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Sanierung und Attraktivierung Schwimmpark Twistringen Technische Gebäudeausrüstung

Stadt Twistringen · Twistringen, Niedersachsen

Aktenzeichen 11.14.01/35veröffentlicht 30.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 424 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
42 Monate27.10.2025 – 01.05.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung30 %
  • Berufserfahrung Projektleiter (w/m/d)10 %
  • Referenzen Projektleiter (w/m/d)10 %
  • Honorarangebot50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.05.2029
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Twistringen beabsichtigt, den Schwimmpark Twistringen zu erhalten, grundsätzlich zu sanieren sowie zu modernisieren. Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 5 sowie 7 und 8), ferner Besondere- und Zusatzleistungen, stufenweise vergeben. Es handelt sich um ein Los der für die Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen. Durchgeführt wird ein offenes Verfahren.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Twistringen ist Eigentümerin des Schwimmparks Twistringen, Jahnstraße 20, 27239 Twistringen. Sie beabsichtigt, die Einrichtung zu erhalten, grundlegend zu sanieren und zu modernisieren. Hierzu wurde im vergangenen Jahr eine Sanierungsstudie erstellt. Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens sind - soweit vertraglich nicht anders geregelt und vorbehaltlich der stufenweisen Vergabe - grundsätzlich alle Leistungsphasen 1 bis 9 (vgl. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI) der Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen) vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 1 und 3 HOAI und Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 (vgl. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI) der Anlagengruppen 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) 7 (Badewassertechnik) und 8 (Gebäudeautomation), vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 2, 4-5 und 7-8 HOAI. Die Beauftragung erfolgt in bis zu fünf Beauftragungsstufen. Neben den Grundleistungen sind - je nach Beauftragung oder automatisch mit Zuschlagserteilung - auch Besondere und Zusatzleistungen zu erbringen. Die Honorarabrechnung der Grundleistungen erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen und nachrangig gemäß HOAI 2021. Die vorläufig ermittelten anrechenbaren Kosten betragen: Kostengruppen ("KG") 400 (Technische Anlagen) von EUR 2.020.000,00 netto insgesamt; davon KG 410 EUR 300.000,00, KG 420 EUR 210.000,00, KG 430 EUR 90.000,00, KG 440 EUR 125.000,00, 450 EUR 275.000,00, KG 470 EUR 875.000,00 und KG 480 EUR 145.000,00 (je netto).

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Konzept Qualität der zu erwartenden LeistungGewichtung (Punkte, genau) 30Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung gemäß Anlage 4 Zuschlagskriterien
Qualität
Berufserfahrung Projektleiter (w/m/d)Gewichtung (Punkte, genau) 10Berufserfahrung Projektleiter (w/m/d) gemäß Anlage 4 Zuschlagskriterien
Qualität
Referenzen Projektleiter (w/m/d)Gewichtung (Punkte, genau) 10Referenzen Projektleiter (w/m/d) gemäß Anlage 4 Zuschlagskriterien
Preis
HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 50Honorarangebot gemäß Anlage 4 Zuschlagskriterien

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
27.10.2025
Vertragsende
01.05.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit ist geschätzt. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistungen abhängig und kann insbesondere bei Beauftragung der Beauftragungsstufen 4 und 5 (Leistungsphasen 8 und 9) auch nach dem genannten Termin liegen.
Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber wird die Leistungen maximal in fünf Beauftragungsstufen in Auftrag geben. Mit Erteilung des Zuschlags in dem vorliegenden Vergabeverfahren werden in Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 3 der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengrupp … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber wird die Leistungen maximal in fünf Beauftragungsstufen in Auftrag geben. Mit Erteilung des Zuschlags in dem vorliegenden Vergabeverfahren werden in Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 3 der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8) nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI beauftragt. In den weiteren Beauftragungsstufen wären vom Auftragnehmer im Wege der Vertragserweiterung zu erbringen: - die Leistungsphasen 4 und 5 der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 und 3) nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI und Leistungsphase 5 der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 und 8) nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 2) - die Leistungsphasen 6 und 7 der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8) nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 3) - die Leistungsphase 8 der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8) nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 4) und - die Leistungsphase 9 der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8) nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 5). Der Abruf der weiteren Beauftragungsstufen steht seitens des Auftraggebers unter der Voraussetzung im Sinne von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB, dass der Auftraggeber entscheidet, das Projekt fortzuführen und zu realisieren. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen über die mit Zuschlagserteilung beauftragte Beauftragungsstufe 1 hinaus, auch dann nicht, wenn die vorstehend genannte Voraussetzung erfüllt ist. Der Auftraggeber kann vielmehr einseitig in jeweils freier Entscheidung die Beauftragungsstufen 2 bis 5 im Wege der Vertragserweiterung beauftragen. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine zusätzlichen Ansprüche herleiten. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellungen bei den Grundleistungen und auf den beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Zu erbringen sind nach entsprechender Beauftragung ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der nachbenannten Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß … ganz lesenEtwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der nachbenannten Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y595WMX# 1. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht werden. Für die Abgabe ist eine Registrierung im Vergabeportal … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y595WMX# 1. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht werden. Für die Abgabe ist eine Registrierung im Vergabeportal erforderlich. 2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für die Abgabe der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. 3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollen. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist. 4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. 5. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. 6. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen. 7.Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. Die Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs bleibt vorbehalten. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: -Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen, -Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen, -Eigenerklärung Russland-Sanktionen. Die Eigenerklärungen können im Formular Anlage 6 abgegeben werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Wolff + Partner GmbH, Bremen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.09.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae08c852-3b6d-4ce0-91e3-dedd2b92a952.