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Sanierung Ringleitung West, Objektplanung Ingenieurbauwerke für SWK - Abwasserdruckleitung

Stadt Aurich · Aurich, Niedersachsen

Aktenzeichen FD15-424-01veröffentlicht 18.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aurich26603, Landkreis Aurich, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 1. Qualität des Projektteams20 %
  • 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
  • 3. Projekteinschätzung und Herangehensweise30 %
  • 4. Honorarangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Fachdienst 15 Stadtentwässerung der Stadt Aurich betreibt das innerstädtische Abwassernetz. Die "Ringleitung West" ist ca. 47 Jahre (Baujahr 1976) alt und leitet das Schmutzwasser mehrerer Ortsteile vom Pumpwerk "Dornumer Straße" bis zur zentralen Kläranlage. Die Leitungstrasse der Ringleitung West hat eine Gesamtlänge von 6.970 m und liegt im westlichen Stadtgebiet der Stadt Aurich. In der Trasse sind 2 Druckleitungen aus Asbestzement mit Innendurchmesser DN 200 parallel verlegt. Altersbedingt treten verstärkt Schäden an der Leitung auf. Im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme (2014/2015) wurde bereits ein Teilstück von 600 m erneuert und von DN 200 auf DN 250 PE-HD geändert. Im Zuge einer Straßenbaumaßnahme 2022 wurden noch einmal ca. 300 m erneuert und von DN 200 auf DN 250 PE-HD geändert. Zeitweise werden hydraulische Engpässe der beteiligten Pumpwerke registriert. Deshalb wurde bereits eine hydraulische Überprüfung des Leitungssystems durchgeführt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Engpässe an den Pumpstationen werden zurzeit durch Modernisierungsmaßnahmen behoben. Hier ist nun eine Überprüfung und Sanierung des Leitungsnetzes vorgesehen. Es ist geplant, weitere Baugebiete und Gewerbeflächen an dieses Leitungsnetz anzuschließen.

Beschreibung des Loses

Erforderlich ist die komplette Erneuerung der "Ringleitung West" vom Pumpwerk "Dornumer Straße" bis zur Kläranlage Aurich, außer den bereits erneuerten Teilstrecken und einschließlich der Umschlüsse der vorhandenen Pumpstationen. Es wird in einer neuen Trasse verlegt, die alte Leitung wird später stillgelegt. Die Optimierungs- und Sanierungsmaßnahmen der Pumpwerke sind nicht Planungsbestandteil. Der 1. Bauabschnitt der Ringleitung West wird sich von der Kläranlage Aurich-Haxtum bis zum Ortsteil Walle (Pumpwerk Kleine Bleiche) erstrecken. Dieser Abschnitt hat eine Länge von rund 2800 m von dem rund 600 m bereits saniert sind. Da für die Stadt Aurich eine Umgehungsstraße (B 210 N) in Planung ist, wird vorgesehen, die weiteren Bauabschnitte der "Ringleitung West" in Teilbereichen dem Trassenverlauf der B 210 N anzupassen. Gefordert wird: Objektplanung - Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI) für Schmutzwasserkanalisation - Abwasserdruckleitung, Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich der örtlichen Bauüberwachung sowie der Vermessung als "Besondere Leistung" Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung der Ingenieurbauwerke zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für die gesamte Sanierungsmaßnahme "Ringleitung West" und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen, auch bauabschnittsweise, weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

1. Qualität des Projektteams20 %
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
3. Projekteinschätzung und Herangehensweise30 %
4. Honorarangebot30 %
Qualität
1. Qualität des Projektteams1.1.Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 1.2. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams
Qualität
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine2.1. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 2.2. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers
Qualität
3. Projekteinschätzung und Herangehensweise3.1. Darstellung von Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, ins-besondere in Bezug auf die Funktionalität, Betriebssicherheit, Handhabung sowie den Unterhaltungsaufwand (Folgekosten) 3.2. Überlegungen zur Trassenführung und Zugänglichkeit für Wartungs- und Reparaturarbeiten 3.3. Überlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen des vorgegebenen Kostenrahmens
Preis
4. HonorarangebotVergütung einschließlich etwaiger Zuschläge und Nachlässe, Besonderer Leistungen und pauschalierter Nebenkosten

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlic … ganz lesenBieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Ab. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Ein Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Wird in den Vergabeunterlagen ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften erkannt, aber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt, kann sich der Bieter im nachfolgenden Verfahren nicht mehr auf diesen Verstoß berufen
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDWP0

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Dr. Born - Dr. Ermel GmbH, Aurich13

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich
Kontakt
vergabestelle@stadt.aurich.de

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413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.04.2024

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