Sammelkläranlage des Abwasserzweckverbands Kläranlage Kirnautal in Rosenberg - Objektplanung Ingenieurbauwerke / Fachplanung TA / Gebäudeplanung
Abwasserzweckverband Kläranlage Kirnautal · Rosenberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LOT-0001 2613.1veröffentlicht 10.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 75 Monate
- 01.10.2026 – 31.12.2032
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 75 Monate01.10.2026 – 31.12.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rosenberg74749, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Personelle Projektorganisation15 %
- Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals20 %
- Projekteinschätzung und Projektabwicklung30 %
- Honorar35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 5 Monaten
- Vertragsbeginnvor 38 TagenLaufzeit bis 31.12.2032
- Heute
Beschreibung
Die vier derzeit betriebenen kleineren Kläranlagen in Rosenberg, Altheim (Walldürn), Hohenstadt-Eubigheim sowie Schillingstadt (Ahorn) befinden sich in einem sehr unterschiedlichen, teilweise sanierungsbedürftigen Zustand. Vor dem Hintergrund der künftig anstehenden Erneuerung der Wasserrechte für einzelne Anlagen regten die zuständigen Landratsämter eine Prüfung der Möglichkeiten zur Zentralisierung der Abwasserbeseitigung an. Im Rahmen eines Strukturgutachtens wurden hierzu mehrere Varianten für eine Neuordnung der Abwasserentsorgung an den vier Standorten untersucht. Dabei erwies sich die Variante 3 mit Bachverlegung – der Anschluss der Kläranlagen Altheim, Hohenstadt- Eubigheim und Schillingstadt an die Kläranlage Rosenberg – sowohl aus wirtschaftlicher Sicht als auch unter Berücksichtigung nicht monetärer Kriterien als Vorzugsvariante. Erforderliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (Auszug Teil 1 Strukturgutachten zur künftigen Abwasserbehandlung der Gemeinde Rosenberg (Baden) Seite 143): [1] Regenüberlaufbecken: Die Schmutzfrachtberechnung wird aktuell erstellt und zeigt einen Erweiterungsbedarf am RÜB [2] Zulaufbereich (inkl. Geröllfang): Der Zulaufbereich (Gerinne) inkl. Geröll-fang ist für die erhöhte Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern. [3] Rechen(gebäude): Der Rechen inkl. Gerinne und Notumgehung ist für die erhöhte Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern. [4] Sand- und Fettfang: Der bestehende Rundsandfang ist durch einen belüfteten Sand- und Fettfang zu ersetzen, der ebenfalls für den Mischwasserzufluss QM = 90,5 l/s zu bemessen ist. Der neue Sand- und Fettfang ist vor dem Rechengebäude zu platzieren. [5] Belebungsbecken: Für die Belastung von rd. 5.800 EWCSB ist ein Belebungsbeckenvolumen von rd. VBB = 2.650 m³ bei einem TS-Gehalt von TSBB = 3,4 g/l für eine simultan aerobe Schlammstabilisation erforderlich. Im Vergleich zum bestehenden Belebungsbeckenvolumen (VBB,IST = 380 m³) ist eine Erweiterung um rd. 2.300 m³ erforderlich. Das relativ hohe Fehl-volumen resultiert daher, dass die Kläranlag derzeit nur für eine simultan aerobe Teilstabilisation, mit aerober Nachstabilisation im belüfteten Schlammstapelbehälter, ausgelegt ist. Es wäre vorzuschlagen, das Belebungsbecken in 2 Bauabschnitten herzustellen und dabei das bestehende Kombibecken rückzubauen. Denkbar wären drei Belebungsbecken mit den Abmessungen (BxLxT) 11 m x 18 m x 4,5 m (Vges = 2.673 m³). Damit wäre eine dreistraßigkeit für Wartungsarbeiten und Revisionen gegeben. Im Zu- und und Ablauf der Belebungsbecken sind Verteilerbauwerke zu errichten. [6] Gebläsestation: Bei einer intermittierenden Denitrifikation, einer Einblas-tiefe von hD = 4,50 m berechnet sich die erforderliche Luftmenge zu rd. QL,N = 150 – 1.350 mN³/h. Die Gebläse sind entsprechend anzupassen. [7] Nachklärbecken: Drei rechteckige Nachklärbecken mit den Abmessungen (BxLxT) 4,5 m x 23 m x 4,0 m (Vges = 1.242 m³) sind zu errichten (in weiteren Planungen auch als Rundbecken denkbar). Damit wäre eine dreistraßigkeit für Wartungsarbeiten und Revisionen gegeben. Ein Rücklaufschlamm- und Überschussschlammpumpwerk ist dem Nachklärbecken anzugliedern. Die Rücklaufschlammpumpen sind mit einem Rückführverhältnis von RV = 1,0 (gemäß DWA-A 131, 2016) für ein maximalen Mischwasserzufluss von QM = 90,5 l/s auszulegen. Investitionskosten: Kläranlagen: Gesamtkosten ca. 10 Mio € brutto.
Beschreibung des Loses
'- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 1 - 4, optional LPH 5 - 9 - optional Besondere Leistung öBÜ gemäß Anlage 12.1 HOAI - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 1 + 2 + 3 + 4 + 7 (Maschinentechnik, Verfahrens – und Prozesstechnik), jeweils LPH 1 - 4, optional LPH 5 - 9 - Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 1 - 4, optional LPH 5 - 9 Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 - 4 - Stufe 2: optional LPH 5 - 8 - Stufe 3: optional LPH 9
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Personelle Projektorganisation- Darzustellen ist neben einem Organigramm auch die die interne Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissenstranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals- Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens überdurchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis zum Kriterium 2: - Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind. - Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.
- Qualität
- Projekteinschätzung und ProjektabwicklungErwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze. Der Bieter soll sich insbesondere mit der Terminplanung und -einhaltung sowie der Kostenplanung und - einhaltung v. a. in Bezug auf die lange Projektlaufzeit auseinandersetzen.
- Preis
- HonorarDie volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot
Eignung10 von 10 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte - Objektplanung Ingenieurbauwerke + Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte - Objektplanung Ingenieurbauwerke + Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 7 Beschäftigte = 750 Punkte / < 7 = 375 Punkte.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Jahresumsatz - Objektplanung Ingenieurbauwerke + Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zum durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Jahresumsatz - Objektplanung Ingenieurbauwerke + Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zum durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich ausgeschriebenen Leistung. Die Angaben zum Umsatz dienen der Plausibilisierung und gehen nicht in die Wertung ein.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Objektplanung Ingenieurbauwerke - Mechanische Reinigungsstufe: Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei d … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Objektplanung Ingenieurbauwerke - Mechanische Reinigungsstufe: Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Bei allen Referenzprojekten darf es sich um dasselbe Referenzprojekt handeln. Mindestbedingungen Referenzprojekt: - Das Projekt ist ein(e) Umbau/Modernisierung/Erweiterung Klärwerk - Mechanische Reinigungsstufe. - Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI eingeordnet sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale: - Art des Auftraggebers (AG): a) öffentlicher AG gemäß § 99 GWB = 120 Punkte / b) privater AG = 30 Punkte. - Umbau unter laufendem Betrieb: ja = 120 Punkte / nein = 30 Punkte. - Bauwerkskosten KG300+400 - Mechanische Reinigungsstufe [in € netto] >= 750 000 € = 120 Punkte / < 750 000 € und >= 500 000 € = 60 Punkte / < 500 000 € = 30 Punkte. - Einwohnerwerte >= 5.500 EW = 120 Punkte / < 5.500 EW = 30 Punkte. - Bearbeitete Einzelmaßnahmen a) Zulaufbereich = 30 Punkte / b) Rechen = 30 Punkte / c) Sand-Fettfang = 30 Punkte / d) Vorklärung = 30 Punkte. - vollständig abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 8 und ÖBÜ gemäß § 43 und Anlage 13 HOAI = 180 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 25 Punkte / LPH 3: 32 Punkte / LPH 4: 6 Punkte / LPH 5: 18 Punkte / LPH 6: 16 Punkte / LPH 7: 5 Punkte / LPH 8: 18 Punkte / BL zur LPH 8 -- öBÜ: 60 Punkte). - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 120 Punkte / bis 31.12.2020 bzw. noch nicht in Betrieb = 30 Punkte.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Objektplanung Ingenieurbauwerke - Biologische Reinigungsstufe: Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei d … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Objektplanung Ingenieurbauwerke - Biologische Reinigungsstufe: Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Bei allen Referenzprojekten darf es sich um dasselbe Referenzprojekt handeln. Mindestbedingungen Referenzprojekt: - Das Projekt ist ein(e) Umbau/Modernisierung/Erweiterung Klärwerk - Biologische Reinigungsstufe. - Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI eingeordnet sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale: - Art des Auftraggebers (AG): a) öffentlicher AG gemäß § 99 GWB = 300 Punkte / b) privater AG = 75 Punkte. - Umbau unter laufendem Betrieb: ja = 300 Punkte / nein = 75 Punkte. - Bauwerkskosten KG300+400 - Mechanische Reinigungsstufe [in € netto] >= 1 850 000 € = 300 Punkte / < 1 8750 000 € und >= 1 250 000 € = 150 Punkte / < 1 250 000 € = 75 Punkte. - Einwohnerwerte >= 5.500 EW = 300 Punkte / < 5.500 EW = 75 Punkte. - Bearbeitete Einzelmaßnahmen a) Nachklärung = 75 Punkte / b) Belebung = 75 Punkte / c) Schlammbehandlung = 75 Punkte. - vollständig abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 8 und ÖBÜ gemäß § 43 und Anlage 13 HOAI = 450 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 63 Punkte / LPH 3: 78 Punkte / LPH 4: 15 Punkte / LPH 5: 46 Punkte / LPH 6: 40 Punkte / LPH 7: 12 Punkte / LPH 8: 46 Punkte / BL zur LPH 8 -- öBÜ: 150 Punkte). - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 300 Punkte / bis 31.12.2020 bzw. noch nicht in Betrieb = 75 Punkte.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Objektplanung Ingenieurbauwerke - Chemische Reinigungsstufe: Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei den … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Objektplanung Ingenieurbauwerke - Chemische Reinigungsstufe: Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Bei allen Referenzprojekten darf es sich um dasselbe Referenzprojekt handeln. Mindestbedingungen Referenzprojekt: - Das Projekt ist ein(e) Umbau/Modernisierung/Erweiterung Klärwerk - Chemische Reinigungsstufe. - Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI eingeordnet sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale: - Art des Auftraggebers (AG): a) öffentlicher AG gemäß § 99 GWB = 100 Punkte / b) privater AG = 25 Punkte. - Umbau unter laufendem Betrieb: ja = 100 Punkte / nein = 25 Punkte. - Bauwerkskosten KG300+400 - Mechanische Reinigungsstufe [in € netto] >= 400 000 € = 100 Punkte / < 400 000 € und >= 300 000 € = 50 Punkte / < 300 000 € = 25 Punkte. - Einwohnerwerte >= 5.500 EW = 100 Punkte / < 5.500 EW = 25 Punkte. - vollständig abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 8 und ÖBÜ gemäß § 43 und Anlage 13 HOAI = 450 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 21 Punkte / LPH 3: 27 Punkte / LPH 4: 5 Punkte / LPH 5: 15 Punkte / LPH 6: 13 Punkte / LPH 7: 4 Punkte / LPH 8: 15 Punkte / BL zur LPH 8 -- öBÜ: 50 Punkte). - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 100 Punkte / bis 31.12.2020 bzw. noch nicht in Betrieb = 25 Punkte.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 7 (Verfahrenstechnische Anlagen): Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung un … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 7 (Verfahrenstechnische Anlagen): Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Bei allen Referenzprojekten darf es sich um dasselbe Referenzprojekt handeln. Mindestbedingungen Referenzprojekt: - Das Projekt umfasste Fachplanungsleistungen für die Anlagengruppe 7 (Verfahrenstechnische Anlagen). Bewertungsmatrix für Projektmerkmale: - Art des Auftraggebers (AG): a) öffentlicher AG gemäß § 99 GWB = 500 Punkte / b) privater AG = 125 Punkte. - Objekttyp: a) AG7 auf einer Kläranlage = 500 Punkte / b) AG7 für sonstige technische Anlage = 125 Punkte. - Umbau unter laufendem Betrieb: ja = 500 Punkte / nein = 125 Punkte. - Bauwerkskosten KG470 - Verfahrenstechnische Anlagen [in € netto] >= 600 000 € = 500 Punkte / < 600 000 € und >= 250 000 € = 50 Punkte / < 450 000 € = 125 Punkte. - vollständig abgeschlossene Leistungsphasen 2 + 3 und 5 - 8 gemäß § 55 für die AG7 = 500 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 45 Punkte / LPH 3: 87 Punkte / LPH 5: 118 Punkte / LPH 6: 35 Punkte / LPH 7: 25 Punkte / LPH 8: 190 Punkte). - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 500 Punkte / bis 31.12.2020 bzw. noch nicht in Betrieb = 125 Punkte.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 4: Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 4: Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Bei allen Referenzprojekten darf es sich um dasselbe Referenzprojekt handeln. Mindestbedingungen Referenzprojekt: - Das Projekt umfasste Fachplanungsleistungen für die Anlagengruppe 4. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale: - Art des Auftraggebers (AG): a) öffentlicher AG gemäß § 99 GWB = 160 Punkte / b) privater AG = 40 Punkte. - Objekttyp: a) AG4 auf einer Kläranlage = 160 Punkte / b) AG4 für sonstige technische Anlage = 40 Punkte. - Umbau unter laufendem Betrieb: ja = 160 Punkte / nein = 40 Punkte. - Bauwerkskosten KG440 - Verfahrenstechnische Anlagen [in € netto] >= 750 000 € = 160 Punkte / < 750 000 € und >= 500 000 € = 80 Punkte / < 500 000 € = 40 Punkte. - vollständig abgeschlossene Leistungsphasen 2 + 3 und 5 - 8 gemäß § 55 für die AG4 = 160 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 15 Punkte / LPH 3: 29 Punkte / LPH 5: 37 Punkte / LPH 6: 12 Punkte / LPH 7: 8 Punkte / LPH 8: 59 Punkte). - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 160 Punkte / bis 31.12.2020 bzw. noch nicht in Betrieb = 40 Punkte.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Weiterbeauftragung der optionalen Leistungen erfolgt in Abhängigkeit der Fördermittelzusage und damit verbunden der Finanzierbarkeit der Maßnahmen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Genehmigungsplanung ist bis 01.08.2027 zu erstellen, damit am 01.10.2027 der Fördermittelantrag eingereicht werden kann. Sollte die Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine UVP-Pflicht feststellen, verschieben sich die Termine um ein Jahr in das Jahr 2028.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefug … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
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- Hinweis
- Teilnahmewettbewerb: Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. - Damit die Bewerbung in die Wertung eingeht, muss diese eine Mindestpunktzahl von 3.500 Punkten aller erreichbaren Punkte erreichen. - Angebotsphase: - Di … ganz lesenkürzer
- Teilnahmewettbewerb: Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. - Damit die Bewerbung in die Wertung eingeht, muss diese eine Mindestpunktzahl von 3.500 Punkten aller erreichbaren Punkte erreichen. - Angebotsphase: - Die Bietergespräche finden am 25.08.2026 statt. - Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der Mittelwert gebildet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Damit der Zuschlage erteilt werden kann, müssen für die qualitativen Zuschlagskriterien mindestens 1,95 Punkte (gewichtet) erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. - Bindefrist der Angebote: 6 Monate ab Angebotseingang.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstr. 26, 74749 Rosenberg
- Website
- rosenberg-baden.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- Vergabebekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b543b452-7979-42e9-8818-d93a23421271.