Sanierungsträgerleistungen für die Gesamtmaßnahme „Rantzauer Schlossinsel“
Stadt Barmstedt · Barmstedt, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen S51.1010.07veröffentlicht 08.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS, ALG 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Barmstedt25355, Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Konzept30 %
- Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals30 %
- Preiskriterium40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Barmstedt beabsichtigt, für die städtebauliche Aufwertung der Rantzauer Schlossinsel Sanierungsträgerleistungen zu vergeben.
Anlass der städtebaulichen Aufwertung sind Anpassungs- und Modernisierungsbedarfe auf der Rantzauer Schlossinsel, an ihren Gebäuden und in ihrem Umfeld. Diese beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild des Ensembles insgesamt und gefährden zudem auch den Erhalt des wertvollen, denkmalgeschützten Gebäudebestands.
Nachdem die Rantzauer Schlossinsel mit Bescheid vom 25. Oktober 2017 in das Programm städtebaulicher Denkmalschutz der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen wurde, bestätigte das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein mit Schreiben vom 7. November 2019 die räumliche Abgrenzung des Gebiets zur Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung (VU). Im August 2020 ist die Durchführung der VU mit Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) beauftragt worden. Den die Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept zusammenfassenden Bericht (siehe Vergabeunterlagen) hat die Stadtvertretung im Rahmen ihrer Sitzung nach Beschluss am 21. Juni 2022 zur Kenntnis genommen und dem darin erarbeiteten Integrierten Entwicklungskonzept zugestimmt. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung sind städtebauliche Missstände in den Bereichen Bausubstanz, Infrastruktur, Ökologie und Erschließung sowie im Spektrum der Nutzungen und der Zukunftsfähigkeit von Einrichtungen festgestellt worden.
In seinem Bericht hatte sich das mit der VU und dem ISEK befasste Beratungshaus gegen den Erlass einer Sanierungssatzung ausgesprochen und stattdessen empfohlen, das Programmgebiet der städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch Beschluss der Gemeinde über eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB in Übereinstimmung mit A 2.2 Absatz 3 Nummer 5 der StBauFR SH 2015 festzulegen. Da die städtebaufördernden Maßnahmen voraussichtlich nicht zu erheblichen sanierungsbedingten Wertsteigerungen an Privatgrundstücken führten, sei die Anwendung des Sanierungs- bzw. besonderen Städtebaurechts inkl. des Wertausgleichs der Eigentümerinnen und Eigentümer nicht erforderlich. Als Durchführungsfrist ist ein Zeitraum von zehn Jahren empfohlen worden. Den Empfehlungen folgend hat die Stadtvertretung am 8. Februar 2022 eine entsprechende Erhaltungssatzung beschlossen.
Die für die städtebauliche Gesamtmaßnahme derzeit veranschlagten Kosten in Höhe von 13.316.500 Euro werden zu gleichen Teilen von Bund, Land und der Stadt Barmstedt getragen.
Ein Teil der Maßnahmen findet sich bereits in Umsetzung. Dazu gehört u. a. die Maßnahme Nr. 13 „Café im Schlossgefängnis“, bei der bereits die Zustimmung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegt. Die weiteren im Umsetzungskonzept aufgeführten Maßnahmen bedürfen hingegen noch der kompletten Umsetzung.
Zur Begleitung und fachlichen Unterstützung der Verwaltung der Stadt Barmstedt soll im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ein Sanierungsträger eingesetzt werden, der bei der Koordination, Kommunikation und Realisierung des Umsetzungskonzepts unterstützt. Grundlage der Unterstützungsleistungen sind die Ergebnisse der VU und das ISEK.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und den Vertragsbedingungen sind den Vergabeunterlagen (insbes. Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf) zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 71410000StadtplanungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen PersonalsGewichtung (Punkte, genau) 30
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH, Kiel | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Barmstedt
- Anschrift
- Am Markt 1, 25355 Barmstedt
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- hh-vergabe@
gvw.com
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BIG Städtebau GmbH4 Zuschläge
- GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH4 Zuschläge
- BIG Städtebau2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.10.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99b90a6c-caa7-4da6-89dd-f44bd80d687d.