Sanierung Ringleitung West, Objektplanung Ingenieurbauwerke für SWK - Abwasserdruckleitung
Stadt Aurich · Aurich, Niedersachsen
Aktenzeichen FD15-424-01veröffentlicht 18.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Aurich26603, Landkreis Aurich, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- 1. Qualität des Projektteams20 %
- 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
- 3. Projekteinschätzung und Herangehensweise30 %
- 4. Honorarangebot30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Fachdienst 15 Stadtentwässerung der Stadt Aurich betreibt das innerstädtische Abwassernetz. Die "Ringleitung West" ist ca. 47 Jahre (Baujahr 1976) alt und leitet das Schmutzwasser mehrerer Ortsteile vom Pumpwerk "Dornumer Straße" bis zur zentralen Kläranlage. Die Leitungstrasse der Ringleitung West hat eine Gesamtlänge von 6.970 m und liegt im westlichen Stadtgebiet der Stadt Aurich. In der Trasse sind 2 Druckleitungen aus Asbestzement mit Innendurchmesser DN 200 parallel verlegt. Altersbedingt treten verstärkt Schäden an der Leitung auf. Im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme (2014/2015) wurde bereits ein Teilstück von 600 m erneuert und von DN 200 auf DN 250 PE-HD geändert. Im Zuge einer Straßenbaumaßnahme 2022 wurden noch einmal ca. 300 m erneuert und von DN 200 auf DN 250 PE-HD geändert. Zeitweise werden hydraulische Engpässe der beteiligten Pumpwerke registriert. Deshalb wurde bereits eine hydraulische Überprüfung des Leitungssystems durchgeführt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Engpässe an den Pumpstationen werden zurzeit durch Modernisierungsmaßnahmen behoben. Hier ist nun eine Überprüfung und Sanierung des Leitungsnetzes vorgesehen. Es ist geplant, weitere Baugebiete und Gewerbeflächen an dieses Leitungsnetz anzuschließen.
Beschreibung des Loses
Erforderlich ist die komplette Erneuerung der "Ringleitung West" vom Pumpwerk "Dornumer Straße" bis zur Kläranlage Aurich, außer den bereits erneuerten Teilstrecken und einschließlich der Umschlüsse der vorhandenen Pumpstationen. Es wird in einer neuen Trasse verlegt, die alte Leitung wird später stillgelegt. Die Optimierungs- und Sanierungsmaßnahmen der Pumpwerke sind nicht Planungsbestandteil. Der 1. Bauabschnitt der Ringleitung West wird sich von der Kläranlage Aurich-Haxtum bis zum Ortsteil Walle (Pumpwerk Kleine Bleiche) erstrecken. Dieser Abschnitt hat eine Länge von rund 2800 m von dem rund 600 m bereits saniert sind. Da für die Stadt Aurich eine Umgehungsstraße (B 210 N) in Planung ist, wird vorgesehen, die weiteren Bauabschnitte der "Ringleitung West" in Teilbereichen dem Trassenverlauf der B 210 N anzupassen. Gefordert wird: Objektplanung - Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI) für Schmutzwasserkanalisation - Abwasserdruckleitung, Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich der örtlichen Bauüberwachung sowie der Vermessung als "Besondere Leistung" Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung der Ingenieurbauwerke zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für die gesamte Sanierungsmaßnahme "Ringleitung West" und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen, auch bauabschnittsweise, weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Gegenstand nach CPV
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene LeistungenHauptgegenstand
- 71322200Planung von Rohrleitungen
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 71322000Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- 1. Qualität des Projektteams1.1.Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 1.2. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams
- Qualität
- 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine2.1. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 2.2. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers
- Qualität
- 3. Projekteinschätzung und Herangehensweise3.1. Darstellung von Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, ins-besondere in Bezug auf die Funktionalität, Betriebssicherheit, Handhabung sowie den Unterhaltungsaufwand (Folgekosten) 3.2. Überlegungen zur Trassenführung und Zugänglichkeit für Wartungs- und Reparaturarbeiten 3.3. Überlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen des vorgegebenen Kostenrahmens
- Preis
- 4. HonorarangebotVergütung einschließlich etwaiger Zuschläge und Nachlässe, Besonderer Leistungen und pauschalierter Nebenkosten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlic … ganz lesenkürzer
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Ab. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Ein Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Wird in den Vergabeunterlagen ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften erkannt, aber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt, kann sich der Bieter im nachfolgenden Verfahren nicht mehr auf diesen Verstoß berufen- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDWP0
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Dr. Born - Dr. Ermel GmbH, Aurich | 13 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Aurich
- Anschrift
- Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich
- Kontakt
- vergabestelle@
stadt.aurich.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Planungsbüro Brunen GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- Die Planschmiede 2KS GmbH5 Zuschläge
- Ulpts Architekten GmbH5 Zuschläge
- Vorpahl Ingenieure GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Bröckling Vullhorst Ingenieure GmbH3 Zuschläge
- IBL Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7c3b8fc3-66c1-479f-8577-d949f5338887.