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Sanierung Ringleitung West, Objektplanung Ingenieurbauwerke für SWK - Abwasserdruckleitung

Stadt Aurich · Aurich, Niedersachsen

Aktenzeichen FD15-424-01veröffentlicht 05.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 942 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aurich26603, Landkreis Aurich, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 1. Qualität des Projektteams20 %
  • 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
  • 3. Projekteinschätzung und Herangehensweise30 %
  • 4. Honorarangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Aurich
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:59 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Rathaus der Stadt Aurich 2. OG, Raum 209 Bgm.-Hippen-Platz 1 DE - 26603 Aurich
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Fachdienst 15 Stadtentwässerung der Stadt Aurich betreibt das innerstädtische Abwassernetz. Die "Ringleitung West" ist ca. 47 Jahre (Baujahr 1976) alt und leitet das Schmutzwasser mehrerer Ortsteile vom Pumpwerk "Dornumer Straße" bis zur zentralen Kläranlage. Die Leitungstrasse der Ringleitung West hat eine Gesamtlänge von 6.970 m und liegt im westlichen Stadtgebiet der Stadt Aurich. In der Trasse sind 2 Druckleitungen aus Asbestzement mit Innendurchmesser DN 200 parallel verlegt. Altersbedingt treten verstärkt Schäden an der Leitung auf. Im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme (2014/2015) wurde bereits ein Teilstück von 600 m erneuert und von DN 200 auf DN 250 PE-HD geändert. Im Zuge einer Straßenbaumaßnahme 2022 wurden noch einmal ca. 300 m erneuert und von DN 200 auf DN 250 PE-HD geändert. Zeitweise werden hydraulische Engpässe der beteiligten Pumpwerke registriert. Deshalb wurde bereits eine hydraulische Überprüfung des Leitungssystems durchgeführt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Engpässe an den Pumpstationen werden zurzeit durch Modernisierungsmaßnahmen behoben. Hier ist nun eine Überprüfung und Sanierung des Leitungsnetzes vorgesehen. Es ist geplant, weitere Baugebiete und Gewerbeflächen an dieses Leitungsnetz anzuschließen.

Beschreibung des Loses

Erforderlich ist die komplette Erneuerung der "Ringleitung West" vom Pumpwerk "Dornumer Straße" bis zur Kläranlage Aurich, außer den bereits erneuerten Teilstrecken und einschließlich der Umschlüsse der vorhandenen Pumpstationen. Es wird in einer neuen Trasse verlegt, die alte Leitung wird später stillgelegt. Die Optimierungs- und Sanierungsmaßnahmen der Pumpwerke sind nicht Planungsbestandteil. Der 1. Bauabschnitt der Ringleitung West wird sich von der Kläranlage Aurich-Haxtum bis zum Ortsteil Walle (Pumpwerk Kleine Bleiche) erstrecken. Dieser Abschnitt hat eine Länge von rund 2800 m von dem rund 600 m bereits saniert sind. Da für die Stadt Aurich eine Umgehungsstraße (B 210 N) in Planung ist, wird vorgesehen, die weiteren Bauabschnitte der "Ringleitung West" in Teilbereichen dem Trassenverlauf der B 210 N anzupassen. Gefordert wird: Objektplanung - Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI) für Schmutzwasserkanalisation - Abwasserdruckleitung, Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich der örtlichen Bauüberwachung sowie der Vermessung als "Besondere Leistung" Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung der Ingenieurbauwerke zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für die gesamte Sanierungsmaßnahme "Ringleitung West" und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen, auch bauabschnittsweise, weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

1. Qualität des Projektteams20 %
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
3. Projekteinschätzung und Herangehensweise30 %
4. Honorarangebot30 %
Qualität
1. Qualität des Projektteams1.1.Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 1.2. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams
Qualität
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine2.1. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 2.2. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers
Qualität
3. Projekteinschätzung und Herangehensweise3.1. Darstellung von Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, ins-besondere in Bezug auf die Funktionalität, Betriebssicherheit, Handhabung sowie den Unterhaltungsaufwand (Folgekosten) 3.2. Überlegungen zur Trassenführung und Zugänglichkeit für Wartungs- und Reparaturarbeiten 3.3. Überlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen des vorgegebenen Kostenrahmens
Preis
4. HonorarangebotVergütung einschließlich etwaiger Zuschläge und Nachlässe, Besonderer Leistungen und pauschalierter Nebenkosten

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglie … ganz lesenMit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, - dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das An-gebot sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechen-den Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Kriterium
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden - mindestens 2,5 Mi … ganz lesenMit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden - mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungs-summen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen. 2.2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für je-des Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1. Benennung der/des Projektverantwortlichen (mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen (mit … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1. Benennung der/des Projektverantwortlichen (mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen (mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit -Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung, - Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie - Erfahrungsnachweis der/des Projektverantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen in Form der Benennung von Referenzprojekten, wobei die Leistungen nicht vor dem Jahr 2015 abgeschlossen sein dürfen, welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es ist mindestens jeweils ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. 3.2. Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten, wo-bei die Leistungen nicht vor dem Jahr 2015 abgeschlossen sein dürfen, welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt folgenden vergleichbare Leistungen beinhalten sollten: 1. Neubau, Umbau, Erweiterung einer Abwasser-Druckleitung 2. Grabenloses Verlegverfahren > 100 m 3. Kreuzung von Gewässer 4. Kreuzung von klassifizierten Straßen Es ist mindestens jeweils ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. - Ein Referenzprojekt muss eine Mindestinvestitionssumme ? EUR 0,5 Mio. netto aufweisen und zwei Referenzprojekte ? EUR 0,2 Mio. netto für den Bereich Kanalisation aufweisen. - Für zwei Referenzprojekte ist der Einsatz hydr. Kanalnetzberechnungssoftware (Barthauer BaSYS, Hystem-Extran oder glw.) nachzuweisen. - Mitgliedschaft Güteschutz Kanalbau e.V. (oder vergleichbar) - Der durchschnittliche Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens EUR 5,0 Mio. netto betragen - Mindestens zwei Mitglieder des Projektteams müssen über einen Berufsabschluss als Ingenieur/Master/Bachelor verfügen. Mindestens 2 Mitarbeiter müssen über Erfahrungen mit Bauprojekten im Bereich Kanal verfügen. Entsprechende Nachweise sind in Kopie beizufügen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) - Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung) - Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu den geplanten Nutzungen - Gesamtbaukosten (brutto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme) - Angabe der während des Referenzzeitraums erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend) Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 12 Monate, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts Anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen). Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die Eigenerklärungen können auch mit Hilfe der EEE "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" so-wie der eEEE "elektronische Einheitliche Europäische Eigenerklärung" unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de abgegeben werden. Der Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.bmwi.de …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
8 WEEKS
Angebotsöffnung
09.04.2024, 11:00 Uhr. Rathaus der Stadt Aurich 2. OG, Raum 209 Bgm.-Hippen-Platz 1 DE - 26603 Aurich. Bieter sind nach § 55 Abs. 2 S. 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlic … ganz lesenBieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Ab. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Ein Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Wird in den Vergabeunterlagen ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften erkannt, aber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt, kann sich der Bieter im nachfolgenden Verfahren nicht mehr auf diesen Verstoß berufen
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDPWS

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich
Kontakt
vergabestelle@stadt.aurich.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81b64868-dc66-40b9-b020-e725e7e8f8ef.