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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Sächsischer Staatspreis für Design 2025 , Los 1: Projektorganisation und Durchführung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 13-0452/267veröffentlicht 16.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 752 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.10.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Veranstaltungskonzept "Designtag"30 %
  • Konzeptskizze multimediale Kampagne "Sächsischer Staatspreis für Design 2025"40 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:10 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsende
    vor 8 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Offenes Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags "Sächsischer Staatspreis für Design 2025 - Designbüro für Sachsen" Los 1: Projektorganisation und Durchführung des gesamten Wettbewerbsverfahrens samt Dachkommunikation und Agenturleistung (Festpreisvertrag und Rahmenvertrag)

Beschreibung des Loses

Der Gegenstand der Vergabe von Los 1 umfasst Agenturleistungen zur Projektorganisation und - umsetzung des Sächsischen Staatspreises für Design 2025 im Verständnis eines Designbüros für Sachsen. Die Vergabe beinhaltet das Projekt-, Bewerbungs- und Jurymanagement, Veranstaltungsdurchführungen sowie die Umsetzung aller Kommunikations- und Werbemaßnahmenmaßnahmen des Sächsischen Staatspreises für Design 2025. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr würdigt Designleistungen seit 1992 mit dem Sächsischen Staatspreis für Design. Der Wettbewerb wird alle zwei Jahre ausgelobt. Gegenstand der Gesamtvergabe ist der Sächsischen Staatspreis für Design 2025 (19. Edition). Dieser untergliedert sich (seit 2023) in zwei Awards: - Design Mission Award - Design Vision Award.

Der Dienstleistungsauftrag von Los 1 wird als Festpreis- und als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Die Leistungsbestandteile der Rahmenvereinbarung sehen für die einzelnen Leistungspositionen eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge vor. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Vertragsunterlagen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).

Das offene Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages "Sächsischer Staatspreises für Design 2025" wird in mehrere Lose aufgeteilt. Weitere Lose des Gesamtauftrages (IT-Wartungs- und Webseitenleistungen, Catering) sind Gegenstand separater Vergabeverfahren.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Veranstaltungskonzept "Designtag"30 %
Konzeptskizze multimediale Kampagne "Sächsischer Staatspreis für Design 2025"40 %
Preis30 %
Qualität
Veranstaltungskonzept "Designtag"
Qualität
Konzeptskizze multimediale Kampagne "Sächsischer Staatspreis für Design 2025"

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Künstlersozialkasse; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; - Erklärung im Zusammenhang mit … ganz lesen- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Künstlersozialkasse; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; - Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integrationvon Ausländern im Bundesgebiet, § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten ; - Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; - Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dieserklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bieterin/des Bieters oder der Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot mindestens vier Referenzen von in den letzten 24 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bieterin/des Bieters oder der Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot mindestens vier Referenzen von in den letzten 24 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Bei länger laufenden Verträgen genügt es, dass wesentliche Teile von Aufträgen abgeschlossen worden sind. Die Bieterin/der Bieter weist mindestens zwei Referenzen im nachfolgend genannten Bereich 1 sowie je eine Referenz der Bereiche 2 und 3 nach. Es ist möglich, mehrere Bereiche durch einen Referenzauftrag nachzuweisen. Der Nachweis der Referenzen ist auch durch die Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmerinnen/ Unterauftragnehmer möglich . 1. Es sind zwei Referenzen im Bereich gestalterische Arbeit vorzulegen. Davon ist mindestens je eine Reverenz zur Darstellung gestalterischer Gesamtzusammenhänge (Corporate Design) vorzulegen sowie mindestens je eine Referenz zur Gestaltung von digitalen sowie gedruckten Kommunikationsmedien vorzulegen. 2. Es ist mindestens eine Referenz im Bereich Veranstaltungsmanagement vorzulegen. Diese muss jeweils einen Auftrag zur Ausrichtung einer Präsenzveranstaltung mit einer Mindestteilnehmerzahl von 150 Personen beinhalten. 3. Es ist mindestens eine Referenz im Bereich der Ausstellungskonzeption und Ausstellungsumsetzung vorzulegen, die die Visualisierung von Konzeption, Kuratierung und Umsetzung einer Ausstellung mit multimedialen Elementen umfasst. Die Referenzen sind jeweils in der Vorlage Erklärung_Referenzen.docx nachzuweisen. Folgende Angaben sind zu benennen: - Auftraggeber, - kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages, - Umsetzungszeitraum des Auftrages, - für die Referenz "Veranstaltungsmanagement" die Zahl der Teilnehmenden.
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
17.10.2024, 10:10 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d4ef34c9-a707-4131-a1f5-5927bc8f7076.