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vergebenEU-weitHochbauBauPlanung

Schlüsselfertige Planung und Neubau einer Gesamtschule mit 3-Feldsporthalle, überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in Velten: Totalunternehmerleistung

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen GSVR.01/SHVR.01.OV003.25veröffentlicht 28.02.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 551 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate04.09.2025 – 26.07.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Allgemeine Angaben zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (4. Wertungsstufe)0 %
  • Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen10 %
  • Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung30 %
  • Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal20 %
  • Zuschlagskriterium 4 - Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Oberhavel
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Straße 1 16515 Oranienburg
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    106 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.07.2027
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige Planung und der schlüsselfertige Neubau einer Gesamtschule mit 3-Feldsporthalle, überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in 16727 Velten/Brandenburg sowie anschließender Wartungs- und Instandhaltungsleistungen in der Gewährleistungszeit. Vergabestelle und Auftraggeber ist der Landkreis Oberhavel. Das Vergabeverfahren wird nach den Regelungen des 4. Teils des GWB, nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, der VgV sowie nach der VOB/A-EU durchgeführt. Auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer sämtliche für den Neubau erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen. Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt die Errichtung folgender Bauwerke auf dem Grundstück in der Rosa-Luxemburg-Straße (derzeit ohne Hausnummer) in 16727 Velten: a) Bauteil 1 - Gesamtschule (5 + 2 zügig), b) Bauteil 2 - 3-Feld-Sporthalle mit angrenzenden Nebenräumen sowie Mehrzweckraum, c) Bauteil 3 - überdachte Stellplatzanlage mit darüberliegender Sportanlage sowie d) Freianlagen (Schulhof und Freifläche Sporthalle) inkl. Ausstattung. Die Leistungen beinhalten die vollumfängliche, eigenverantwortliche Planung, den schlüsselfertigen, funktionsgerechten und betriebsfertigen Neubau der beschriebenen Bauwerke inkl. der Ausstattung und Möblierung gemäß Leistungsbeschreibung sowie die Planung und Herstellung der Freianlagen. Grundlage ist die den Vergabeunterlagen beiliegende Vorplanung inkl. aller mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dabei sind alle jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Normen sowie behördliche Bestimmungen, Verwaltungsakte und -vorschriften (z.B. Bauordnung, Muster-Schulbaurichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften u.v.m.) einzuhalten. Die Leistungen sind sicher, effizient, termingerecht und in hoher Qualität durchzuführen. Mindestens einzuhalten sind die in der funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebenen Mindeststandards. Neben Nachhaltigkeit und Funktionalität, die bereits im Zuge der vorliegenden Vorplanung Berücksichtigung gefunden haben, werden hohe Maßstäbe an die architektonische Qualität und die städtebauliche Einbindung gesetzt. Im Rahmen der Vorplanung wurden hierüber bereits Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden geführt. Die Kriterien des BNB-Standards "Silber" sind für dieses Bauvorhaben einzuhalten. Eine Zertifizierung muss erreicht werden. Weitere Angaben siehe unter Ziffer 5.1 der EU-Bekanntmachung.

Beschreibung des Loses

a) Allgemeine Angaben: Das Bauvorhaben wird in 16727 Velten, Rosa-Luxemburg-Straße (derzeit ohne Hausnummer) realisiert. Die für die Maßnahme vorgesehene Grundstücksfläche besteht aus mehreren, teilweise nicht zusammenliegenden Flurstücken. Die Gesamtgröße der Flurstücke (Vertragsgrundstück) beträgt rd. 24.130 m². Die Maßnahme wird auf zwei voneinander getrennten Grundstücken realisiert. Die Grundstücke befinden sich an der Rosa-Luxemburg-Straße. Die Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt die beiden Grundstücke auf der südlichen Seite. Im Norden befindet sich eine Kindertagesstätte, ein Gewerbegrundstück sowie eine Schule (Gymnasium). Die Rosa-Luxemburg-Straße ist eine Haupterschließungsstraße, auf der täglich ca. 8.900 Kfz verkehren. Die beiden Teilgrundstücke sind durch einen Weg, der der Erschließung der Kindertagesstätte und des Grundstücks des Gymnasiums dient, getrennt. Bei den Baumaßnahmen ist auf die Besonderheit der Trennung der beiden Grundstücke zu achten. Die Zuwegung der angrenzenden Kindertagesstätte ist ständig zu gewährleisten. Die damit verbundenen Einschränkungen sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Durch den Auftraggeber wurden bereits Abstimmungen mit der Stadt Velten als Betreiber der Kindertagesstätte geführt, ob ggf. die Erschließung anderweitig geführt werden kann und der Weg während der Dauer der Baumaßnahme gesperrt werden kann. Hierzu gibt es allerdings noch keine verbindliche Zusage, so dass davon auszugehen ist, dass der Weg verbleiben muss. b) Teilgrundstück 1 (Grundstück für geplantes Schulgebäude): Dieser Bereich besteht derzeit aus insgesamt 9 Flurstücken, den Flurstücken 5/57, 37, 38, 157, 197, 230, 237, 249 und 251 (alle Flur 7 der Gemarkung Velten). Die Flurstücke haben eine Gesamtfläche von rd. 27.717 m². Die Flurstücke werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens vereinigt. Von diesem Flurstück wird ein Teil mit einer Gesamtfläche von rd. 13.450 m² für den Neubau der Gesamtschule inkl. Freianlagen vorgesehen. Die zu bebauenden Grundstücksteile bestehen zum Teil aus Brachflächen (Flurstück 37, 38, 157 und 237) mit einer Gesamtfläche von ca. 5.400 m², einer Stellplatzanlage (Flurstück 5/57) mit einer Fläche von rd. 1.493 m² und einer (derzeit noch) gewidmeten Straße (Flurstück 197) mit einer Fläche von rd. 800 m². Der Rest des Grundstücks ist eine derzeit als Schul- und Sportfläche genutzte Fläche. Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind nur die Leistungen auf dem Grundstück der Gesamtschule. Die Herstellung der Freianlagen für das Gymnasium ist nicht Gegenstand der Planungs- und Bauleistungen des Auftragnehmers. c) Teilgrundstück 2 (Grundstück für geplante Sportanlage): Das Grundstück besteht derzeit aus 5 Flurstücken, den Flurstücken 26/3, 26/5, 26/6, 26/9 und 155 (alle Flur 7 der Gemarkung Velten). Die Flurstücke haben eine Gesamtfläche von rund 10.679 m². Die Flurstücke werden vor Beginn des Genehmigungsverfahrens durch den Auftraggeber vereinigt. Das gesamte Grundstück ist Gegenstand der Maßnahme und ist durch den Auftragnehmer zu beplanen und mit der Sporthalle, der Stellplatzanlage und Freisportanlage zu bebauen. Das Grundstück ist derzeit eine Brache, ehemals bebaut mit gewerblichen Hallen. Überwiegend ist das Grundstück unbefestigt. In Teilen sind noch alte Pflasterbeläge vorhanden. Beide Grundstücke sind in ihrer Beschaffenheit weitgehend eben mit Höhenunterschieden von ca. 1,00 m. Gegenstand der Leistungen sind neben den Planungsleistungen, dem Errichten der Gebäude und dem Herstellen der Freianlagen auch die Beräumung / der Abbruch der vorhandenen Oberflächenbefestigungen sowie die Beseitigung von Einfriedungen bzw. Ballfanganlagen. Weitere oberirdische bauliche Anlagen sind nicht vorhanden. Näheres zum Leistungsumfang ist der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Allgemeine Angaben zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (4. Wertungsstufe)0 %
Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen10 %
Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung30 %
Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal20 %
Zuschlagskriterium 4 - Preis40 %
Qualität
Allgemeine Angaben zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (4. Wertungsstufe)Das wirtschaftlichste Angebot wird durch den Auftraggeber im Rahmen der 4. Wertungsstufe auf Grundlage folgender Zuschlagskriterien, Gewichtungen und Punkte ermittelt: 1. Planungsleistungen entspricht einer Gewichtung i.H.v. 10 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 100 Punkten, 2. Bauausführung entspricht einer Gewichtung i.H.v. 30 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 300 Punkten, 3. Termine und Personal entspricht einer Gewichtung i.H.v. 20 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 200 Punkten, 4. Preis entspricht einer Gewichtung i.H.v. 40 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 400 Punkten. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl ist das wirtschaftlichste Angebot. Insgesamt können maximal 1000 Gesamtpunkte erreicht werden. Es werden zwei Stellen nach dem Komma (gerundet) berücksichtigt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix. Die Bewertung und Punktevergabe aus der Anlage 13.1 - Erläuterung Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix sowie zu den Zuschlagskriterien 1, 2 und 3 sowie den darin jeweils enthaltenen Unterkriterien erfolgt durch ein Bewertungsgremium des Auftraggebers. Das Bewertungsgremium besteht aus mindestens 3 Personen des Auftraggebers. Es wird die Bewertung und Punktevergabe mit einer gemeinsamen und konsolidierten Stimme vornehmen. Es werden ausschließlich ganze Punkte bei den Zuschlagskriterien 1, 2 und 3 vergeben. Das Bewertungsgremium behält sich vor, im Bedarfsfall auf fachtechnische bzw. gutachterliche Beratung zurückzugreifen. Das Verfahren bei Punktegleichstand: Sofern Angebote im Hinblick auf die "Gesamtbewertung wirtschaftlichstes Angebot" einen Punktegleichstand aufweisen sollten, ist das Angebot mit dem geringsten Angebotspreis ausschlaggebend für die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen der 4. Wertungsstufe.
Qualität
Zuschlagskriterium 1 - PlanungsleistungenDas Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen setzt sich aus folgenden Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Objektplanung Gebäude entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: TGA-Planung (AG 1) Abwasser-, Wasseranlagen entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 3: TGA-Planung (AG2) Wärmeversorgungsanlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 4: TGA-Planung (AG 3) Lüftungsanlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 5: TGA-Planung (AG 4 und 5) elektrische und kommunikationstechnische Anlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 6: TGA-Planung (AG 7) Nutzungsspezifische Anlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 7: TGA-Planung (AG 8) Gebäudeautomation entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - zu den einzelnen Unterkriterien die in der Anlage 13.2 Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen benannten vom Bieter vorzulegenden Planunterlagen, Planungskonzepte, Funktionsschemata etc. vorzulegen. Die Einzelheiten hinsichtlich der Unterkriterien, hinsichtlich der Erwartungshorizonte des Auftraggebers, hinsichtlich der vom Bieter mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, hinsichtlich der zu vergebenden Punkte und des Punktesystems in Anlehnung an das sog. "umgekehrte Schulnotensystem" (10 bis 0 Punkte), hinsichtlich der Gewichtungsfaktoren sowie hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus der in der Anlage 13.2 beigefügten Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe in Anlehnung an das sog. "umgekehrte Schulnotensystem" reicht von 10 Punkten für hervorragende bis zu 0 Punkten für ungenügende Lösungsansätze zum jeweiligen Unterkriterium. 10 = hervorragende Lösungsansätze, 9 = sehr gute Lösungsansätze, 8 = gute bis sehr gute Lösungsansätze, 7 = gute Lösungsansätze, 6 = durchschnittliche bis gute Lösungsansätze, 5 = durchschnittliche Lösungsansätze, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Lösungsansätze, 3 = mäßige Lösungsansätze, 2 = mangelhafte bis mäßige Lösungsansätze, 1 = mangelhafte Lösungsansätze, 0 = ungenügtende Lösungsansätze Die erreichten Punkte gemäß dem nachfolgendem Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Zuschlagskriterium 1, Planungsleistungen können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 10%.
Qualität
Zuschlagskriterium 2 - BauausführungDas Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung setzt sich aus folgenden Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Kostengruppe 300: Baukonstruktion entspricht einer Gewichtung von 14 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: Kostengruppe 300: Außenwandverkleidung entspricht einer Gewichtung von 8 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 3: Kostengruppe 300: Fenster entspricht einer Gewichtung von 6 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 4: Kostengruppe 600 entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - die wesentliche Konstruktion und die Wand-, Decken- und Dachaufbauten zu beschreiben (Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeilen: 1, 6, 7, 8, 14 und 18); die in der Anlage FLB 9 benannten Bauteilaufbauten beschreiben eine mögliche Bauweise. - die Außenwandverkleidung zu beschreiben (Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 1), - die Fenster zu beschreiben (Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 4), - einen Mustereinrichtungsplan exemplarisch für den Fachraum NaWi (Chemie) einzureichen (Bewertungsgrundlage sind der Mustereinrichtungsplan und die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 64). Die Einzelheiten hinsichtlich der Bewertung ergeben sich aus der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schema: UK 1- Kostengruppe 300: Baukonstruktion: Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Ausführung als Massivbau (Mauerwerk / Betonbauweise) oder andere nachfolgend nicht benannte Bauweise, geringer Vorfertigungsgrad = 1 Punkt; Ausführung als Massivbau (großformatige Wandelemente aus Mauerwerk oder Betonfertigteile, o.ä.), hoher Vorfertigungsgrad = 3 Punkte; Ausführung als Skelettbauweise (Stahl- oder Beton) mit Ausfachung aus vorgefertigten Wandelementen (ohne Holzbaustoffe), hoher Vorfertigungsgrad = 3 Punkte; Ausführung als Hybridbauweise, Stahl / Holz oder Beton / Holz, wesentliche Teile des Tragwerks aus Massivbaustoffen und Holz, hoher Vorfertigungsgrad = 7 Punkte; Ausführung als reine Holzbaukonstruktion (für z.B. Treppenhauswände und Aufzugsschacht sowie untergeordnete Bauteile oder Einzelfälle sind z.B. Stahlträger oder Massivbauteile zulässig) mit hohem Vorfertigungsgrad für Wand- und Deckenelemente = 10 Punkte UK 2 - Kostengruppe 300: Außenwandverkleidung: Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Fassadenausführung als Putzfassade, WDVS oder andere nachfolgend nicht benannte Bauweise = 1 Punkt; Fassadenausführung als vorgehängte Fassade, Fassadenbekleidung aus vorgefertigten Platten (z.B. Zementgebundene Fassadenplatten) = 5 Punkte; Fassadenausführung überwiegend als vorgehängte Fassade, Fassadenbekleidung aus geschlossener Holzschalung (z.B. Rombusschalung witterungsbeständiges Holz, z.B. Douglasie) = 10 Punkte UK 3 - Kostengruppe 300: Fenster: Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Ausführung Fenster als Holz-Alu-Fenster = 5 Punkte; Ausführung Fenster als reine Alufenster = 10 Punkte UK 4 - Kostengruppe 600: Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Abschluss; Erfüllung der Mindestanforderungen, jedoch ohne einreichen eines Mustereinrichtungsplanes = 5 Punkte; Erfüllung der …
Qualität
Zuschlagskriterium 3 - Termine und PersonalDas Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal setzt sich aus folgenden Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Terminplan entspricht einer Gewichtung von 12 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: Personal entspricht einer Gewichtung von 8 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - einen Terminplan einzureichen, - Angaben zum Projektleiter und zum Oberbauleiter zu machen unter Verwendung des beigefügten Formulars Personal. Die Einzelheiten hinsichtlich der Bewertung ergeben sich aus der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal (Anlage 13.3). Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schema: UK 1 Terminplan: Terminplan liegt nicht vor oder Gesamtfertigstellungstermin wird überschritten = Ausschluss; Terminplan ist nachvollziehbar und plausibel = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); Terminplan enhält Darstellung der Meilensteine = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); Terminplan enhält hohen Detaillierungsgrad mit gewerkeweisen Abhängigkeiten = 3 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein); Terminplan berücksichtigt Prüfzeiten durch AG = 2 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein); Übergabe Terminplan im Format MS Projekt = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); ENTWEDER: Terminplan berücksichtigt Zeitpuffer am Ende der Maßnahme für den angebotenen Gesamtfertigstellungstermin: Punktzahl erreicht der Bieter ab 2 Wochen Gesamtfertigstellung vor vertraglich geschuldetem Gesamtfertigstellungstermin = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); ODER: Terminplan berücksichtigt Zeitpuffer am Ende der Maßnahme für den angebotenen Gesamtfertigstellungstermin: Punktzahl erreicht der Bieter ab 4 Wochen Gesamtfertigstellung vor vertraglich geschuldetem Gesamtfertigstellungstermin = 2 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein) UK 2 - Personal: Angaben liegen nicht vor = Ausschluss; Benennung geeigneter Projektleiter in dem beigefügten "Formblatt Personal" (Anlage 13.3)= 5 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein); Benennung geeigneter Oberbauleiter in dem beigefügten "Formblatt Personal" (Anlage 13.3) = 5 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein) Die erreichten Punkte gemäß dem nachfolgendem Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Zuschlagskriterium 3, Termine und Personal maximal 200 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 20%.
Preis
Zuschlagskriterium 4 - PreisMaßgeblich für das Zuschlagskriterium 4 - Preis ist der angebotene "Pauschalfestpreis Summe netto" gemäß der Anlage 10 - Preisblatt. Das Zuschlagskriterium 4 - Preis wird nach der linearen Interpolationsmethode zur Umrechnung des Angebotspreises in Punkte bewertet: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 400 bis 0 Punkten festgelegt. 400 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme als maximal zu erreichende Punktezahl. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (gerundet). Insgesamt können bei dem Zuschlagskriterium 4 - Preis maximal 400 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 40%. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Es werden im Rahmen des Zuschlagskriteriums 4 nur wertungsfähige Angebote berücksichtigt, d.h. nur solche Angebote, die im Rahmen einer oder mehrerer vergaberechtlicher Wertungsstufen nicht ausgeschlossen werden und in die vierte vergaberechtliche Wertungsstufe gelangen.

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Mittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sind Angaben zu Registereintragungen vorzunehmen. Auf gesondertes Verlangen (oder mittels der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE)) sind zur Bestätigung der Angaben von Seiten des Bieters/Bietergemeinschaftsmitgli … ganz lesenMittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sind Angaben zu Registereintragungen vorzunehmen. Auf gesondertes Verlangen (oder mittels der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE)) sind zur Bestätigung der Angaben von Seiten des Bieters/Bietergemeinschaftsmitgliedes/Eignungsleihers vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Eignung zur Berufsausübung mit dem Angebot die Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder in einem gleichwertigen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, angeben. Bei präqualifizierten Bietergemeinschaftsmitgliedern oder beim Einsatz von präqualifizierten anderen Unternehmen gilt diese Anforderung für das jeweilige Bietergemeinschaftsmitglied oder den jeweiligen Unternehmer. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Kriterium
Mittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Angaben zum Umsatz: a) Nachweis eines Mindestjahresumsatzes in jedem der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre von mindestens 40 Mio. EUR (netto). b) Dieser Mindestjahresumsatz muss mit … ganz lesenMittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Angaben zum Umsatz: a) Nachweis eines Mindestjahresumsatzes in jedem der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre von mindestens 40 Mio. EUR (netto). b) Dieser Mindestjahresumsatz muss mit Leistungen erzielt worden sein, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. c) Der Mindestumsatz muss von dem jeweiligen Totalunternehmer bzw. Rohbauer nachgewiesen werden. Diese Mindestanforderungen sind auch dann mit dem Angebot nachzuweisen, wenn das Unternehmen über eine Präqualifikation verfügt. Der Mindestumsatz muss von dem jeweiligen Totalunternehmer bzw. Rohbauer nachgewiesen werden. Die Umsatzangaben sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. die Umsätze der Bietergemeinschaftsmitglieder werden addiert. Bedient sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Kriterium
Mittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird eine Erklärung gefordert, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen (oder mittels der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE)) ist zu … ganz lesenMittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird eine Erklärung gefordert, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen (oder mittels der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE)) ist zur Bestätigung der Angaben von Seiten des Bieters/Bietergemeinschaftsmitgliedes/Eignungsleihers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben. Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Arbeitskräfte mit dem Angebot die Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder in einem gleichwertigen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, angeben. Bei präqualifizierten Bietergemeinschaftsmitgliedern oder beim Einsatz von präqualifizierten anderen Unternehmen gilt diese Anforderung für das jeweilige Bietergemeinschaftsmitglied oder den jeweiligen Unternehmer. Die Angaben sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. die Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder werden im Gesamten betrachtet. Bedient sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Kriterium
Mittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird eine Erklärung gefordert, dass eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht. Auf gesondertes Verlangen (oder mittels der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE)) ist zur Bestätigung der Angaben von … ganz lesenMittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird eine Erklärung gefordert, dass eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht. Auf gesondertes Verlangen (oder mittels der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE)) ist zur Bestätigung der Angaben von Seiten des Bieters/Bietergemeinschaftsmitgliedes/Eignungsleihers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft mit dem Angebot die Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder in einem gleichwertigen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, angeben. Bei präqualifizierten Bietergemeinschaftsmitgliedern oder beim Einsatz von präqualifizierten anderen Unternehmen gilt diese Anforderung für das jeweilige Bietergemeinschaftsmitglied oder den jeweiligen Unternehmer. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Kriterium
Mittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: a) Mindestens zwei (2) Referenzprojekte zu Planung und Bau eines Schulbaus, jeweils als schlüsselfertige Totalunternehmerleistung. Die Bruttogrundfläche (BGF) muss jeweils mindestens 5.000 m² … ganz lesenMittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: a) Mindestens zwei (2) Referenzprojekte zu Planung und Bau eines Schulbaus, jeweils als schlüsselfertige Totalunternehmerleistung. Die Bruttogrundfläche (BGF) muss jeweils mindestens 5.000 m² betragen. Die Planungsleistungen müssen jeweils umfassen: Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung. Die Bauleistungen müssen jeweils umfassen gemäß DIN 276: Kostengruppe 300 und Kostengruppe 400. b) Mindestens zwei (2) Referenzprojekte zu Planung und Bau einer 3-Feldsporthalle, jeweils als schlüsselfertige Totalunternehmerleistung. Die Planungsleistungen müssen jeweils umfassen: Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung. Die Bauleistungen müssen jeweils umfassen gemäß DIN 276: Kostengruppe 300 und Kostengruppe 400. c) Mindestens ein (1) Referenzprojekt mit einer Kombination aus a) und b) einschließlich Planung und Bau von Außenanlagen mit Schul- und Pausenhöfen mit Bewegungsangebot. Dieses Referenzprojekt kann bereits zum Nachweis der Anforderungen unter a) bis b) benannt worden sein. Die Planungsleistungen müssen jeweils umfassen: Objektplanung, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung. Die Bauleistungen müssen jeweils umfassen gemäß DIN 276: Kostengruppe 300, Kostengruppe 400 und Kostengruppe 500. d) Mindestens ein (1) Referenzprojekt als schlüsselfertige Totalunternehmerleistung, bei dem eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach der DGNB, BNB oder vergleichbar erlangt wurde. Dieses Referenzprojekt kann bereits zum Nachweis der Anforderungen unter a) bis c) benannt worden sein. e) Mindestens zwei (2) Referenzprojekte unter a) bis c) müssen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. f) Sämtliche Referenzprojekte unter a) bis d) müssen von dem jeweiligen Totalunternehmer bzw. Rohbauer nachgewiesen werden. g) Sämtliche Referenzprojekte unter a) bis d) müssen jeweils nach dem 01.05.2015 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes vertragsrechtlich abgenommen und vom Nutzer in Betrieb genommen worden sein. h) Zu sämtlichen Referenzprojekten unter a) bis d) ist mit dem Angebot eine Referenzbescheinigung des Referenzgebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen. Für die Referenzdarstellung ist das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Formular "Unternehmensreferenzen" zu verwenden. Dieses kann vervielfältigt und mehrfach verwendet werden. - Die Referenzen sind fortlaufend zu nummerieren. Mit den darin vorzunehmenden Eintragungen werden die vorgegebenen Mindestanforderungen an die Referenzprojekte dargelegt. Diese Mindestanforderungen sind auch dann mit dem Angebot nachzuweisen, wenn das Unternehmen über eine Präqualifikation verfügt. Die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß dem Formular Unternehmensreferenzen müssen von dem jeweiligen Totalunternehmer bzw. Rohbauer nachgewiesen werden. Die Referenzangaben sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. die Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder werden im Gesamten betrachtet. Bedient sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Kriterium
Gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu den Ausschlussgründen der §§ 123, 124 GWB mit dem Angbeot abzugeben. Mit dem Angebot, ist falls einschlägig, ein Nachweis zu Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB / § 6f EU VOB/A vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen (oder mittels de … ganz lesenGemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu den Ausschlussgründen der §§ 123, 124 GWB mit dem Angbeot abzugeben. Mit dem Angebot, ist falls einschlägig, ein Nachweis zu Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB / § 6f EU VOB/A vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen (oder mittels der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE)) sind zur Bestätigung von Seiten des Bieters/Bietergemeinschaftsmitgliedes/Eignungsleihers folgende Unterlagen vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialversicherung, - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, - falls einschlägig, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis der o.g. Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Bescheinigung in Steuersachen mit dem Angebot die Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder in einem gleichwertigen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, angeben. Bei präqualifizierten Bietergemeinschaftsmitgliedern oder beim Einsatz von präqualifizierten anderen Unternehmen gilt diese Anforderung für das jeweilige Bietergemeinschaftsmitglied oder den jeweiligen Unternehmer. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Kriterium
Unternehmen haben mit dem Angebot die Eigenerklärung Russland-Sanktionen abzugeben. Darin ist zu erklären, dass die Unternehmen nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Biet … ganz lesenUnternehmen haben mit dem Angebot die Eigenerklärung Russland-Sanktionen abzugeben. Darin ist zu erklären, dass die Unternehmen nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Weiterhin zu erklären, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Weiterhin ist zu erklären, dass bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.09.2025
Vertragsende
26.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
106 Tage
Angebotsöffnung
05.05.2025, 10:01 Uhr. Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Straße 1 16515 Oranienburg. - keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A) - die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Sicherheit für Vertragserfüllung: Bürgschaft gem. VHB 421 sowie gem. Ziff. 4 und 6 der BVB (VHB 214): Selbstschuldnerische Bürgschaft iHv 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) nach deutschem Recht; b) Sicherheit für Mängelansprüche: Bürgschaft gem. VHB 422 sowie ge … ganz lesenLeistung: a) Sicherheit für Vertragserfüllung: Bürgschaft gem. VHB 421 sowie gem. Ziff. 4 und 6 der BVB (VHB 214): Selbstschuldnerische Bürgschaft iHv 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) nach deutschem Recht; b) Sicherheit für Mängelansprüche: Bürgschaft gem. VHB 422 sowie gem. Ziff. 5 und 6 der BVB (VHB 214): Selbstschuldnerische Bürgschaft iHv von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) nach deutschem Recht; c) Zu a) und b): Auf Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet; die Bü. sind unbefristet; sie erlöschen mit der Rückgabe der Bür.urkunden; die Bü.forderungen verjähren nicht vor der gesicherten Hauptforderung; nach Abschluss der Bü.verträge getroffene Vereinbarungen über Verjährung der Hauptforderung zwischen dem AG und dem AN sind für die Bürgen nur im Falle ihrer schriftlichen Zustimmung bindend; Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Ort des Bauvorhabens.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, … ganz lesenDie Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg. Die Teilnehmer haben sich rechtzeitig, kontinuierlich und eigenverantwortlich über die Funktionsweise der Vergabeplattform sowie den Stand des Vergabeverfahr … ganz lesen1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg. Die Teilnehmer haben sich rechtzeitig, kontinuierlich und eigenverantwortlich über die Funktionsweise der Vergabeplattform sowie den Stand des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform zu informieren. 2. Eventuelle Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Rückfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle eingehen. 3. Die Angebotsunterlagen sind form- und fristgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Es genügt die Einreichung in Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt. 4. Verfahrenssprache und Sprache der Auftragsabwicklung ist Deutsch. 5. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. 6. Nachweise zur Eignung von Unterauftragnehmern/anderen Unternehmen: Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Dafür ist vom jeweiligen Unternehmen das Formular "Eigenerklärung zur Eignung für andere Unternehmen" zum Nachweis der Eignung bezogen auf die zu erbringende/n Teilleistung/en. Zudem sind zur Bestätigung der einzelnen Erklärungen die benannten Nachweise vorzulegen: - Nachweis aus dem die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, hervorgeht, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - drei (3) Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Leistungszeitraum; Projektname; Leistungsinhalt, - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialversicherung, - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, - falls einschlägig, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, - falls einschlägig, Nachweis zu Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB / § 6f EU VOB/A . Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Eignung die Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder in einem gleichwertigen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, angeben. Dabei ist zu beachten, dass auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise (z.B. Referenzen) zu ergänzen sind. 7. Das VHB 236 sowie das Formular 5.4 EU sind auf gesondertes Verlangen beim Einsatz Unterauftragnehmern/anderen Unternehmen sowie in dem Fall, dass zum Nachweis der Eignung ein Dritter/anderes Unternehmen herangezogen wird (Eignungsleihe) einzureichen. 8. Die Anlagen, die im Vergabeverfahren zu beachten sind, die Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden, die Anlagen, die ausgefüllt/erstellt mit dem Angebot einzureichen sind und die Vertragsbestandteil werden, die Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind und die nicht Vertragsbestandteil werden und Anlagen, die auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen sind, ergeben sich aus der Anlage 0.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HD54

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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488vergebene Aufträge
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192.056 €Zuschlagswert im Median
71.023 € – 386.734 €mittlere Hälfte, 258 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b431961e-3560-451c-a2ba-ca5a42a131d9.