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Schülerspezialverkehr und Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten für den Zeitraum der Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029

Landkreis Barnim · Eberswalde, Brandenburg

Aktenzeichen I-Vst-2/24veröffentlicht 19.02.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Schulen in den Landkreisen Barnim (Robinsonschule Bernau u. weitere Schulen) und Oberhavel (Birkenwerder)in 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Schulen im Landkreis Barnim (Johanna-Schule, Schule im Nibelungenviertel, weitere Schulen)in 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Schulen im Landkreis Barnimin 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 4: Schulen in den Landkreisen Barnim, Märkisch Oderland und Uckermarkin 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 5: Schulen in Berlin, Potsdam und Königs Wusterhausenin 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
2 weitere Lose zeigen
  • Los 6: Integrations-Kindertagesstätte "Kinderland" in Eberswaldein 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 7: Integrations-Kindertagesstätten "Regenbogen" und "Rappelkiste" in Bernau bei Berlin, "Pankekinder" in Panketal, "Spatzennest" und "Kleine Zauneidechsen" in Klosterfeldein 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
46 Monate08.09.2025 – 27.06.2029
Lose
7
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eberswalde16225, Landkreis Barnim, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (71 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • KM-Leistung40 %
  • Umweltstandards10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 27.06.2029
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Schülerspezialverkehr des Landkreises Barnim sowie Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten im Landkreis Barnim für den Zeitraum der Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029

Lose7 Lose

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schulen in den Landkreisen Barnim (Robinsonschule Bernau u. weitere Schulen) und Oberhavel (Birkenwerder)

Schülerspezialverkehr und Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten

46 Monate–
2
Schulen im Landkreis Barnim (Johanna-Schule, Schule im Nibelungenviertel, weitere Schulen)

Schülerspezialverkehr und Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten

46 Monate–
3
Schulen im Landkreis Barnim

Schülerspezialverkehr und Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten

46 Monate–
4
Schulen in den Landkreisen Barnim, Märkisch Oderland und Uckermark

Schülerspezialverkehr und Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten

46 Monate–
5
Schulen in Berlin, Potsdam und Königs Wusterhausen

Schülerspezialverkehr und Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten

46 Monate–
6
Integrations-Kindertagesstätte "Kinderland" in Eberswalde

Schülerspezialverkehr und Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten

4 Jahre–
7
Integrations-Kindertagesstätten "Regenbogen" und "Rappelkiste" in Bernau bei Berlin, "Pankekinder" in Panketal, "Spatzennest" und "Kleine Zauneidechsen" in Klosterfelde

Schülerspezialverkehr und Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
KM-Leistung40 %
Umweltstandards10 %
Qualität
KM-LeistungGewertet wird die Summe aller Touren der im Formular F2 des jeweiligen Loses ausgewiesenen Fahrstrecke in Kilometer/Woche.
Qualität
UmweltstandardsProzentualer Anteil emissionsarrner Fahrzeuge (Euro 6 Motor und höher + Partikelfilter) der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Fahrzeuge (Formular F2). Als Nachweis ist mit Angebotsabgabe eine Kopie der Fahrzeugscheine einzureichen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.09.2025
Vertragsende
27.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendun … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY7YTH0ME7F0 Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein zertifiziertes Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Elektronische Angebote können über den Vergabemarktplatz des … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YY7YTH0ME7F0 Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein zertifiziertes Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Elektronische Angebote können über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg in einer der zugelassenen Arten (Textform, qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur) übermittelt werden. Für die Angebotserstellung steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss des so übermittelten Angebotes im Vergabeverfahren. Sofern mehrere Angebote (z.B. ein Haupt- und ein Nebenangebot) elektronisch übermittelt werden sollen, sind diese im Bietertool entsprechend jeweils separat über den Versanddialog abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1M. Eisenmann Personenbeförderung GmbH, Bernau bei Berlin1
2M. Eisenmann Personenbeförderung GmbH, Bernau bei Berlin1
3Märkische Sozialdienst gGmbH, Bernau bei Berlin1
4Bus & Taxibetrieb Neidhardt GmbH, Eberswalde3
5M. Eisenmann Personenbeförderung GmbH, Bernau bei Berlin3
6WW Trans GmbH & Co. KG, Biesenthal2
7WW Trans GmbH & Co. KG, Biesenthal3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (392 Lose mit Angabe)
13,08 Mio. €Zuschlagswert im Median
1,03 Mio. € – 13,08 Mio. €mittlere Hälfte, 48 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 95aa6f01-c217-4c45-a84d-4d30537da7ce.