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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen

Bezirksregierung Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-028veröffentlicht 23.04.2025erstmals 23.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 530 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate01.08.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50667, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9,5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 18 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bezirksregierung Köln
    vor 18 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 17 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  6. Bindefrist endet
    66 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 15 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Gegenstand und Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung verschiedenartiger Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere dessen Bezirksregierungen bei (1) der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen bzw. Schluss- und Endabrechnungen auf Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie (2) allen weiteren Aufgaben des Auftraggebers und insbesondere der Bezirksregierungen, die im Rahmen der Administration und Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfeprogramme entstehen. Nachfolgend sind insofern unter Ziffer IV. dieser Leistungsbeschreibung die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf der Leistungen nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung). Der Auftraggeber hat aktuell seine fünf Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörde mit der Verwaltung und Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie der NRW-Soforthilfe 2020 (gemeinsam auch als "coronabedingte Wirtschaftshilfen-Programme") beauftragt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sowohl für den Auftraggeber und insbesondere die jeweils zuständige Bezirksregierung des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden, als auch ggf. andere vom Auftraggeber benannte Dritte. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Leistungserbringung mit allen vom Auftraggeber benannten Behörden und sonstigen Dritten zusammenzuarbeiten, die Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programmen erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber dies vom Auftragnehmer verlangt. Dies gilt insbesondere für (1) vom Auftraggeber bestimmte juristische Berater, (2) ggf. weitere für die bisherigen Bewilligungsarbeiten aus der bisherigen Antragsphase noch tätige Dienstleister des Auftraggebers bzw. der Bezirksregierungen oder der Bundesrepublik Deutschland ("Bund") und (3) dem bzw. den Dienstleistern, die ggf. im Rahmen eines losübergreifenden Projektmanagements und Prüfung eingesetzt werden.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Münster

Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens bereits zum Großteil beendet, so dass hier nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden sind detailliert beschrieben in der Leistungsbeschreibung. Auf diese Leistungen sind die Leistungen des Auftragnehmers jedoch bei Abruf nicht beschränkt, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).

17 Monate–
2
Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Detmold

Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens bereits zum Großteil beendet, so dass hier nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden sind detailliert beschrieben in der Leistungsbeschreibung. Auf diese Leistungen sind die Leistungen des Auftragnehmers jedoch bei Abruf nicht beschränkt, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).

17 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
- Umsätze (Formular U) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine … ganz lesen- Umsätze (Formular U) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz seines Unternehmens (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben. Mindestanforderung: Der Bieter muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 20.000.000 netto für Los 1 und EUR 20.000.000 netto für Los 2 pro Geschäftsjahr betragen hat. Bezieht sich das Angebot des Bieters auf beide Lose, müssen die Mindestanforderungen summiert (gesamt EUR 40.000.000 netto) erfüllt sein damit der Bieter als geeignet gilt, beide Lose auszuführen. Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden jeweils kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis der vorgenannten Mindestumsätze auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).
Kriterium
- Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss das Formular 531 EU vollständig ausgefüllt enthalten. - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU): Das Formular 523 EU ist von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen … ganz lesen- Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss das Formular 531 EU vollständig ausgefüllt enthalten. - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU): Das Formular 523 EU ist von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. - Erklärung Eignungsleihe (Formulare 534a EU und 534b EU): Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen, ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 534a EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen. Die in dem Formular enthaltene Verpflichtungserklärung ist von jedem Drittunternehmen abzugeben, dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient. Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen, ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 534b EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen. Die in dem Formular enthaltene Verpflichtungserklärung ist von jedem Drittunternehmen abzugeben, dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient. - Erklärung Unteraufträge (Formulare 533a EU und 533b EU): Beabsichtigt der Bieter, bestimmte Leistungen nach der Rahmenvereinbarung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 533a EU vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern für bestimmte Auftragsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 533a EU offenbleiben. Hat ein Bieter für den Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit wie Beschäftigtenzahlen oder die einschlägige berufliche Erfahrung Drittunternehmen benannt, sind diese Drittunternehmen zugleich auch für diejenigen Leistungsanteile als Unterauftragnehmer zu benennen, für welche diese Kapazitäten benötigt werden und im Formular 533a EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen ist dann das Formular 533a EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Angebot vollständig auszufüllen und einzureichen. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter dazu auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von einzusetzende Unterauftragnehmern in dem Formular 533b EU nachzureichen. - Preisblatt (Formular P): Das Formular P (Preisblatt) ist vollständig auszufüllen und einzureichen (vgl. Bewerbungsbedingungen Ziff. 9.2.11. i.V.m. Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen). - Angebotskonzept: Dem Angebot ist ein substantiiertes und nachvollziehbares Angebotskonzept beizufügen (vgl. Bewerbungsbedingungen Ziff. 9.2.12. i.V.m. Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) Der Umfang des Angebotskonzepts soll auf 10 DIN A4 Seiten begrenzt werden. - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): Das Angebot muss das Formular 324 EU - Angebotsschreiben enthalten. Dieses ist vollständig auszufüllen und einzureichen. Jeder Bieter reicht insgesamt genau ein Angebotsschreiben ein, d.h. auch dann, wenn er jeweils ein Angebot auf eines der beiden Lose abgibt. Im Angebotsschreiben ist anzugeben, auf welche Lose der Bieter ein Angebot abgibt. Reicht ein Bieter Angebote für beide Lose - Los 1 und Los 2 - ein, so hat er im Angebotsschreiben eine sog. Prioritätenerklärung abzugeben, in der er erklärt, auf welches Angebot er prioritär den Zuschlag erhalten möchte für den Fall, dass er aufgrund der Zuschlagslimitierung (siehe Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen) nicht den Zuschlag in beiden angebotenen erhalten kann. Trotz Priorisierung kann nach den Regelungen der Zuschlagslimitierung der Zuschlag auf beide Angebote erteilt werden (siehe für die entsprechende Ausnahmemöglichkeit Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium
- Berufs- oder Handelsregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partn … ganz lesen- Berufs- oder Handelsregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechtsform wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teilnimmt, ist das Formular 521 EU auszufüllen und einzureichen. Sofern vorgesehene Unterauftragnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt namentlich benannt werden, ist das Formular 521 EU für diese Unterauftragnehmer durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich nachzureichen.
Kriterium
- Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen (Formular B): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche … ganz lesen- Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen (Formular B): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte) der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte zusammen) jährlich jeweils mindestens - 250 Personen für Los 1 und - 180 Personen für Los 2 - Vollzeitäquivalent - betragen haben. Bezieht sich das Angebot des Bieters auf beide Lose, müssen die Mindestanforderungen summiert (gesamt 430 Personen Vollzeitäquivalent) erfüllt sein, damit der Bieter als geeignet gilt, beide Lose auszuführen. Die Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Mitarbeiterzahlen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient. - Referenzprojekte (Formular R): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter ein Referenzprojekt - Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBH bzw. November- und Dezemberhilfen beizubringen. Zur Einreichung des geforderten Referenzprojektes ist das Formular R zu nutzen und sind die dort geforderten Angaben vollständig zu machen und das Formular vollständig auszufüllen. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), anzugeben sowie die weiteren in den folgenden Referenzbeschreibungen geforderten Angaben zu machen. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber zu benennen. Gibt der Bieter Angebote auf mehrere Lose ab, so kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Sie muss dann jedoch für jedes Los separat eingereicht werden. Die folgenden Mindestanforderungen sind sämtlich zwingend zu erfüllen: Vorlage eines Referenzprojekts aus den letzten drei Jahren (Mai 2022 bis Mai 2025), dessen Auftragsgegenstand in der Bearbeitung von Schlussabrechnungen bestand. - Die sog. Schlussabrechnungen in Bezug auf Anträge auf Überbrückungshilfen (ÜBH I, II, III, III Plus und IV) sowie November- und Dezemberhilfen dienen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Höhe der in den vorgenannten Programmen der pandemiebedingten-Hilfen vorläufig ausgezahlten Mittel und waren von den jeweiligen Antragstellern und deren sog. prüfende Dritte über eine speziell hierfür vorgesehene, bundesweite IT-Verfahrensplattform unter Angabe bestimmter Informationen einzureichen. ("Schlussabrechnungen"). Die Einreichung der Schlussabrechnungen erfolgt auf Paketbasis - d.h. hatte ein Antragsteller Hilfen in mehreren Programmen erhalten, waren die Schlussabrechnungen für diese Anträge in zwei Paketen (Paket 1: Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe und Paket 2: Überbrückungshilfe III Plus und IV) konsolidiert einzureichen; - Unter "Bearbeitung von Schlussabrechnungen" ist für die Zwecke der Referenz zu verstehen, dass der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) als Auftragnehmer für eine Bewilligungsstelle in Deutschland Prüfungsleistungen in Bezug auf Schlussabrechnungen im Hinblick auf das Vorliegen der Antragsberechtigung und/oder die Förderhöhe des jeweils Antragstellenden vorgenommen hat; - Weiterhin muss der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) im Rahmen des als Referenz eingereichten Auftrags und der Bearbeitung der Schlussabrechnungen mit von ihm eingesetzten Personal direkt in der bundesweit einheitlich zur Verfügung gestellten IT-Verfahrensplattform gearbeitet haben und dadurch über vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dieser …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: 3.1 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers. Die Laufzeit von Einzelabrufen beginnt mit Zugang des jeweiligen Einzelabrufs beim Auftragnehmer oder an dem vom Auftraggeber im Einzelabruf konkret bestimmten Zeitpunkt. 3.2 Di … ganz lesenbis zu 1-mal: 3.1 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers. Die Laufzeit von Einzelabrufen beginnt mit Zugang des jeweiligen Einzelabrufs beim Auftragnehmer oder an dem vom Auftraggeber im Einzelabruf konkret bestimmten Zeitpunkt. 3.2 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung Bedarf, spätestens am 31.12.2026. Das Ende der Laufzeit der Einzelabrufe ist in den jeweiligen Einzelabrufen geregelt. 3.3 Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2027 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2026 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen. 3.4 Auch dann, wenn die vorstehend bestimmten Vertragslaufzeiten noch nicht erreicht sind, enden die Rahmenvereinbarung und/oder etwaige auf dieser Grundlage erfolgte Einzelabrufe mit Erreichen der Vergütungsobergrenze wie in Ziffer 8.8 unten definiert und unter Berücksichtigung der in Ziffer 8.8 S.2 vorgesehenen Möglichkeiten der Erhöhung der Vergütungsobergrenze.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
66 Tage
Angebotsöffnung
26.05.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYT4LZWAGC Das Angebot ist auf der Grundlage der bereitgestellten Vergabeunterlagen sowie den Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung zu erstellen. Die hierzu vorgesehenen Formulare müssen vom Bieter benutzt sowie vollständig ausgefüllt und eingereicht werden. Ein volls … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YDCYT4LZWAGC Das Angebot ist auf der Grundlage der bereitgestellten Vergabeunterlagen sowie den Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung zu erstellen. Die hierzu vorgesehenen Formulare müssen vom Bieter benutzt sowie vollständig ausgefüllt und eingereicht werden. Ein vollständiges Angebot besteht aus den im Formular 325 EU aufgelisteten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen. Für die Erstellung des Angebots ist grundsätzlich die letzte Version der jeweiligen vom AG zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Es sind zwingend alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie Formulare - sofern zutreffend - abzugeben. Fehlende Formulare, Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Unternehmen (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen/Unterauftragnehmer) eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die seitens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft einzureichenden bzw. abzugebenden Formulare und Erklärungen von dem hierzu von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich (vgl. Formular 531 EU) bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Mit Ausnahme des Angebotsschreibens sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für jedes Los jeweils vollständig einzureichen. Das Angebot muss das Formular 324 EU - Angebotsschreiben enthalten. Dieses ist vollständig auszufüllen und einzureichen. Jeder Bieter reicht insgesamt genau ein Angebotsschreiben ein, d.h. auch dann, wenn er jeweils ein Angebot auf eines der beiden Lose abgibt. Im Angebotsschreiben ist anzugeben, auf welche Lose der Bieter ein Angebot abgibt. Reicht ein Bieter Angebote für beide Lose - Los 1 und Los 2 - ein, so hat er im Angebotsschreiben eine sog. Prioritätenerklärung abzugeben, in der er erklärt, auf welches Angebot er prioritär den Zuschlag erhalten möchte für den Fall, dass er aufgrund der Zuschlagslimitierung (siehe Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen) nicht den Zuschlag in beiden angebotenen erhalten kann. Trotz Priorisierung kann nach den Regelungen der Zuschlagslimitierung der Zuschlag auf beide Angebote erteilt werden (siehe für die entsprechende Ausnahmemöglichkeit Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

109vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (219 Lose mit Angabe)
500.283 €Zuschlagswert im Median
326.577 € – 2,88 Mio. €mittlere Hälfte, 29 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 26.05.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 26.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 09197316-dc28-404c-b92f-cbff41c8d85b.