Zum Inhalt
Menü

Sanierung und Umbau Primarstufe Schulverbund Süßen: Gebäudeplanung

Stadtverwaltung Süßen · Süßen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2412veröffentlicht 09.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 882 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.

  • Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)25 %
  • Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit25 %
  • Projekteinschätzung20 %
  • Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten, Projektbearbeitung oder fachspezifischen Themen15 %
  • Honorar15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,4 Punkte
25 % teurer−3 Punkte
50 % teurer−5 Punkte
100 % teurer−7,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für den Schulverbund, Primarstufe, zeichnet sich für die kommenden Jahre eine 4-Zügigkeit ab. Durch den Anspruch auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2025/26 werden weitere Flächen für die Mensa und die zugeordnete Küche benötigt, sowie Räumlichkeiten, in welchen die Kinder betreut werden können. Der Auszug des SBBZs in den Schulkomplex im Bizetareal im Frühjahr 2025, bietet die Möglichkeit der Umgestaltung des bestehenden Gebäudes. Die bestehende Küche für die Mensa wird verlegt, die Mensa auf einen Teil der jetzigen Betreuungsräume und die Werkstatt ausgeweitet. Im Gegenzug werden durch den Auszug des SBBZs Räume frei, welche für die Betreuung genutzt werden können. Folgende Sanierungsmaßnahmen (weitgehend im Bestand) sind vorgesehen: Maßnahme A: Einbau eines behindertengerechten WCs im Erdgeschoss, Maßnahme B: Sanierung der Umkleiden im Bereich der Gymnastikhalle: Änderung der Warmwasserbereitung, Austausch der Sanitärgegenstände, Erneuerung der Wand- und Bodenbeläge sowie der abgehängten Decken. Maßnahme C: Sanierung des Treppenhauses im Küblerbau: Die Wandflächen, Bodenbeläge und abgehängte Decken weisen starke Gebrauchsspuren auf und sollen deshalb erneuert werden. Maßnahme D: Erweiterung der Mensa mit Versorgerküche und Einbau einer Lüftungsanlage: Die bestehende Küche wird verlegt und erweitert sowie mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Der Mensabereich wird vergrößert. Maßnahme E: Anbau WC-Anlagen im 1. + 2. Obergeschoss sowie Einbau eines Aufzuges im Bestand: Derzeit ist das Schulgebäude nicht barrierefrei erschlossen. Um zukünftig sämtliche Geschosse barrierefrei erreichen zu können, ist der Einbau eines Aufzuges ins Bestandsgebäude vorgesehen. Dies bedingt, dass die WC-Anlagen in einem kleinen 2-geschossigen Anbau untergebracht werden müssen. Die Arbeiten erfolgen weitgehend im Bestand und unter laufendem Betrieb. Die Außenflächen sind sehr beengt. Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits vom Büro FAI Architekten aus Göppingen erbracht. Die bestehende Planung ist zwingend weiterzuverwenden. Zeitplan: Die weitere Planung soll unmittelbar im Anschluss an das Vergabeverfahren fortgeführt werden. Die baulichen Maßnahmen sind im Jahr 2025 umzusetzen und abzuschließen. Gesamtbaukosten: 2,87 Mio. € brutto (KG 200 - 700)

Beschreibung des Loses

Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 5 - 9. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)25 %
Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit25 %
Projekteinschätzung20 %
Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten, Projektbearbeitung oder fachspezifischen Themen15 %
Honorar15 %
Qualität
Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Qualität
Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit
Qualität
Projekteinschätzung
Qualität
Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten, Projektbearbeitung oder fachspezifischen Themen
Preis
Honorar

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
§ 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Fachrichtung Architektur + Bauvorlageberechtigung oder Vergleichbares). (Ausschlusskriterium)
Kriterium
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ers … ganz lesen§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Kriterium
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: - 3 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte, - weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
Kriterium
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojekte Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI 2021: Zwei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung von mind. 60 Leistungspunkten gem. HOAI, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2019 und v … ganz lesen§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojekte Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI 2021: Zwei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung von mind. 60 Leistungspunkten gem. HOAI, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2019 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, bei mind. einem der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um einen handeln. Bepunktung der Projektmerkmale Referenzprojekt 1: — Gesamtbaukosten >= 2,0 Mio. € netto: 100 Punkte, — Gesamtbaukosten < 2,0 Mio. € netto und >= 1,0 Mio. € netto: 50 Punkte, — Objektart: Bildungs- oder Betreuungsbau: 200 Punkte, — Öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB: 100 Punkte, — erbrachte Leistungsphasen 5-9: 77 Punkte. Bepunktung der Projektmerkmale Referenzprojekt 2: — Gesamtbaukosten >= 2,0 Mio. € netto: 100 Punkte, — Gesamtbaukosten < 2,0 Mio. € netto und >= 1,0 Mio. € netto: 50 Punkte, — Sanierungsprojekt unter laufenden Betrieb: 200 Punkte, — Sanierungsprojekt nicht unter laufenden Betrieb: 100 Punkte, — erbrachte Leistungsphasen 5-9: 77 Punkte.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtverwaltung Süßen
Anschrift
Heidenheimer Str. 30, 73079 Süßen
Website
suessen.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6a29f5f-61e0-40a5-89e7-98546cb6b852.