Zum Inhalt
Menü

Kläranlage Aurich-Haxtum, Entsorgung maschinell entwässerter Klärschlamm

Stadt Aurich · Aurich, Niedersachsen

Aktenzeichen FD15-425-02veröffentlicht 19.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 303 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,29 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.03.2026 – 28.02.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aurich26603, Landkreis Aurich, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2030
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen landwirtschaftlichen Verwertung oder thermischen Entsorgung des Klärschlammes (Abfallnummer 1908005) der Kläranlage Aurich in einer hierfür zugelassenen Anlage, mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung/thermischen Entsorgung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Aurich betreibt die Kläranlage Aurich. Dort fällt entwässerter Klärschlamm an, der derzeit landwirtschaftlich verwertet/thermisch entsorgt wird. Da die Verträge mit den derzeitigen Entsorgungsunternehmen am 28.02.2026 auslaufen, wird die Klärschlammverwertung/-entsorgung neu ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Dienstleistungen zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Verwertung/Entsorgung des Klärschlammes der KA Aurich mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung, Zwischenlagerung (falls notwendig), Transport, Verwertung/Entsorgung einschließlich Nachweisführung/Dokumentation. Die landwirtschaftliche Verwertung/thermische Entsorgung sollen als Entsorgungswege beibehalten werden. Die Leistungen des AN im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung/thermischen Entsorgung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen umfassen: - Einholung aller notwendigen Genehmigungen und Nachweisführungen für Wiegen, Lagerung, Transport, ggf. Vorbehandlung, landwirtschaftliche Verwertung/thermische Entsorgung sowie ggf. Zwischenlagerung und Umschlag - Übernahme des entwässerten Klärschlamms an der definierten Übergabestelle (Schnittstelle) - Transport des Klärschlamms mit Fahrzeugen des AN - Zwischenlagerung des Klärschlammes in einem hierfür zugelassenen Lager des AN - Landwirtschaftliche Verwendung/thermische Entsorgung des Klärschlamms mit ggf. Vorbehandlung, Umschlag/Zwischenlagerung - Dokumentation und Nachweis der Entsorgung/Verwendung nach Maßgabe der Abfallgesetzgebung und anderer einschlägiger Bestimmungen - Verwiegung des übernommenen Klärschlammes (Netto- und Bruttogewicht, Tara) auf einer geeichten Fahrzeugwaage. Dem Übernahmeschein ist nach der Übernahme des Klärschlammes ein Wiegeschein der gemeinsam festgelegten Waage beizufügen - Beprobungsmanagement (Klärschlammanalysen) Grundlage ist der angebotene Einheitspreis für den Klärschlamm (EUR/Mg), mit dem alle Haupt- und Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Entsorgung/Verwertung durch den AN zu erbringen sind, abgegolten sind. Dies sind zum Beispiel: - Sämtliche Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Hilfs- und Betriebsmittel, z. B. Kraft- und Schmierstoffe für Radlader - Erschwerniszuschläge - Schlechtwetterzulagen - Schmutz- und sonstige Zulagen - Auslösung und Fahrtkosten - Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen - üblichen Schwankungen in der Klärschlammqualität und -menge - Beseitigung von groben Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren - Erschwernisse durch den Schutz vorhandener Bauteile, wie z. B. Toranlagen, Förderbänder etc. - Erschwernisse bei der Auftragsausführung infolge Schlechtwetter, Frost etc. - Betriebsbedingte Leistungsunterbrechungen, Stillstandszeiten etc. - Abgaben, Gebühren, Zölle, Maut etc. - Kosten für zusätzliche Analysen, die nicht vom Auftraggeber getragen werden (z. B. Bodenanalysen) - Erwirkung aller erforderlichen Transport- und Entsorgungsgenehmigungen, - Alle Arbeiten, die mit dem Nachweis der Liefermengen und Lieferungsarbeiten entstehen, - Erstellung aller erforderlichen Dokumente Alle weiteren Leistungen und Nebenleistungen sowie Kosten, die sich aus den Rahmenbedingungen und den beigefügten vertraglichen Regelungen ergeben, sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten und bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt nach dem Kriterium Preis. Alle eingereichten und für die weitere Prüfung zugelassenen Angebote werden innerhalb eines definierten Bewertungssystems miteinander verglichen. Grundlage der Bewertung (Rangfolge) ist hier die Auftragssumme.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
28.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrifte … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDURL7S#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
RETERRA Service GmbH, Erfstadt5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich
Website
aurich.de
Kontakt
vergabestelle@stadt.aurich.de

Bei uns erfasst

179Bekanntmachungen
9Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Mehr von Stadt Aurich

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Stadt Aurich, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

138vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Niedersachsen (15 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99c2e9ba-d84f-4298-9d8b-2e8dbeb57201.