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Sanierungsträgerleistungen für die Gesamtmaßnahme „Rantzauer Schlossinsel“

Stadt Barmstedt · Barmstedt, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen S51.1010.07veröffentlicht 16.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 751 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
249 Tsd. €
Laufzeit
180 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzept30 %
  • Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals30 %
  • Preiskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 15:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Barmstedt beabsichtigt, für die städtebauliche Aufwertung der Rantzauer Schlossinsel Sanierungsträgerleistungen zu vergeben.

Anlass der städtebaulichen Aufwertung sind Anpassungs- und Modernisierungsbedarfe auf der Rantzauer Schlossinsel, an ihren Gebäuden und in ihrem Umfeld. Diese beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild des Ensembles insgesamt und gefährden zudem auch den Erhalt des wertvollen, denkmalgeschützten Gebäudebestands.

Nachdem die Rantzauer Schlossinsel mit Bescheid vom 25. Oktober 2017 in das Programm städtebaulicher Denkmalschutz der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen wurde, bestätigte das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein mit Schreiben vom 7. November 2019 die räumliche Abgrenzung des Gebiets zur Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung (VU). Im August 2020 ist die Durchführung der VU mit Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) beauftragt worden. Den die Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept zusammenfassenden Bericht (siehe Vergabeunterlagen) hat die Stadtvertretung im Rahmen ihrer Sitzung nach Beschluss am 21. Juni 2022 zur Kenntnis genommen und dem darin erarbeiteten Integrierten Entwicklungskonzept zugestimmt. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung sind städtebauliche Missstände in den Bereichen Bausubstanz, Infrastruktur, Ökologie und Erschließung sowie im Spektrum der Nutzungen und der Zukunftsfähigkeit von Einrichtungen festgestellt worden.

In seinem Bericht hatte sich das mit der VU und dem ISEK befasste Beratungshaus gegen den Erlass einer Sanierungssatzung ausgesprochen und stattdessen empfohlen, das Programmgebiet der städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch Beschluss der Gemeinde über eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB in Übereinstimmung mit A 2.2 Absatz 3 Nummer 5 der StBauFR SH 2015 festzulegen. Da die städtebaufördernden Maßnahmen voraussichtlich nicht zu erheblichen sanierungsbedingten Wertsteigerungen an Privatgrundstücken führten, sei die Anwendung des Sanierungs- bzw. besonderen Städtebaurechts inkl. des Wertausgleichs der Eigentümerinnen und Eigentümer nicht erforderlich. Als Durchführungsfrist ist ein Zeitraum von zehn Jahren empfohlen worden. Den Empfehlungen folgend hat die Stadtvertretung am 8. Februar 2022 eine entsprechende Erhaltungssatzung beschlossen.

Die für die städtebauliche Gesamtmaßnahme derzeit veranschlagten Kosten in Höhe von 13.316.500 Euro werden zu gleichen Teilen von Bund, Land und der Stadt Barmstedt getragen.

Ein Teil der Maßnahmen findet sich bereits in Umsetzung. Dazu gehört u. a. die Maßnahme Nr. 13 „Café im Schlossgefängnis“, bei der bereits die Zustimmung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegt. Die weiteren im Umsetzungskonzept aufgeführten Maßnahmen bedürfen hingegen noch der kompletten Umsetzung.

Zur Begleitung und fachlichen Unterstützung der Verwaltung der Stadt Barmstedt soll im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ein Sanierungsträger eingesetzt werden, der bei der Koordination, Kommunikation und Realisierung des Umsetzungskonzepts unterstützt. Grundlage der Unterstützungsleistungen sind die Ergebnisse der VU und das ISEK.

Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und den Vertragsbedingungen sind den Vergabeunterlagen (insbes. Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf) zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen PersonalsGewichtung (Punkte, genau) 30
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
1. Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung; Nachweis: Eigenerklärung, dass Voraussetzungen nach § 158 BauGB vorliegen (Bestandteil der Vordruck 2) 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2) 3. Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland; Nachweis: Eigenerklärung RUS-Sanktionen (Vordruck 3)
Kriterium
1. Haftpflichtversicherung; Mindestanforderung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäd … ganz lesen1. Haftpflichtversicherung; Mindestanforderung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden nicht jeweils mindestens 500.000 Euro beträgt, bei einer Jahreshöchstsumme von mindestens 2,0 Mio. Euro, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2) 2. Hinreichende finanzielle Stabilität: Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Bonität und Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2), ggf. Vorlage Jahresabschluss oder ähnlicher Dokumente mit aussagekräftigen Informationen zur Bilanz auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle 3. Gesamtumsätze: Bewerber müssen in den vergangenen drei Jahren Gesamtumsätze (netto) erzielt haben, deren Größenordnung eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft im Sinne von § 158 Nr. 2 BauGB erwarten lässt; Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2) 4. Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Bewerber müssen in den vergangenen drei Jahren erhebliche Umsätze aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger erzielt haben; Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2)
Kriterium
Berufliche Erfahrung/Referenzen hins. der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Sanierungsträger aus den letzten 3 Jahren; Nachweis: Referenzliste (Vordruck 5); anhand der Qualität der von den Bewerbern eingereichten Referenzen werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
180 Monate
Verlängerung
Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
117 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Ferner B … ganz lesenLeistung: Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Bewerber gemäß § 51 VgV auf eine angemessene Zahl zu begrenzen. Eine solche Begrenzung betrifft die Zahl der zur Beteiligung am Verhandlungsverfahren und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmer. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer etwaigen im … ganz lesenDie Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Bewerber gemäß § 51 VgV auf eine angemessene Zahl zu begrenzen. Eine solche Begrenzung betrifft die Zahl der zur Beteiligung am Verhandlungsverfahren und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmer. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer etwaigen im Verlaufe des Verhandlungsverfahrens erfolgenden Begrenzung der Zahl der Angebote anhand der Zuschlagskriterien. Für die Begrenzung der Zahl der Bewerber gelten die folgenden Vorgaben und Kriterien: Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren mit mindestens fünf Bewerbern (bzw. Bewerbergemeinschaften) einzuleiten, vorausgesetzt, eine entsprechende Zahl von geeigneten Bewerbern, hinsichtlich der keine Ausschlussgründe vorliegen (geeignete Bewerber), ist vorhanden. Sind mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, behält sich die Auftraggeberin eine Begrenzung der Zahl der Bewerber vor, ein Anspruch auf die Begrenzung des Bewerberfeldes oder dessen maximale Größe besteht jedoch nicht. Eine strikte Höchstzahl wird nicht bereits jetzt festgelegt, sondern in Abhängigkeit von den Angaben in den Bewerbungen und deren Bewertung nach den Auswahlkriterien. Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl anhand der Qualität der Unternehmensreferenzen vorgenommen. In die Bewertung werden maximal fünf Projekte, die vom Bewerber hierfür benannt werden (ohne Benennung werden die ersten fünf im Formular aufgeführten ausgewählt), einbezogen und einzeln qualitativ gewertet. Bei der Qualität der Referenzen wird insbesondere eine möglichst weitgehende Vergleichbarkeit (Ähnlichkeit) zum vorliegenden Projekt in sachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht positiv bewertet, und – soweit möglich – auch die erkennbare Leistungsqualität. Die Bewertung erfolgt auf einer fünfstufigen Punkte-Skala (sehr gut [5], gut [4], vollbefriedigend [3], befriedigend [2], ausreichend [1]; nicht ausreichende Bewertungen werden von vornherein nicht als geeignet berücksichtigt).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Barmstedt
Anschrift
Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Kontakt
hh-vergabe@gvw.com

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23cd1cc0-a6e9-48c9-854f-168de41e06a8.