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Schulbuslinie Hachinger Tal Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching) - Großbus; 5 Lose

Landratsamt München · 81541, Bayern

Aktenzeichen 24/2-SBL-HTS - Los 1veröffentlicht 05.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 877 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
71 Monate10.09.2024 – 31.07.2030
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
81541München, München, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Hachinger Tal Schule besuchen lern- und sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit. Die lern- oder sprachbeeinträchtigten Schüler/-innen sind an den jeweiligen Bushaltestellen abzuholen und mittags wieder dorthin zurückzubringen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt.

Die fünf zu vergebenden Lose zur Schülerbeförderung der Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching teilen sich wie folgt auf: Los 1 - Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen; Los 2 - Haar / Putzbrunn / Neubiberg; Los 3 - Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn; Los 4 - Ottobrunn / Putzbrunn; Los 5 - Pullach / Neuried

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen (Linie I)

Das Los 1 (Linie I) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)

71 Monate–
2
Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Haar / Putzbrunn / Neubiberg (Linie II)

Das Los 2 (Linie II) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)

71 Monate–
3
Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn (Linie III)

Das Los 3 (Linie III) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)

71 Monate–
4
Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Ottobrunn / Putzbrunn (Linie IV)

Das Los 4 (Linie IV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 45 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 45 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)

71 Monate–
5
Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Pullach / Neuried (Linie V)

Das Los 5 (LinieV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 15 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 15 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)

71 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.09.2024
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Abla … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Schulbuslinie Hachinger Tal Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching); 2 Lose

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 11.06.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

507vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22b5c6ec-5052-4272-8b78-2c4d48348f7d.