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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Wissenschaftliche Evaluation der Telematikinfrastruktur

gematik GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026-0003veröffentlicht 08.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 20 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung wissenschaftlicher Evaluationen der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen. Ziel ist die regelmäßige Erhebung von Akzeptanz, Praxistauglichkeit und Wirkungsgrad der TI-Anwendungen sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung.

Beschreibung des Loses

Unter der Rahmenvereinbarung werden - je nach Bedarf des Auftraggebers - Aufträge zur Durchführung von Evaluationen in zwei Modulen vergeben: - Pilotierungsbegleitende Evaluation (Pilot-WEV): Begleitung neuer Anwendungen und Dienste während der Einführung in Modellregionen. - Produktivbetriebsbegleitende Evaluation (Produktiv-WEV): Jährliche bundesweite Befragungen zur Nutzung und Akzeptanz der TI-Anwendungen. Die Leistungen umfassen u. a. die Erstellung von Studiensteckbriefen, Fragebögen und Interviewleitfäden, die Durchführung qualitativer und quantitativer Erhebungen, die Datenanalyse sowie die Berichterstellung. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 4 Jahre. Leistungen können bis zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung i.H.v. 1.445.000,00 EUR abgerufen werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Der Preis wurde gem. der bekanntgemachten Bewertungsmatrix gewichtet und bewertet.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 60Die Qualität wurde gem. der bekanntgemachten Bewertungsmatrix gewichtet und bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung trat mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf nach 2 (zwei) Jahren. Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung 2 (zwei) Mal mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Laufzeitende für jeweils ein Jahr zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Zur Zeit der Veröffentlichung des abgeschlossenen Vergabeverfahrens galt folgende Rechtslage: Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingel … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Zur Zeit der Veröffentlichung des abgeschlossenen Vergabeverfahrens galt folgende Rechtslage: Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YT1KT3ZGA# 1) Die gematik führte dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot waren sämtliche der aufgelisteten … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YT1KT3ZGA# 1) Die gematik führte dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot waren sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes waren die von der Vergabestelle zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behielt sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber/Bieter hatten keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen waren in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich wurden, waren Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes und die Teilnahme am Vergabeverfahren fand nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache war/ist Deutsch; 6) Der Auftraggeber wählte für das weitere Vergabeverfahren max. drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose aus. Er behielt sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten wurde. Da die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben hat, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllte, wählte der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb aus. Dabei bewertete und gewichtete der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Im Ergebnis dessen wurden die 3 bestplatzierten Bewerber (d.h., diejenigen mit der höchsten Gesamt-Wertungspunktzahl nach Maßgabe der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb, Anlage 06) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand der drittplatzierten Bewerber wären alle gleichplatzierten Bewerber und damit mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. 7) Es wurde darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststanden; 8) Nur die ausgewählten Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden (zweite Phase des Vergabeverfahrens), konnten anschließend ein Erstangebot abgeben und am weiteren Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der Auftraggeber behielt sich vor, bereits auf eines dieser Angebote den Zuschlag zu erteilen, ohne über den Angebotsinhalt zu verhandeln. Da über den Angebotsinhalt verhandelt worden ist, führte der Auftraggeber mit allen ausgewählten Bietern, die form- und fristgerecht ein Erstangebot eingereicht hatten, Verhandlungsgespräche mit dem Ziel, die Angebote zu optimieren. Dafür forderte der Auftraggeber diese Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu Verhandlungen und hiernach zur Abgabe endgültiger Angebote auf. 9) Für den Fall, dass der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot hätte erteilt werden können, behielt sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IGES Institut GmbH, Berlin3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9dfcf259-593b-4bf2-94b7-6240368d60de.