Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen
Bezirksregierung Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-028veröffentlicht 20.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 17 Monate
- 01.08.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 17 Monate01.08.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Köln50667, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 9,5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis80 %
- Qualität20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Gegenstand und Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung verschiedenartiger Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere dessen Bezirksregierungen bei (1) der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen bzw. Schluss- und Endabrechnungen auf Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie (2) allen weiteren Aufgaben des Auftraggebers und insbesondere der Bezirksregierungen, die im Rahmen der Administration und Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfeprogramme entstehen. Nachfolgend sind insofern unter Ziffer IV. dieser Leistungsbeschreibung die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf der Leistungen nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung). Der Auftraggeber hat aktuell seine fünf Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörde mit der Verwaltung und Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie der NRW-Soforthilfe 2020 (gemeinsam auch als "coronabedingte Wirtschaftshilfen-Programme") beauftragt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sowohl für den Auftraggeber und insbesondere die jeweils zuständige Bezirksregierung des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden, als auch ggf. andere vom Auftraggeber benannte Dritte. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Leistungserbringung mit allen vom Auftraggeber benannten Behörden und sonstigen Dritten zusammenzuarbeiten, die Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programmen erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber dies vom Auftragnehmer verlangt. Dies gilt insbesondere für (1) vom Auftraggeber bestimmte juristische Berater, (2) ggf. weitere für die bisherigen Bewilligungsarbeiten aus der bisherigen Antragsphase noch tätige Dienstleister des Auftraggebers bzw. der Bezirksregierungen oder der Bundesrepublik Deutschland ("Bund") und (3) dem bzw. den Dienstleistern, die ggf. im Rahmen eines losübergreifenden Projektmanagements und Prüfung eingesetzt werden.
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Münster Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens bereits zum Großteil beendet, so dass hier nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden sind detailliert beschrieben in der Leistungsbeschreibung. Auf diese Leistungen sind die Leistungen des Auftragnehmers jedoch bei Abruf nicht beschränkt, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung). | 17 Monate | – |
| 2 | Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Detmold Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens bereits zum Großteil beendet, so dass hier nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden sind detailliert beschrieben in der Leistungsbeschreibung. Auf diese Leistungen sind die Leistungen des Auftragnehmers jedoch bei Abruf nicht beschränkt, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung). | 17 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 80Gesamtwertungspreis Stundensätze
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Angebotskonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
bis zu 1-mal: 3.1 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers. Die Laufzeit von Einzelabrufen beginnt mit Zugang des jeweiligen Einzelabrufs beim Auftragnehmer oder an dem vom Auftraggeber im Einzelabruf konkret bestimmten Zeitpunkt. 3.2 Di … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: 3.1 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers. Die Laufzeit von Einzelabrufen beginnt mit Zugang des jeweiligen Einzelabrufs beim Auftragnehmer oder an dem vom Auftraggeber im Einzelabruf konkret bestimmten Zeitpunkt. 3.2 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung Bedarf, spätestens am 31.12.2026. Das Ende der Laufzeit der Einzelabrufe ist in den jeweiligen Einzelabrufen geregelt. 3.3 Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2027 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2026 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen. 3.4 Auch dann, wenn die vorstehend bestimmten Vertragslaufzeiten noch nicht erreicht sind, enden die Rahmenvereinbarung und/oder etwaige auf dieser Grundlage erfolgte Einzelabrufe mit Erreichen der Vergütungsobergrenze wie in Ziffer 8.8 unten definiert und unter Berücksichtigung der in Ziffer 8.8 S.2 vorgesehenen Möglichkeiten der Erhöhung der Vergütungsobergrenze.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYT06LMQG2 Das Angebot ist auf der Grundlage der bereitgestellten Vergabeunterlagen sowie den Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung zu erstellen. Die hierzu vorgesehenen Formulare müssen vom Bieter benutzt sowie vollständig ausgefüllt und eingereicht werden. Ein volls … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYT06LMQG2 Das Angebot ist auf der Grundlage der bereitgestellten Vergabeunterlagen sowie den Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung zu erstellen. Die hierzu vorgesehenen Formulare müssen vom Bieter benutzt sowie vollständig ausgefüllt und eingereicht werden. Ein vollständiges Angebot besteht aus den im Formular 325 EU aufgelisteten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen. Für die Erstellung des Angebots ist grundsätzlich die letzte Version der jeweiligen vom AG zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Es sind zwingend alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie Formulare - sofern zutreffend - abzugeben. Fehlende Formulare, Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Unternehmen (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen/Unterauftragnehmer) eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die seitens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft einzureichenden bzw. abzugebenden Formulare und Erklärungen von dem hierzu von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich (vgl. Formular 531 EU) bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Mit Ausnahme des Angebotsschreibens sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für jedes Los jeweils vollständig einzureichen. Das Angebot muss das Formular 324 EU - Angebotsschreiben enthalten. Dieses ist vollständig auszufüllen und einzureichen. Jeder Bieter reicht insgesamt genau ein Angebotsschreiben ein, d.h. auch dann, wenn er jeweils ein Angebot auf eines der beiden Lose abgibt. Im Angebotsschreiben ist anzugeben, auf welche Lose der Bieter ein Angebot abgibt. Reicht ein Bieter Angebote für beide Lose - Los 1 und Los 2 - ein, so hat er im Angebotsschreiben eine sog. Prioritätenerklärung abzugeben, in der er erklärt, auf welches Angebot er prioritär den Zuschlag erhalten möchte für den Fall, dass er aufgrund der Zuschlagslimitierung (siehe Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen) nicht den Zuschlag in beiden angebotenen erhalten kann. Trotz Priorisierung kann nach den Regelungen der Zuschlagslimitierung der Zuschlag auf beide Angebote erteilt werden (siehe für die entsprechende Ausnahmemöglichkeit Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Protiviti GmbH, München | 3 |
| 2 | PricewaterhouseCoopers GmbH, Düsseldorf | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
- Website
- brk.nrw.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Rahmenvereinbarung SteuerberatungsleistungenBezirksregierung Köln · 50667 KölnFrist 20.11.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ORDIX AG4 Zuschläge
- Schmidt + Partner GmbH4 Zuschläge
- Seven Principles Solutions & Consulting GmbH4 Zuschläge
- Forschungszentrum Jülich GmbH3 Zuschläge
- HJPplan+ Stadtplaner und Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB3 Zuschläge
- Hyand Solutions GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.05.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52b7c07d-abea-43f2-944d-0dbe75e90325.