Fachkräfte: Der Bewerber hat sowohl die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (insb. Einrichtung der Security-PaaS-Lösung) eingesetzt werden sollen, verbindlich zu benennen, als auch ihre Erfahrungen verbindlich darzustellen. Dazu gibt er die Berufserfahrung (in Jahren) der jeweiligen technischen Fachkraft mit einschlägigen Leistungen (technische Beratung im Security-PaaS-Kontext) und vergleichbare Referenzprojekte an. Nicht zur Berufserfahrung zählt die Zeit, in der eine Person eigentlich ein Vollzeitstudium, oder eine Vollzeitausbildung vorgenommen hat, und nur nebenher bereits fachlich gearbeitet hat. Der AG behält sich bei berechtigten Zweifeln vor, entsprechende Nachweise oder Aufklärungen einzufordern. Mindestanforderungen zu den technischen Fachkräften: - Es müssen mindestens zwei technische Fachkräfte verbindlich angegeben werden, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden. - Mindestens eine der technischen Fachkräfte muss eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung (d.h. Berufserfahrung auf dem Gebiet der technischen Beratung im Security-Platform-as-a-Service-Kontext) aufweisen. - Jede technische Fachkraft muss mindestens ein aktuelles persönliches Referenzprojekt (aus den letzten drei Jahren) vorweisen können, das mit gegenständlichem Auftrag vergleichbar ist. - Alle technischen Fachkräfte müssen über eine zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages gültige Zertifizierung für die Administration des Systems von dem Hersteller der Security-PaaS-Lösung verfügen. - Mindestens eine der technischen Fachkräfte muss an einem benannten Referenzprojekt des Bewerbers (vgl. Ziff. 2) mitgearbeitet haben. 4. Erklärung zur technischen Ausrüstung: Der Bewerber hat verbindlich zu benennen, ob er als Hersteller die anzubietende Zero-Trust-Security-Platform-as-a-Service-Lösung selbst betreiben und einsetzen wird, oder ob er die von ihm anzubietende Zero-Trust-Security-Platform-as-a-Service-Lösung als Partner eines Herstellers einsetzen wird. Mindestanforderung zur technischen Ausrüstung: Der Bewerber muss den Namen der SPaaS-Lösung und - sofern er nicht selbst Hersteller dieser ist - den Namen des Herstellers angeben. Zudem muss der Bewerber - sofern er nicht selbst Hersteller ist - den Hersteller zwingend als Unterauftragnehmer (Eignungsleihgeber) benennen und alle für diesen Fall ge …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr zu. Sofern der Auftraggeber von seinem Optionsrecht Gebrauch machen will, wird er dieses mit einer Vorlaufzeit von mindestens einem Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit in Schriftform (handschriftlich oder QES bzw. FES) gegenüber dem Auftragnehmer ausüben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
135 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bewerber hat sowohl die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (insb. Einrichtung der Security-PaaS-Lösung) eingesetzt werden sollen, verbindlich zu benennen, als auch ihre Erfahrungen verbindlich darzustellen. Dazu gibt er die Berufserfahrung (in Jahre … ganz lesenLeistung: Der Bewerber hat sowohl die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (insb. Einrichtung der Security-PaaS-Lösung) eingesetzt werden sollen, verbindlich zu benennen, als auch ihre Erfahrungen verbindlich darzustellen. Dazu gibt er die Berufserfahrung (in Jahren) der jeweiligen technischen Fachkraft mit einschlägigen Leistungen (technische Beratung im Security-PaaS-Kontext) und vergleichbare Referenzprojekte an. Es müssen mindestens zwei technische Fachkräfte verbindlich angegeben werden, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup# Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen untersch … ganz lesen#Besonders geeignet für:startup# Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden. Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage-06) auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten und gewichten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als fünf (5) gleichwertige Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y1NLUGV1D 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erkläru … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y1NLUGV1D 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages (und später des Angebotes) sind die von der Vergabestelle zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber/Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages (und später des Angebots) und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch; 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen; 8) Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden. Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage-06) auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten und gewichten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als fünf (5) gleichwertige Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los. 9) Nur die ausgewählten Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (zweite Phase des Vergabeverfahrens), können anschließend ein Erstangebot abgeben und am weiteren Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der Auftraggeber wird mit allen ausgewählten Bietern, die form- und fristgerecht ein Erstangebot eingereicht haben, Verhandlungsgespräche mit dem Ziel führen, die Angebote zu optimieren. Dafür wird der Auftraggeber diese Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu Verhandlungen und hiernach zur Abgabe endgültiger Angebote auffordern. 10) Im Nachgang zu den Verhandlungsterminen erhalten die Bieter, ggf. nach einheitlicher Fortschreibung der Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber, die Möglichkeit zur Angebotsoptimierung. Die Bieter haben mit ihrem endgültigen Angebot zudem die Zugangsdaten für ein kostenloses generisches Testsystem zu der angebotenen Lösung einzureichen. Der Auftraggeber wird nach Eingang der endgültigen Angebote eine wertende Teststellung der jeweils angebotenen Systeme vornehmen (mehr Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (208 Lose mit Angabe)
417.488 €Zuschlagswert im Median
257.125 € – 925.000 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 18.06.2024
  2. BekanntmachungFrist 18.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3f679814-1ae7-48e4-b28f-d98634dfc8aa.