Schulbuslinie Hachinger Tal Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching) - Großbus; 5 Lose
Landratsamt München · 81541, Bayern
Aktenzeichen 24/2-SBL-HTS - Los 1veröffentlicht 08.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 71 Monate
- 10.09.2024 – 31.07.2030
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 02.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 822, 823 und 825Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 08.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 350Landkreis Miesbach, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 71 Monate10.09.2024 – 31.07.2030
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über staatsanzeiger-eservices.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 29 Monaten
- Bindefrist endetvor 27 Monaten43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.07.2030
- Heute
Beschreibung
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Hachinger Tal Schule besuchen lern- und sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit. Die lern- oder sprachbeeinträchtigten Schüler/-innen sind an den jeweiligen Bushaltestellen abzuholen und mittags wieder dorthin zurückzubringen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt.
Die fünf zu vergebenden Lose zur Schülerbeförderung der Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching teilen sich wie folgt auf: Los 1 - Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen; Los 2 - Haar / Putzbrunn / Neubiberg; Los 3 - Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn; Los 4 - Ottobrunn / Putzbrunn; Los 5 - Pullach / Neuried
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen (Linie I) Das Los 1 (Linie I) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel) | 71 Monate | – |
| 2 | Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Haar / Putzbrunn / Neubiberg (Linie II) Das Los 2 (Linie II) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel) | 71 Monate | – |
| 3 | Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn (Linie III) Das Los 3 (Linie III) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel) | 71 Monate | – |
| 4 | Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Ottobrunn / Putzbrunn (Linie IV) Das Los 4 (Linie IV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 45 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 45 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel) | 71 Monate | – |
| 5 | Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Pullach / Neuried (Linie V) Das Los 5 (LinieV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 15 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 15 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel) | 71 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, Bezeichnung und Mitgliedsnummer sind anzugeben; Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an; Nachweis über die vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister Angabe im Formblatt … ganz lesenkürzer
Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, Bezeichnung und Mitgliedsnummer sind anzugeben; Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an; Nachweis über die vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung - Gewerbeanmeldung - aktueller Auszug aus dem Handelsregister https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=293339- Kriterium
- Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: - für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro, - für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=293339
- Kriterium
Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung - einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Schülerbeförderungsleistungen, der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes des Auftragg … ganz lesenkürzer
Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung - einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Schülerbeförderungsleistungen, der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners); der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen - im Falle der Einschaltung von Subunternehmern: Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen - soweit einschlägig: Formblatt L 234 Erklärung zur Bietergemeinschaft https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=293339- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Insolvenz
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 10.09.2024
- Vertragsende
- 31.07.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- staatsanzeiger-eservices.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- 13.06.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: - Formblatt 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Abla … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen und/der zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen und/der zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Bindefrist wurde auf den 26.07.2024 festgelegt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mariahilfplatz 17, München 81541
- Website
- landkreis-muenchen.de
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
lra-m.bayern.de
Bei uns erfasst
- Machbarkeitsstudie Fuß- und Radwegebrücke über die Isar zwischen Pullach und Grünwald13.06.2025
- Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt im Landkreis München in 33 Losen12.12.2024
- Radwegebeschilderung Landkreis München26.11.2024
- LRA München: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege; 5 Lose31.10.2024 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH29 Zuschläge
- Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH22 Zuschläge
- RBA Regionalbus Augsburg GmbH10 Zuschläge
- Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH10 Zuschläge
- DB Regio Bus Bayern GmbH9 Zuschläge
- Egenberger GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.06.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad4cd858-8268-484e-bf78-89b2f4fd1a51.