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Sanierung und Attraktivierung Schwimmpark Twistringen Objektplanung Gebäude und Freianlagenplanung (Erstangebote)

Stadt Twistringen · Twistringen, Niedersachsen

Aktenzeichen 11.14.01/35veröffentlicht 15.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 543 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 30 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
44 Monate25.08.2025 – 01.05.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung30 %
  • Berufserfahrung des Projektleiters (w/m/d)10 %
  • Referenzen Projektleitung20 %
  • Honorarangebot40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.05.2029
    vor 14 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Twistringen beabsichtigt, den Schwimmpark Twistringen zu erhalten, grundsätzlich zu sanieren sowie zu modernisieren. Mit diesem Vergabeverfahren werden die Einarbeitung in bereits vorliegende Arbeitsergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 sowie Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung Gebäude und der damit verbundenen Objektplanung Freianlagen, ferner Besondere- und Zusatzleistungen stufenweise vergeben. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VgV (§ 74 i.V.m. § 17 VgV bzw. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 17 VgV)

Beschreibung des Loses

Die Stadt Twistringen ist Eigentümerin des Schwimmparks Twistringen, Jahnstraße 20, 27239 Twistringen. Sie beabsichtigt, die Einrichtung zu erhalten, grundlegend zu sanieren und zu modernisieren. Hierzu wurde im vergangenen Jahr eine Sanierungsstudie erstellt. Gegenstand dieser Vergabe ist zunächst die Einarbeitung in die bereits vorliegenden Ergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 für die Objektplanung Gebäude und Freianlagenplanung. Das hierfür vorgesehene Honorar wird pauschal vereinbart. Die Leistungen sind im Angebotsformular (Anlage 9, Leistungen A 3 und A 4) als zusätzliche Leistungen abgefragt. Darüber hinaus werden, soweit vertraglich nicht anders geregelt, stufenweise die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und der Freianlagenplanung für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 34 Abs. 3, 4 sowie 39 Abs. 3, 4 in Verbindung mit den Anlagen 10.1 und 11.1 zur HOAI. Die Beauftragung erfolgt in bis zu fünf Beauftragungsstufen. Neben den Grundleistungen sind - je nach Beauftragung oder automatisch mit Zuschlagserteilung für Beauftragungsstufe 1 - auch Besondere und Zusatzleistungen zu erbringen. Die Honorarabrechnung der Grundleistungen ab LPH 3 erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen und nachrangig gemäß HOAI 2021. Die vorläufig ermittelten anrechenbaren Kosten betragen: Objektplanung Gebäude: EUR 6.950.287,18 netto Außenanlagen und Freiflächen: EUR 784.285,00 EUR netto.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Konzept Qualität der zu erwartenden LeistungGewichtung (Punkte, genau) 30Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung gemäß Anlage 10 der Vergabeunterlagen.
Qualität
Berufserfahrung des Projektleiters (w/m/d)Gewichtung (Punkte, genau) 10Berufserfahrung des Projektleiters (w/m/d) gemäß Anlage 10 der Vergabeunterlagen.
Qualität
Referenzen ProjektleitungGewichtung (Punkte, genau) 20Referenzen Projektleitung gemäß Anlage 10 der Vergabeunterlagen.
Preis
HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 40Honorarangebot gemäß Anlage 10 der Vergabeunterlagen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.08.2025
Vertragsende
01.05.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit ist geschätzt. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistungen abhängig und kann insbesondere bei Beauftragung der Beauftragungsstufen 4 und 5 (Leistungsphasen 8 und 9) auch nach dem genannten Termin liegen.
Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber wird die Leistungen stufenweise in maximal fünf Beauftragungsstufen beauftragen. In Beauftragungsstufe 1 werden mit Zuschlagserteilung zunächst die Einarbeitungsphase (Zusatzleistungen A 3 und A 4) und jeweils die Leistungsphasen 3 nach § 34 Abs … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber wird die Leistungen stufenweise in maximal fünf Beauftragungsstufen beauftragen. In Beauftragungsstufe 1 werden mit Zuschlagserteilung zunächst die Einarbeitungsphase (Zusatzleistungen A 3 und A 4) und jeweils die Leistungsphasen 3 nach § 34 Abs. 3 (Objektplanung Gebäude) und nach § 39 Abs. 3 HOAI (Freianlagenplanung) beauftragt. In den weiteren Beauftragungsstufen wären vom Auftragnehmer im Wege der Vertragserweiterung zu erbringen: -jeweils die Leistungsphasen 4 und 5 nach § 34 Abs. 3 und § 39 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 2), -jeweils die Leistungsphasen 6 und 7 nach § 34 Abs. 3 und § 39 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 3), -jeweils die Leistungsphase 8 nach § 34 Abs. 3 und § 39 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 4) und -jeweils die Leistungsphase 9 nach § 34 Abs. 3 und § 39 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 5). Der Abruf der weiteren Beauftragungsstufen steht seitens des Auftraggebers unter der Voraussetzung im Sinne von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB, dass der Auftraggeber entscheidet, das Projekt fortzuführen und zu realisieren. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen über die mit Zuschlagserteilung beauftragte Beauftragungsstufe 1 hinaus, auch dann nicht, wenn die vorstehend genannte Voraussetzung erfüllt ist. Der Auftraggeber kann vielmehr einseitig in jeweils freier Entscheidung die Beauftragungsstufen 2, 3, 4 und 5 im Wege der Vertragserweiterung beauftragen. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine zusätzlichen Ansprüche herleiten. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellungen bei den Grundleistungen und auf den beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Zu erbringen sind nach entsprechender Beauftragung ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der nachbenannten Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß … ganz lesenEtwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der nachbenannten Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y595VGA 1. Eine Abgabe des Finalen Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Finale Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht werden. Für die Abgabe ist eine Registrierung im … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y595VGA 1. Eine Abgabe des Finalen Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Finale Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht werden. Für die Abgabe ist eine Registrierung im Vergabeportal erforderlich. 2. Evtl. Fragen- und Antwortenkataloge sind zu berücksichtigen. 3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Finale Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollen. 4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. 5. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. 6. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen. 7.Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. Die Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs bleibt vorbehalten. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
jbp Generalplanung GmbH, Bad Zwischenahn3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Lindenstraße 14, 27239 Twistringen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 503dd1de-ae7a-4d1e-8db6-03f0e07caa3d.