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vergebenEU-weitLieferleistungen

Schüttcontainer

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25-2000060953veröffentlicht 16.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 261 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (117 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (307 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 9 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Lieferung von insgesamt 550 Schüttcontainern. - Herstellung oder Umbau (siehe dazu auch Nr. 5 der LB) und Lieferung der an die Annahmestelle der Auftraggeberin gem. Anlage 3/ "Lieferorte" - Es sind Tranchen von 60 Schüttcontainern pro Lieferung zu fertigen. Abweichungen können mit der Auftraggeberin abgestimmt werden. - Die etwaige letzte Tranche muss spätestens 1 Jahr nach Zuschlagserteilung (bei Verzicht auf Mustercontainer) bzw. nach Abnahme des Mustercontainers erfolgen. Es wird empfohlen, die Schüttcontainer zu besichtigen, wenn diese vom Bieter noch nie gebaut wurden bzw. wenn diese dem Bieter nicht bekannt sind. Wenn notwendig, kann auch ein Container für einen begrenzten Zeitraum leihweise überlassen werden. Die Überlassung ist mit der Auftraggeberin (siehe A0_Aufforderung Pkt. 2) abzustimmen und vom Auftragnehmer zu organisieren. Die Kosten für die Abholung und Rücklieferung des Werkstücks sind vom Auftragnehmer zu übernehmen. Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer die umzubauenden Metallcontainer zur Verfügung. Die Anlieferung zum Auftragnehmer übernimmt die Auftraggeberin innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer liefert Kosten und Gefahr frei Annahmestelle zu den Geschäftszeiten der Auftraggeberin (montags bis freitags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr). Der genaue Liefertermin wird mindestens fünf Geschäftstage im Voraus beim zuständigen Ansprechpartner der Auftraggeberin (wird mit Zuschlagserteilung bekanntgegeben) avisiert. Die Lieferorte und die jeweilige Anzahl der Schüttcontainer sind aus der Anlage 3./ "Lieferorte" ersichtlich. Die erste Lieferung erfolgt spätestens 12 Wochen nach Freigabe des Ausfallmusters. Das zur Transportsicherung vom Auftragnehmer benutzte Verpackungsmaterial ist wieder mitzunehmen und vom Auftragnehmer zu entsorgen.

Beschreibung des Loses

Es sind 550 Stück Schüttcontainer innerhalb eines Jahres zu liefern. Die erste Lieferung hat spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Für die Produktion des Schüttcontainers sind die betreffenden technischen - von der AG zur Verfügung gestellten - Unterlagen bzw. Konstruktionspläne verbindlich. Diese sind genauestens zu beachten. Nachfolgend sind die Anforderungen an den Container zusammengefasst. Die in dieser Leistungsbeschreibung und in der Anlage 1./ "Schüttcontainer Skizze mit Wagen" angegebenen Außenmaße sind maßgeblich. Außenmaße über alles: Flächenmaß: 755 mm (Länge) x 575 mm (Breite) Höhe des Behälters: 670 mm Innenmaße: Der Boden des Containers läuft konisch auf die Auslassöffnung (s.u.) zu. Ein ähnlicher Container mit geringerer Höhe und ohne Auslassöffnung ist in der Anlage 2./ "Skizze M-Behälter" dargestellt. Brutto Einzelcontainer (max.): 710 kg Container-Eigengewicht (max.): 75 kg Der Schüttcontainer muss einer Stapellast von mindestens 2.800 kg bei vierfach Stapelung standhalten. D. h. auf dem untersten Container stehen drei weitere. Eine entsprechende Prüfbescheinigung der Statik ist mitzuliefern. Der Turm von übereinanderstehenden Containern muss geradestehen. Die maximale Abweichung der Oberkante des obersten Containers aus dem Lot darf 10 mm nicht übersteigen. Die Last der Container soll vom Containerboden und von den Auflagekanten (entlang der Längsseiten der Container) getragen werden, die auf dem Oberrahmen des darunter stehen-den Containers ruhen. Auflage, Kante und Bodenblech werden nach Erfordernis ggf. verstärkt. Die Container sind für Stapelung ohne Bodengestelle vorgesehen, d.h. der Containerboden ist so verstärkt auszubilden, dass er die Last eines Stapels tragen kann. Der Oberrahmen überragt um ca. 32 mm das Niveau des darin versenkt liegenden Deckels, so dass ein darauf gestapelter Container nach allen vier Seiten gegen Verschub gesichert ist. Die Last ruht dabei auf den Längsseiten, auf denen sich die Auflagekanten abstützen. Die Innenkanten des Oberrahmens und die Außenkanten des Containerbodens sind so abzuschrägen, dass sich auch bei minimalem Freiraum die Container einwandfrei positionieren lassen. Die Schrägung ist auf ca. zwei Drittel der Höhe (also ca. 20 aus 30 mm) zu beschränken, so dass sich im Mittelbereich Außen- und Innenflächen vertikal gegenüberstehen. Die Container müssen rundum (also auch in den nichttragenden Teilen) stark genug ausgeführt sein, um das Aufbrechen mit Handwerkszeug auszuschließen. Die Container dürfen sich weder unter der Stapellast verbiegen noch unter dem Druck des Inhalts ausbeulen. Als Toleranzgrenze wird 3 mm festgelegt. Bei Verwendung gesickter Bleche ist zu beachten, dass durch die Sicken die Fluchten der Außenseiten nicht überschritten werden dürfen. Die Schmalseiten des Containers sind unten um ca. 33 mm auf jeder Seite zurückgesetzt, so dass in ca. 100 mm Höhe vom Boden Griffkanten für Stapler-Gabeln entstehen. Eine Oberklappe (geteilte Ausführung, kein Lochblech), um die Hinterkante drehbar, soll an-nähernd die gesamte Fläche innerhalb des Oberrahmens zum Be- und Entladen des Containers freigeben, d.h. die Auflage für diese Oberklappe ist schmal zu halten. Klappe mit Griff-mulde oder einklappbarem Griff. In der Vorderseite (vorderen Längsseite) ist die Verriegelungsmechanik untergebracht. Der Verriegelungsmechanismus muss innen abgedeckt und nicht zugänglich sein. Abdeckung vernietet o.ä. (nicht verschraubt). Im unteren Bereich ist eine Auslassöffnung (240 mm x 130 mm) wie in der "Schüttcontainer-skizze mit Wagen" dargestellt, einzuarbeiten. Die Auslassöffnung muss von der Container-rück- und Vorderseite mittels Vierkantschlüssel (7 mm) zu öffnen und zu schließen sein. In geöffnetem Zustand muss die Öffnung in jeder Position offengehalten werden (z. B. mittels eines Magneten oder einer Feder). Maße nach Bauplan mit einsteckbarer Plexiglasscheibe (ca. 3 mm dick), die mitzuliefern ist. Bei verschlossenem Container dürfen die Plexiglasscheibe und die dahinterliegende Einsteckkarte nicht herausnehmbar sein. Der Deckel, die Auslassöffnung und das Kartenfach sind miteinander und mit dem Rahmen des Containers zu verriegeln. Im geschlossenen Zustand soll der Container durch zwei gemeinsam wirkende Vorhängeschlösser oder Plomben gesichert werden (Doppelverschluss). Nach Abnahme der Schlösser oder Plomben und Entriegelung mit Vierkantschlüssel (Schlüsselweite 7 mm) sind damit der Deckel und das Kartenfach freigegeben. Der Verschlussmechanismus muss leichtgängig sein. Der Verschluss muss auch von der Rückseite des Containers zu öffnen sein. Dieser Mechanismus ist vom Auftragnehmer zu konstruieren. Der Innenraum ist so zu gestalten, dass an keiner Stelle Münzen hinter oder zwischen Blechen eingeklemmt werden können bzw. dahinter verschwinden. Hierbei ist auch das hohe Eigengewicht der Münzen zu berücksichtigen, wodurch die Containerwände nach außen gedrückt werden und sich somit Spalte öffnen könnten. Alle Stoßflächen von Blechen sind so zu verschweißen, dass keine Münzen hinter den Blechen verschwinden. Der Boden ist konisch zu gestalten, sodass die Münzen automatisch durch die Auslassöffnung rutschen. Alle Kanten der Bleche sind so zu gestalten, dass keine Verletzungsgefahr beim Hineingreifen in den Container besteht. Alle Scharniere dürfen nicht verschraubt, sie müssen vernietet oder punktgeschweißt sein. Sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme der funktionsbedingt blanken Flächen und der feuerverzinkten Teile, sind gegen Rost zu schützen Farbe RAL 9007 Zum Anschluss an den Münzlift ist der Container mit Öffnungen zu versehen, in die Arretierungshaken des Münzlifts greifen. Diese sind seitlich unten an der Ecke Richtung Auslassöffnung anzubringen (siehe Anlage 1.2 Anschluss Münzlift)

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotsvergleichswert100 %
Preis
Angebotsvergleichswert

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung gemäß Nummer 4 Vordruck 11078 II (s. C3) über die Eintragung im Berufs-register mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Angaben gemäß Nummer 9 Vordruck 11078 II (s. C3) zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben gemäß Nummer 7 Vordruck 11078 II (s. C3), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben gemäß Nummer 8 Vordruck 11078 II (s. C3) zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung gemäß Nummer 1 Vordruck 11078 II (s. C3) zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben gemäß Nummer 5 Vordruck 11078 II (s. C3) zu Insolvenzverfahren und Liquidation Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben gemäß Nummer 6 Vordruck 11078 II (s. C3) zu Versicherungen Personenschäden 1 Mio.EUR Sachschäden 1 Mio. EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
17.02.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: C5 Erklärung Sanktionen-VO Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fas-sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine d … ganz lesenLeistung: C5 Erklärung Sanktionen-VO Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fas-sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Sonstige Dateien: C4_Verzeichnis NU C6_Vertraulichkeitserklärung_25-2000060953.docx D1_Verpflichtungserklärung NU
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Muster-Container / Überprüfung Im Rahmen der Wertung wird zunächst der erstplatzierte Bieter aufgefordert, ein plangenaues Musterstück innerhalb von 4 Wochen zur Überprüfung der geforderten Eigenschaften einzureichen. Zu diesem Zweck kann der Bieter vom Fachbereich einen Container ausleihen. Sollt … ganz lesenMuster-Container / Überprüfung Im Rahmen der Wertung wird zunächst der erstplatzierte Bieter aufgefordert, ein plangenaues Musterstück innerhalb von 4 Wochen zur Überprüfung der geforderten Eigenschaften einzureichen. Zu diesem Zweck kann der Bieter vom Fachbereich einen Container ausleihen. Sollte dieser im Rahmen des Nachbaus/Umbaus zerstört werden, muss der Bieter unentgeltlichen Ersatz liefern, wenn der Zuschlag nach Lieferung des Mustercontainers bestätigt wird. Sollte der Container der Bank zerstört worden sein, und der Zuschlag nach Überprüfung des Muster-containers nicht bestätigt werden, muss der Bieter die Kosten für den zerstörten Container erstatten. Das Musterstück ist kostenlos (inkl. An-/Abtransport) folgender Stelle zur Verfügung zu stellen: Deutsche Bundesbank Filiale Dortmund Marsbruchstraße 200 44287 Dortmund Die Anlieferung ist mit der Auftraggeberin (siehe A0_Aufforderung Pkt. 2) abzustimmen. Der Fachbereich überprüft den Mustercontainer innerhalb von 4 Wochen. Dabei wird vor allem auf die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Eigenschaften (A-Kriterien) geachtet. Folgende Prüfungen werden an dem Mustercontainer durchgeführt: Alle Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung und den Technischen Unterlagen werden überprüft. Erfüllt dieses Musterstück des erstplatzierten Bieters nach Überprüfung durch den Fachbereich nicht die Anforderungen, kann der Bieter innerhalb von 2 Wochen nachbessern oder einen weiteren Mustercontainer liefern. Ist diese Nachbesserung erfolglos, wird der nächstplatzierte Bieter aufgefordert, ein Musterstück zu erstellen. Der Musterbehälter des Unternehmens, welches den Zuschlag erhält, geht in das Eigentum der Bank über und wird entsprechend der Position des Preisangebotes vergütet. Sofern der Bieter entsprechende Container bereits an die Bank geliefert hat, kann die Bemusterung entfallen. Er hat in diesem Fall jedoch schriftlich zu garantieren, dass das angebotene Produkt den bereits gelieferten Containern in vollem Umfang entspricht.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MD14# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Pos … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MD14# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 446 (Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2196600d-4b2f-420e-aa7a-1ad8594fc4da.