Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt im Landkreis München in 33 Losen
Landratsamt München · München, Bayern
Aktenzeichen 24/03 Bauschuttveröffentlicht 12.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 33
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Zwischenlagerung und Entsorgung von AushubmaterialLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 10.11.2026
- Entsorgung von teerhaltigem StraßenaufbruchLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 12.01.2027
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 33 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 33
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und die Verwertung/Entsorgung von Bauschutt im Landkreis München in ausgewählten Gemeinden des Landkreises München im Bringsystem an den 21 Wertstoffhöfen. Die Transportleistungen von den Anfallstellen zur Übergabestelle sind NICHT Teil der zu erbringenden Leistung. Die Übernahme und Verwertung / Entsorgung von Bauschutt aus der Gemeinde Taufkirchen des Landkreises München ist NICHT Teil der zu erbringenden Leistung. Die Übernahme und Verwertung / Entsorgung von Gipskarton bzw. Gipsfaserplatten und Leichtbaustoffen aus der Gemeinde Schäftlarn des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost ist NICHT Teil der zu erbringenden Leistung. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting des Landkreises München nutzt den Wertstoffhof der Gemeinde Grünwald.
• Verwertung bzw. Entsorgung von reinem Bauschutt - Los 1 bis Los 21 • Verwertung bzw. Entsorgung von Gips - Los 22 bis Los 29 • Verwertung bzw. Entsorgung von Leichtbaustoffen - Los 30 bis Los 33 • Betrieb oder Einrichtung einer oder ggf. mehrerer Übernahmestellen für Bauschutt
Gegenstand nach CPV
- 90510000Beseitigung und Behandlung von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Lose33 Lose
Alle 33 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Aschheim Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 2 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Baierbrunn Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 3 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Feldkirchen Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 4 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Garching b. München Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 5 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Gräfelfing Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 6 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Grasbrunn Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 7 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Grünwald Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 8 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Haar Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 9 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Ismaning Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 10 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Kirchheim b. München Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 11 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Neuried Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 12 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Oberhaching Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 13 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Oberschleißheim Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 14 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Planegg Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 15 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Pullach Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 16 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Sauerlach Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 17 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Schäftlarn Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 18 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Unterföhring Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 19 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Unterhaching Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 20 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Unterschleißheim Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 21 | Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Zweckverband München-Südost Ottobrunn Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 22 | Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Haar Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 23 | Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Oberhaching Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 24 | Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Planegg Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 25 | Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Pullach Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 26 | Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Sauerlach Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 27 | Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Unterföhring Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 28 | Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Unterhaching Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 29 | Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Unterschleißheim Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 30 | Leichtbaustoffe Anfallstelle Wertstoffhof Oberhaching Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 31 | Leichtbaustoffe Anfallstelle Wertstoffhof Sauerlach Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 32 | Leichtbaustoffe Anfallstelle Wertstoffhof Unterföhring Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
| 33 | Leichtbaustoffe Anfallstelle Wertstoffhof Unterschleißheim Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preis siehe Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2367d6-eu
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate (bis 31.12.2026). Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um jeweils ein Jahr. Maximal kann der Vertrag drei Mal je um ein Jahr verlängert werden, läuft also maximal bis zum 31.12.2029
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80338 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der A … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Binde- und Zuschlagsfrist wird auf 20.12.2024 festgelegt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr bean … ganz lesenkürzer
Die Binde- und Zuschlagsfrist wird auf 20.12.2024 festgelegt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mariahilfplatz 17, 81541 München
- Website
- landkreis-muenchen.de
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
lra-m.bayern.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Wurzer Umwelt GmbH9 Zuschläge
- ALFA Recycling München GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- ROHPROG GmbH8 Zuschläge
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 06.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde OberschleißheimFrist 30.11.2026
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- Erfassung und Verwertung von Altholz im Landkreis Weilheim-SchongauEVA - Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsges. mbHFrist 30.11.2026
- Erfassung, Sortierung und Verwertung von Elektro- und ElektronikaltgerätenVIVO KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
- Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott aus dem Landkreis MiesbachVIVO KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fcd64306-a36a-471e-bfcc-203e76d708e2.