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Sammelkläranlage des Abwasserzweckverbands Kläranlage Kirnautal in Rosenberg - Objektplanung Ingenieurbauwerke / Fachplanung TA / Gebäudeplanung

Abwasserzweckverband Kläranlage Kirnautal · Rosenberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LOT-0001 2613.1veröffentlicht 24.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 150 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 74 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
75 Monate01.10.2026 – 31.12.2032
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Personelle Projektorganisation15 %
  • Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals20 %
  • Projekteinschätzung und Projektabwicklung30 %
  • Honorar35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Tagen
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2032
    vor 37 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die vier derzeit betriebenen kleineren Kläranlagen in Rosenberg, Altheim (Walldürn), Hohenstadt-Eubigheim sowie Schillingstadt (Ahorn) befinden sich in einem sehr unterschiedlichen, teilweise sanierungsbedürftigen Zustand. Vor dem Hintergrund der künftig anstehenden Erneuerung der Wasserrechte für einzelne Anlagen regten die zuständigen Landratsämter eine Prüfung der Möglichkeiten zur Zentralisierung der Abwasserbeseitigung an. Im Rahmen eines Strukturgutachtens wurden hierzu mehrere Varianten für eine Neuordnung der Abwasserentsorgung an den vier Standorten untersucht. Dabei erwies sich die Variante 3 mit Bachverlegung – der Anschluss der Kläranlagen Altheim, Hohenstadt- Eubigheim und Schillingstadt an die Kläranlage Rosenberg – sowohl aus wirtschaftlicher Sicht als auch unter Berücksichtigung nicht monetärer Kriterien als Vorzugsvariante. Erforderliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (Auszug Teil 1 Strukturgutachten zur künftigen Abwasserbehandlung der Gemeinde Rosenberg (Baden) Seite 143): [1] Regenüberlaufbecken: Die Schmutzfrachtberechnung wird aktuell erstellt und zeigt einen Erweiterungsbedarf am RÜB [2] Zulaufbereich (inkl. Geröllfang): Der Zulaufbereich (Gerinne) inkl. Geröll-fang ist für die erhöhte Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern. [3] Rechen(gebäude): Der Rechen inkl. Gerinne und Notumgehung ist für die erhöhte Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern. [4] Sand- und Fettfang: Der bestehende Rundsandfang ist durch einen belüfteten Sand- und Fettfang zu ersetzen, der ebenfalls für den Mischwasserzufluss QM = 90,5 l/s zu bemessen ist. Der neue Sand- und Fettfang ist vor dem Rechengebäude zu platzieren. [5] Belebungsbecken: Für die Belastung von rd. 5.800 EWCSB ist ein Belebungsbeckenvolumen von rd. VBB = 2.650 m³ bei einem TS-Gehalt von TSBB = 3,4 g/l für eine simultan aerobe Schlammstabilisation erforderlich. Im Vergleich zum bestehenden Belebungsbeckenvolumen (VBB,IST = 380 m³) ist eine Erweiterung um rd. 2.300 m³ erforderlich. Das relativ hohe Fehl-volumen resultiert daher, dass die Kläranlag derzeit nur für eine simultan aerobe Teilstabilisation, mit aerober Nachstabilisation im belüfteten Schlammstapelbehälter, ausgelegt ist. Es wäre vorzuschlagen, das Belebungsbecken in 2 Bauabschnitten herzustellen und dabei das bestehende Kombibecken rückzubauen. Denkbar wären drei Belebungsbecken mit den Abmessungen (BxLxT) 11 m x 18 m x 4,5 m (Vges = 2.673 m³). Damit wäre eine dreistraßigkeit für Wartungsarbeiten und Revisionen gegeben. Im Zu- und und Ablauf der Belebungsbecken sind Verteilerbauwerke zu errichten. [6] Gebläsestation: Bei einer intermittierenden Denitrifikation, einer Einblas-tiefe von hD = 4,50 m berechnet sich die erforderliche Luftmenge zu rd. QL,N = 150 – 1.350 mN³/h. Die Gebläse sind entsprechend anzupassen. [7] Nachklärbecken: Drei rechteckige Nachklärbecken mit den Abmessungen (BxLxT) 4,5 m x 23 m x 4,0 m (Vges = 1.242 m³) sind zu errichten (in weiteren Planungen auch als Rundbecken denkbar). Damit wäre eine dreistraßigkeit für Wartungsarbeiten und Revisionen gegeben. Ein Rücklaufschlamm- und Überschussschlammpumpwerk ist dem Nachklärbecken anzugliedern. Die Rücklaufschlammpumpen sind mit einem Rückführverhältnis von RV = 1,0 (gemäß DWA-A 131, 2016) für ein maximalen Mischwasserzufluss von QM = 90,5 l/s auszulegen. Investitionskosten: Kläranlagen: Gesamtkosten ca. 10 Mio € brutto.

Beschreibung des Loses

'- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 1 - 4, optional LPH 5 - 9 - optional Besondere Leistung öBÜ gemäß Anlage 12.1 HOAI - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 1 + 2 + 3 + 4 + 7 (Maschinentechnik, Verfahrens – und Prozesstechnik), jeweils LPH 1 - 4, optional LPH 5 - 9 - Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 1 - 4, optional LPH 5 - 9 Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 - 4 - Stufe 2: optional LPH 5 - 8 - Stufe 3: optional LPH 9

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Personelle Projektorganisation15 %
Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals20 %
Projekteinschätzung und Projektabwicklung30 %
Honorar35 %
Qualität
Personelle Projektorganisation- Darzustellen ist neben einem Organigramm auch die die interne Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissenstranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals- Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens überdurchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis zum Kriterium 2: - Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind. - Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.
Qualität
Projekteinschätzung und ProjektabwicklungErwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze. Der Bieter soll sich insbesondere mit der Terminplanung und -einhaltung sowie der Kostenplanung und - einhaltung v. a. in Bezug auf die lange Projektlaufzeit auseinandersetzen.
Preis
HonorarDie volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
31.12.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Weiterbeauftragung der optionalen Leistungen erfolgt in Abhängigkeit der Fördermittelzusage und damit verbunden der Finanzierbarkeit der Maßnahmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefug … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Teilnahmewettbewerb: Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. - Damit die Bewerbung in die Wertung eingeht, muss diese eine Mindestpunktzahl von 3.500 Punkten aller erreichbaren Punkte erreichen. - Angebotsphase: - Di … ganz lesen- Teilnahmewettbewerb: Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. - Damit die Bewerbung in die Wertung eingeht, muss diese eine Mindestpunktzahl von 3.500 Punkten aller erreichbaren Punkte erreichen. - Angebotsphase: - Die Bietergespräche finden am 25.08.2026 statt. - Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der Mittelwert gebildet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Damit der Zuschlage erteilt werden kann, müssen für die qualitativen Zuschlagskriterien mindestens 1,95 Punkte (gewichtet) erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. - Bindefrist der Angebote: 6 Monate ab Angebotseingang.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Weber-Ingenieure GmbH, Pforzheim4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hauptstr. 26, 74749 Rosenberg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8a97aac-b428-433e-ac66-e632c773162a.