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vergebenEU-weitHochbauBauPlanung

Schlüsselfertige Planung und Neubau einer Gesamtschule mit 3-Feldsporthalle, überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in Velten: Totalunternehmerleistung

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen GSVR.01/SHVR.01.OV003.25veröffentlicht 22.08.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 551 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate04.09.2025 – 26.07.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Allgemeine Angaben zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (4. Wertungsstufe)0 %
  • Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen10 %
  • Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung30 %
  • Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal20 %
  • Zuschlagskriterium 4 - Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.07.2027
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige Planung und der schlüsselfertige Neubau einer Gesamtschule mit 3-Feldsporthalle, überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in 16727 Velten/Brandenburg sowie anschließender Wartungs- und Instandhaltungsleistungen in der Gewährleistungszeit. Vergabestelle und Auftraggeber ist der Landkreis Oberhavel. Das Vergabeverfahren wird nach den Regelungen des 4. Teils des GWB, nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, der VgV sowie nach der VOB/A-EU durchgeführt. Auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer sämtliche für den Neubau erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen. Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt die Errichtung folgender Bauwerke auf dem Grundstück in der Rosa-Luxemburg-Straße (derzeit ohne Hausnummer) in 16727 Velten: a) Bauteil 1 - Gesamtschule (5 + 2 zügig), b) Bauteil 2 - 3-Feld-Sporthalle mit angrenzenden Nebenräumen sowie Mehrzweckraum, c) Bauteil 3 - überdachte Stellplatzanlage mit darüberliegender Sportanlage sowie d) Freianlagen (Schulhof und Freifläche Sporthalle) inkl. Ausstattung. Die Leistungen beinhalten die vollumfängliche, eigenverantwortliche Planung, den schlüsselfertigen, funktionsgerechten und betriebsfertigen Neubau der beschriebenen Bauwerke inkl. der Ausstattung und Möblierung gemäß Leistungsbeschreibung sowie die Planung und Herstellung der Freianlagen. Grundlage ist die den Vergabeunterlagen beiliegende Vorplanung inkl. aller mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dabei sind alle jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Normen sowie behördliche Bestimmungen, Verwaltungsakte und -vorschriften (z.B. Bauordnung, Muster-Schulbaurichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften u.v.m.) einzuhalten. Die Leistungen sind sicher, effizient, termingerecht und in hoher Qualität durchzuführen. Mindestens einzuhalten sind die in der funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebenen Mindeststandards. Neben Nachhaltigkeit und Funktionalität, die bereits im Zuge der vorliegenden Vorplanung Berücksichtigung gefunden haben, werden hohe Maßstäbe an die architektonische Qualität und die städtebauliche Einbindung gesetzt. Im Rahmen der Vorplanung wurden hierüber bereits Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden geführt. Die Kriterien des BNB-Standards "Silber" sind für dieses Bauvorhaben einzuhalten. Eine Zertifizierung muss erreicht werden. Weitere Angaben siehe unter Ziffer 5.1 der EU-Bekanntmachung.

Beschreibung des Loses

a) Allgemeine Angaben: Das Bauvorhaben wird in 16727 Velten, Rosa-Luxemburg-Straße (derzeit ohne Hausnummer) realisiert. Die für die Maßnahme vorgesehene Grundstücksfläche besteht aus mehreren, teilweise nicht zusammenliegenden Flurstücken. Die Gesamtgröße der Flurstücke (Vertragsgrundstück) beträgt rd. 24.130 m². Die Maßnahme wird auf zwei voneinander getrennten Grundstücken realisiert. Die Grundstücke befinden sich an der Rosa-Luxemburg-Straße. Die Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt die beiden Grundstücke auf der südlichen Seite. Im Norden befindet sich eine Kindertagesstätte, ein Gewerbegrundstück sowie eine Schule (Gymnasium). Die Rosa-Luxemburg-Straße ist eine Haupterschließungsstraße, auf der täglich ca. 8.900 Kfz verkehren. Die beiden Teilgrundstücke sind durch einen Weg, der der Erschließung der Kindertagesstätte und des Grundstücks des Gymnasiums dient, getrennt. Bei den Baumaßnahmen ist auf die Besonderheit der Trennung der beiden Grundstücke zu achten. Die Zuwegung der angrenzenden Kindertagesstätte ist ständig zu gewährleisten. Die damit verbundenen Einschränkungen sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Durch den Auftraggeber wurden bereits Abstimmungen mit der Stadt Velten als Betreiber der Kindertagesstätte geführt, ob ggf. die Erschließung anderweitig geführt werden kann und der Weg während der Dauer der Baumaßnahme gesperrt werden kann. Hierzu gibt es allerdings noch keine verbindliche Zusage, so dass davon auszugehen ist, dass der Weg verbleiben muss. b) Teilgrundstück 1 (Grundstück für geplantes Schulgebäude): Dieser Bereich besteht derzeit aus insgesamt 9 Flurstücken, den Flurstücken 5/57, 37, 38, 157, 197, 230, 237, 249 und 251 (alle Flur 7 der Gemarkung Velten). Die Flurstücke haben eine Gesamtfläche von rd. 27.717 m². Die Flurstücke werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens vereinigt. Von diesem Flurstück wird ein Teil mit einer Gesamtfläche von rd. 13.450 m² für den Neubau der Gesamtschule inkl. Freianlagen vorgesehen. Die zu bebauenden Grundstücksteile bestehen zum Teil aus Brachflächen (Flurstück 37, 38, 157 und 237) mit einer Gesamtfläche von ca. 5.400 m², einer Stellplatzanlage (Flurstück 5/57) mit einer Fläche von rd. 1.493 m² und einer (derzeit noch) gewidmeten Straße (Flurstück 197) mit einer Fläche von rd. 800 m². Der Rest des Grundstücks ist eine derzeit als Schul- und Sportfläche genutzte Fläche. Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind nur die Leistungen auf dem Grundstück der Gesamtschule. Die Herstellung der Freianlagen für das Gymnasium ist nicht Gegenstand der Planungs- und Bauleistungen des Auftragnehmers. c) Teilgrundstück 2 (Grundstück für geplante Sportanlage): Das Grundstück besteht derzeit aus 5 Flurstücken, den Flurstücken 26/3, 26/5, 26/6, 26/9 und 155 (alle Flur 7 der Gemarkung Velten). Die Flurstücke haben eine Gesamtfläche von rund 10.679 m². Die Flurstücke werden vor Beginn des Genehmigungsverfahrens durch den Auftraggeber vereinigt. Das gesamte Grundstück ist Gegenstand der Maßnahme und ist durch den Auftragnehmer zu beplanen und mit der Sporthalle, der Stellplatzanlage und Freisportanlage zu bebauen. Das Grundstück ist derzeit eine Brache, ehemals bebaut mit gewerblichen Hallen. Überwiegend ist das Grundstück unbefestigt. In Teilen sind noch alte Pflasterbeläge vorhanden. Beide Grundstücke sind in ihrer Beschaffenheit weitgehend eben mit Höhenunterschieden von ca. 1,00 m. Gegenstand der Leistungen sind neben den Planungsleistungen, dem Errichten der Gebäude und dem Herstellen der Freianlagen auch die Beräumung / der Abbruch der vorhandenen Oberflächenbefestigungen sowie die Beseitigung von Einfriedungen bzw. Ballfanganlagen. Weitere oberirdische bauliche Anlagen sind nicht vorhanden. Näheres zum Leistungsumfang ist der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Allgemeine Angaben zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (4. Wertungsstufe)Gewichtung (Punkte, genau) 0Das wirtschaftlichste Angebot wird durch den Auftraggeber im Rahmen der 4. Wertungsstufe auf Grundlage folgender Zuschlagskriterien, Gewichtungen und Punkte ermittelt: 1. Planungsleistungen entspricht einer Gewichtung i.H.v. 10 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 100 Punkten, 2. Bauausführung entspricht einer Gewichtung i.H.v. 30 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 300 Punkten, 3. Termine und Personal entspricht einer Gewichtung i.H.v. 20 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 200 Punkten, 4. Preis entspricht einer Gewichtung i.H.v. 40 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 400 Punkten. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl ist das wirtschaftlichste Angebot. Insgesamt können maximal 1000 Gesamtpunkte erreicht werden. Es werden zwei Stellen nach dem Komma (gerundet) berücksichtigt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix. Die Bewertung und Punktevergabe aus der Anlage 13.1 - Erläuterung Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix sowie zu den Zuschlagskriterien 1, 2 und 3 sowie den darin jeweils enthaltenen Unterkriterien erfolgt durch ein Bewertungsgremium des Auftraggebers. Das Bewertungsgremium besteht aus mindestens 3 Personen des Auftraggebers. Es wird die Bewertung und Punktevergabe mit einer gemeinsamen und konsolidierten Stimme vornehmen. Es werden ausschließlich ganze Punkte bei den Zuschlagskriterien 1, 2 und 3 vergeben. Das Bewertungsgremium behält sich vor, im Bedarfsfall auf fachtechnische bzw. gutachterliche Beratung zurückzugreifen. Das Verfahren bei Punktegleichstand: Sofern Angebote im Hinblick auf die "Gesamtbewertung wirtschaftlichstes Angebot" einen Punktegleichstand aufweisen sollten, ist das Angebot mit dem geringsten Angebotspreis ausschlaggebend für die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen der 4. Wertungsstufe.
Qualität
Zuschlagskriterium 1 - PlanungsleistungenGewichtung (Punkte, genau) 10Das Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen setzt sich aus folgenden Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Objektplanung Gebäude entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: TGA-Planung (AG 1) Abwasser-, Wasseranlagen entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 3: TGA-Planung (AG2) Wärmeversorgungsanlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 4: TGA-Planung (AG 3) Lüftungsanlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 5: TGA-Planung (AG 4 und 5) elektrische und kommunikationstechnische Anlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 6: TGA-Planung (AG 7) Nutzungsspezifische Anlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 7: TGA-Planung (AG 8) Gebäudeautomation entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - zu den einzelnen Unterkriterien die in der Anlage 13.2 Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen benannten vom Bieter vorzulegenden Planunterlagen, Planungskonzepte, Funktionsschemata etc. vorzulegen. Die Einzelheiten hinsichtlich der Unterkriterien, hinsichtlich der Erwartungshorizonte des Auftraggebers, hinsichtlich der vom Bieter mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, hinsichtlich der zu vergebenden Punkte und des Punktesystems in Anlehnung an das sog. "umgekehrte Schulnotensystem" (10 bis 0 Punkte), hinsichtlich der Gewichtungsfaktoren sowie hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus der in der Anlage 13.2 beigefügten Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe in Anlehnung an das sog. "umgekehrte Schulnotensystem" reicht von 10 Punkten für hervorragende bis zu 0 Punkten für ungenügende Lösungsansätze zum jeweiligen Unterkriterium. 10 = hervorragende Lösungsansätze, 9 = sehr gute Lösungsansätze, 8 = gute bis sehr gute Lösungsansätze, 7 = gute Lösungsansätze, 6 = durchschnittliche bis gute Lösungsansätze, 5 = durchschnittliche Lösungsansätze, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Lösungsansätze, 3 = mäßige Lösungsansätze, 2 = mangelhafte bis mäßige Lösungsansätze, 1 = mangelhafte Lösungsansätze, 0 = ungenügende Lösungsansätze Die erreichten Punkte gemäß dem nachfolgendem Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Zuschlagskriterium 1, Planungsleistungen können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 10%.
Qualität
Zuschlagskriterium 2 - BauausführungGewichtung (Punkte, genau) 30Das Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung setzt sich aus folgenden Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Kostengruppe 300: Baukonstruktion entspricht einer Gewichtung von 14 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: Kostengruppe 300: Außenwandverkleidung entspricht einer Gewichtung von 8 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 3: Kostengruppe 300: Fenster entspricht einer Gewichtung von 6 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 4: Kostengruppe 600 entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - die wesentliche Konstruktion und die Wand-, Decken- und Dachaufbauten zu beschreiben (Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeilen: 1, 6, 7, 8, 14 und 18); die in der Anlage FLB 9 benannten Bauteilaufbauten beschreiben eine mögliche Bauweise. - die Außenwandverkleidung zu beschreiben (Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 1), - die Fenster zu beschreiben (Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 4), - einen Mustereinrichtungsplan exemplarisch für den Fachraum NaWi (Chemie) einzureichen (Bewertungsgrundlage sind der Mustereinrichtungsplan und die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 64). Die Einzelheiten hinsichtlich der Bewertung ergeben sich aus der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schema: UK 1- Kostengruppe 300: Baukonstruktion: Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Ausführung als Massivbau (Mauerwerk / Betonbauweise) oder andere nachfolgend nicht benannte Bauweise, geringer Vorfertigungsgrad = 1 Punkt; Ausführung als Massivbau (großformatige Wandelemente aus Mauerwerk oder Betonfertigteile, o.ä.), hoher Vorfertigungsgrad = 3 Punkte; Ausführung als Skelettbauweise (Stahl- oder Beton) mit Ausfachung aus vorgefertigten Wandelementen (ohne Holzbaustoffe), hoher Vorfertigungsgrad = 3 Punkte; Ausführung als Hybridbauweise, Stahl / Holz oder Beton / Holz, wesentliche Teile des Tragwerks aus Massivbaustoffen und Holz, hoher Vorfertigungsgrad = 7 Punkte; Ausführung als reine Holzbaukonstruktion (für z.B. Treppenhauswände und Aufzugsschacht sowie untergeordnete Bauteile oder Einzelfälle sind z.B. Stahlträger oder Massivbauteile zulässig) mit hohem Vorfertigungsgrad für Wand- und Deckenelemente = 10 Punkte UK 2 - Kostengruppe 300: Außenwandverkleidung: Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Fassadenausführung als Putzfassade, WDVS oder andere nachfolgend nicht benannte Bauweise = 1 Punkt; Fassadenausführung als vorgehängte Fassade, Fassadenbekleidung aus vorgefertigten Platten (z.B. Zementgebundene Fassadenplatten) = 5 Punkte; Fassadenausführung überwiegend als vorgehängte Fassade, Fassadenbekleidung aus geschlossener Holzschalung (z.B. Rombusschalung witterungsbeständiges Holz, z.B. Douglasie) = 10 Punkte UK 3 - Kostengruppe 300: Fenster: Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Ausführung Fenster als Holz-Alu-Fenster = 5 Punkte; Ausführung Fenster als reine Alufenster = 10 Punkte UK 4 - Kostengruppe 600: Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Abschluss; Erfüllung der Mindestanforderungen, jedoch ohne einreichen eines Mustereinrichtungsplanes = 5 Punkte; Erfüllung der Mi …
Qualität
Zuschlagskriterium 3 - Termine und PersonalGewichtung (Punkte, genau) 20Das Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal setzt sich aus folgenden Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Terminplan entspricht einer Gewichtung von 12 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: Personal entspricht einer Gewichtung von 8 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - einen Terminplan einzureichen, - Angaben zum Projektleiter und zum Oberbauleiter zu machen unter Verwendung des beigefügten Formulars Personal. Die Einzelheiten hinsichtlich der Bewertung ergeben sich aus der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal (Anlage 13.3). Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schema: UK 1 Terminplan: Terminplan liegt nicht vor oder Gesamtfertigstellungstermin wird überschritten = Ausschluss; Terminplan ist nachvollziehbar und plausibel = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); Terminplan enthält Darstellung der Meilensteine = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); Terminplan enthält hohen Detaillierungsgrad mit gewerkeweisen Abhängigkeiten = 3 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein); Terminplan berücksichtigt Prüfzeiten durch AG = 2 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein); Übergabe Terminplan im Format MS Projekt = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); ENTWEDER: Terminplan berücksichtigt Zeitpuffer am Ende der Maßnahme für den angebotenen Gesamtfertigstellungstermin: Punktzahl erreicht der Bieter ab 2 Wochen Gesamtfertigstellung vor vertraglich geschuldetem Gesamtfertigstellungstermin = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); ODER: Terminplan berücksichtigt Zeitpuffer am Ende der Maßnahme für den angebotenen Gesamtfertigstellungstermin: Punktzahl erreicht der Bieter ab 4 Wochen Gesamtfertigstellung vor vertraglich geschuldetem Gesamtfertigstellungstermin = 2 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein) UK 2 - Personal: Angaben liegen nicht vor = Ausschluss; Benennung geeigneter Projektleiter in dem beigefügten "Formblatt Personal" (Anlage 13.3)= 5 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein); Benennung geeigneter Oberbauleiter in dem beigefügten "Formblatt Personal" (Anlage 13.3) = 5 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein) Die erreichten Punkte gemäß dem nachfolgendem Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Zuschlagskriterium 3, Termine und Personal maximal 200 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 20%.
Preis
Zuschlagskriterium 4 - PreisGewichtung (Punkte, genau) 40Maßgeblich für das Zuschlagskriterium 4 - Preis ist der angebotene "Pauschalfestpreis Summe netto" gemäß der Anlage 10 - Preisblatt. Das Zuschlagskriterium 4 - Preis wird nach der linearen Interpolationsmethode zur Umrechnung des Angebotspreises in Punkte bewertet: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 400 bis 0 Punkten festgelegt. 400 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme als maximal zu erreichende Punktezahl. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (gerundet). Insgesamt können bei dem Zuschlagskriterium 4 - Preis maximal 400 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 40%. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Es werden im Rahmen des Zuschlagskriteriums 4 nur wertungsfähige Angebote berücksichtigt, d.h. nur solche Angebote, die im Rahmen einer oder mehrerer vergaberechtlicher Wertungsstufen nicht ausgeschlossen werden und in die vierte vergaberechtliche Wertungsstufe gelangen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.09.2025
Vertragsende
26.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HE6D

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GOLDBECK Nordost GmbH, Leipzig1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

488vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (331 Lose mit Angabe)
192.056 €Zuschlagswert im Median
71.023 € – 386.734 €mittlere Hälfte, 258 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2b078cb-931d-48fd-bc47-108a7433ff78.