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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen

Bezirksregierung Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-028veröffentlicht 20.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 530 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate01.08.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln50667, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9,5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand und Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung verschiedenartiger Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere dessen Bezirksregierungen bei (1) der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen bzw. Schluss- und Endabrechnungen auf Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie (2) allen weiteren Aufgaben des Auftraggebers und insbesondere der Bezirksregierungen, die im Rahmen der Administration und Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfeprogramme entstehen. Nachfolgend sind insofern unter Ziffer IV. dieser Leistungsbeschreibung die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf der Leistungen nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung). Der Auftraggeber hat aktuell seine fünf Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörde mit der Verwaltung und Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie der NRW-Soforthilfe 2020 (gemeinsam auch als "coronabedingte Wirtschaftshilfen-Programme") beauftragt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sowohl für den Auftraggeber und insbesondere die jeweils zuständige Bezirksregierung des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden, als auch ggf. andere vom Auftraggeber benannte Dritte. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Leistungserbringung mit allen vom Auftraggeber benannten Behörden und sonstigen Dritten zusammenzuarbeiten, die Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programmen erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber dies vom Auftragnehmer verlangt. Dies gilt insbesondere für (1) vom Auftraggeber bestimmte juristische Berater, (2) ggf. weitere für die bisherigen Bewilligungsarbeiten aus der bisherigen Antragsphase noch tätige Dienstleister des Auftraggebers bzw. der Bezirksregierungen oder der Bundesrepublik Deutschland ("Bund") und (3) dem bzw. den Dienstleistern, die ggf. im Rahmen eines losübergreifenden Projektmanagements und Prüfung eingesetzt werden.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Münster

Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens bereits zum Großteil beendet, so dass hier nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden sind detailliert beschrieben in der Leistungsbeschreibung. Auf diese Leistungen sind die Leistungen des Auftragnehmers jedoch bei Abruf nicht beschränkt, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).

17 Monate–
2
Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Detmold

Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens bereits zum Großteil beendet, so dass hier nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden sind detailliert beschrieben in der Leistungsbeschreibung. Auf diese Leistungen sind die Leistungen des Auftragnehmers jedoch bei Abruf nicht beschränkt, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).

17 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80Gesamtwertungspreis Stundensätze
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 20Angebotskonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: 3.1 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers. Die Laufzeit von Einzelabrufen beginnt mit Zugang des jeweiligen Einzelabrufs beim Auftragnehmer oder an dem vom Auftraggeber im Einzelabruf konkret bestimmten Zeitpunkt. 3.2 Di … ganz lesenbis zu 1-mal: 3.1 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers. Die Laufzeit von Einzelabrufen beginnt mit Zugang des jeweiligen Einzelabrufs beim Auftragnehmer oder an dem vom Auftraggeber im Einzelabruf konkret bestimmten Zeitpunkt. 3.2 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung Bedarf, spätestens am 31.12.2026. Das Ende der Laufzeit der Einzelabrufe ist in den jeweiligen Einzelabrufen geregelt. 3.3 Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2027 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2026 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen. 3.4 Auch dann, wenn die vorstehend bestimmten Vertragslaufzeiten noch nicht erreicht sind, enden die Rahmenvereinbarung und/oder etwaige auf dieser Grundlage erfolgte Einzelabrufe mit Erreichen der Vergütungsobergrenze wie in Ziffer 8.8 unten definiert und unter Berücksichtigung der in Ziffer 8.8 S.2 vorgesehenen Möglichkeiten der Erhöhung der Vergütungsobergrenze.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYT06LMQG2 Das Angebot ist auf der Grundlage der bereitgestellten Vergabeunterlagen sowie den Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung zu erstellen. Die hierzu vorgesehenen Formulare müssen vom Bieter benutzt sowie vollständig ausgefüllt und eingereicht werden. Ein volls … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YDCYT06LMQG2 Das Angebot ist auf der Grundlage der bereitgestellten Vergabeunterlagen sowie den Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung zu erstellen. Die hierzu vorgesehenen Formulare müssen vom Bieter benutzt sowie vollständig ausgefüllt und eingereicht werden. Ein vollständiges Angebot besteht aus den im Formular 325 EU aufgelisteten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen. Für die Erstellung des Angebots ist grundsätzlich die letzte Version der jeweiligen vom AG zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Es sind zwingend alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie Formulare - sofern zutreffend - abzugeben. Fehlende Formulare, Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Unternehmen (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen/Unterauftragnehmer) eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die seitens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft einzureichenden bzw. abzugebenden Formulare und Erklärungen von dem hierzu von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich (vgl. Formular 531 EU) bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Mit Ausnahme des Angebotsschreibens sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für jedes Los jeweils vollständig einzureichen. Das Angebot muss das Formular 324 EU - Angebotsschreiben enthalten. Dieses ist vollständig auszufüllen und einzureichen. Jeder Bieter reicht insgesamt genau ein Angebotsschreiben ein, d.h. auch dann, wenn er jeweils ein Angebot auf eines der beiden Lose abgibt. Im Angebotsschreiben ist anzugeben, auf welche Lose der Bieter ein Angebot abgibt. Reicht ein Bieter Angebote für beide Lose - Los 1 und Los 2 - ein, so hat er im Angebotsschreiben eine sog. Prioritätenerklärung abzugeben, in der er erklärt, auf welches Angebot er prioritär den Zuschlag erhalten möchte für den Fall, dass er aufgrund der Zuschlagslimitierung (siehe Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen) nicht den Zuschlag in beiden angebotenen erhalten kann. Trotz Priorisierung kann nach den Regelungen der Zuschlagslimitierung der Zuschlag auf beide Angebote erteilt werden (siehe für die entsprechende Ausnahmemöglichkeit Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Protiviti GmbH, München3
2PricewaterhouseCoopers GmbH, Düsseldorf3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

109vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (219 Lose mit Angabe)
500.283 €Zuschlagswert im Median
326.577 € – 2,88 Mio. €mittlere Hälfte, 29 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.05.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52b7c07d-abea-43f2-944d-0dbe75e90325.