Sachverständigenleistungen zur Begleitung eines atomrechtlichen Genehmigungsprozesses
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-005veröffentlicht 21.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 52 Monate
- 01.09.2025 – 31.12.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 52 Monate01.09.2025 – 31.12.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Brutto-Gesamtkosten für den festen Vertragszeitraum 01.09.2025 - 31.12.202935 %
- Qualität des inhaltlichen/organisatorischen Grobkonzepts30 %
- Qualität des Personaleinsatzkonzepts35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Die kerntechnische Anlage "Große Heiße Zellen (GHZ)" der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nukleare Anlagen mbH (JEN) befindet sich im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens in Jülich. Diese kerntechnische Anlage wurde 1968 in Betrieb genommen und beinhaltet zwei Zellenreihen, die als Heiße Zellen ausgelegt sind und den fernhantiertenUmgang von radioaktiven Stoffen zum Zwecke physikalischer, chemischer und technologischer Untersuchungen erlauben. Insbesondere wurden die Zellen für Untersuchungen an bestrahlten Brennstoffelementen und Brennstoffproben verwendet und es wurden in ihnen Versuche zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe und die Reparatur sowie Konditionierung von Reaktorteilen durchgeführt. Nach mehr als 50 Betriebsjahren ist der wissenschaftliche und operative Betrieb der GHZ Ende 2018 eingestellt worden.
Für die Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen in den GHZ wurde bei Inbetriebnahme am 15.11.1968 die Genehmigung Nr. 9/45 nach § 9 Atomgesetz (AtG) erteilt. Genehmigungsinhaberin ist die JEN. Bis zum heutigen Tage hat die Genehmigung Nr. 9/45 insgesamt 40 Nachträge erhalten, sowie zahlreichliche atomaufsichtlich erteilte Zustimmungen zu den betreiberseitig vorgelegten Änderungsanzeigen.
Seit 2019 laufen im Rahmen der bestehenden Genehmigung neben dem laufenden Betrieb rückbauvorbereitende Maßnahmen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde begleitet werden.
Bei den rückbauvorbereitenden Maßnahmen handelt es sich insbesondere um - die Reduzierung des radioaktiven Inventars, - die Räumung aller Heißen Zellen mit dem Ziel, nur noch fest installierte, sicherheitstechnisch wichtige Systeme zu behalten, - die Entsorgung von Betriebsmedien, - die Außerbetriebnahme von Einrichtungen, die für den aktuellen Anlagenzustand und die Schutzzieleinhaltung nicht mehr benötigt werden, - die Schaffung von Flächen für die Logistik des Rückbauvorhabens und - die Anpassung des Betrieblichen Regelwerks.
Der Betrieb aller weiterhin erforderlichen, sicherheitstechnisch relevanten Systeme sowie die eingeleiteten rückbauvorbereitenden Maßnahmen (s.o.) erfolgen auf der Grundlage der bestehenden und weiter geltenden Genehmigung 9/45 und ihrer 40 Nachträge.
Im Dezember 2023 hat die Betreiberin, die JEN mbH, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung über den 41. Nachtrag zur Betriebsgenehmigung Nr. 9/45 bei der Atomaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) gestellt. Der 41. Nachtrag beinhaltet alle über den bisherigen Umfang (s.o.) hinausgehenden Maßnahmen für den tatsächlichen Rückbau der GHZ.
Im Rahmen der staatlichen Aufsicht und als Entscheidungsbehörde über den beantragten 41. Nachtrag zur Genehmigung beabsichtigt das MWIKE als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde einen externen Dienstleister gemäß § 20 AtG als Sachverständigen hinzuzuziehen, der den 41.Nachtrag zur Genehmigung 9/45 sachverständlich prüfen und mit seiner Expertise der Behörde dabei behilflich sein soll, die Genehmigungsfähigkeit festzustellen.
Beschreibung des Loses
Auftragsgegenstand und somit Aufgabe des Auftragnehmers ist die Prüfung und fachliche Beurteilung aller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum 41. Nachtrag zur Genehmigung 9/45 über den Betrieb der kerntechnischen Anlage GHZ eingereichten Antragsunterlagen.
Hierzu prüft und beurteilt der Auftragnehmer das durch den Genehmigungsinhaber JEN mbH geplante Vorgehen über den Rückbau von Systemen und Komponenten, zur Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle, die radiologische Situation und ggf. den Umbau oder die Neuerrichtung von Systemen und Komponenten. Der Auftragnehmer verfasst zu jedem einzelnen beantragten Rückbauschritt, konkret zu den geplanten Maßnahmen und den in diesem Zusammenhang eingereichten Antragsunterlagen, Stellungnahmen und gibt seine fachliche Einschätzung zum Geplanten ab.
Abschließend erstellt der Auftragnehmer ein ausführliches Gutachten zu der Gesamt-Rückbaumaßnahme und dem Inhalt aller eingereichten Unterlagen, das dann dem Auftraggeber als Entscheidungsgrundlage über den beantragten 41. Nachtrag dient.
Weiteres zu Art und Umfang der Dienstleistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Brutto-Gesamtkosten für den festen Vertragszeitraum 01.09.2025 - 31.12.2029- Gesamtkosten in Euro (ohne und mit Mehrwertsteuer) für die in Ziffer II. der Leistungsbeschreibung (LB) beschriebenen Leistungen innerhalb der festen Vertragslaufzeit (01.09.2025 bis 31.12.2029) Da der Umfang insbesondere der in den Ziffern II.1. und II.2. der LB genannten Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret benannt werden kann, ist als Grundlage für die Berechnung des Angebotspreises von insgesamt 1400 Arbeitsstunden (inkl. der Leistungen unter II.3. und II.4. der LB) pro Vertragsjahr auszugehen. Hierbei ist nach Qualifikationsstufen des eingesetzten Personals zu differenzieren. Zusätzlich sind die Kosten (nur Reisekosten und Reisezeiten, nicht die Vor-Ort-Zeiten) für 50 Fahrten zu den GHZ pro Jahr zu kalkulieren. Mit diesen Fahrten gemeint sind zum einen die in Ziffer II.4. der LB genannten 18 Fachgespräche vor Ort und zum anderen 32 weitere anlassbezogene Fahrten. Die spätere monatliche Abrechnung aller AN-Leistungen erfolgt auf Basis des nachgewiesenen tatsächlichen Aufwands (vgl. Ziffer III. der LB) - Angabe der für die jeweilige Qualifikationsstufe angesetzten Arbeitsstunden - Angabe der Stunden- und Tagessätze, getrennt für die jeweiligen Qualifikationsstufen der Projektmitarbeiter bzw. der Projektleitung (netto und brutto) während der festen Vertragslaufzeit (bis 31.12.2029) - Angabe der Stunden- und Tagesssätze für die Verlängerungsoption (Ziffer IV. der LB), in 2030 und 2031, getrennt für die jeweiligen Qualifikationsstufen der Projektmitarbeiter bzw. der Projektleitung (netto und brutto) - Angabe der Reisekosten und Reisezeiten für Fahrten zu den GHZ im Verlängerungszeitraum (2030 und 2031).
- Qualität
- Qualität des inhaltlichen/organisatorischen GrobkonzeptsVorzulegen ist ein Grobkonzept zur geplanten Durchführung des Auftrages, in dem dargestellt wird, wie die Leistungserbringung gestaltet werden soll. Darzustellen ist insbesondere, - wie auf AN-Seite der interne organisatorische Ablauf bei der Erstellung einer umfassenden Stellungnahme i.S. von Ziffer II.1 der LB geplant ist. Da eine zeitnahe Prüfung der von der Betreiberin eingereichten Unterlagen und die damit verbundene schnelle Anfertigung von entsprechenden Stellungnahmen (vgl. Ziffer II.1 der LB) von großer Wichtigkeit ist, soll der Bieter in seinem Grobkonzept insbesondere darstellen, wie er entsprechende zeitliche Ressourcen für eine zügige Prüfung und Bearbeitung eingehender Unterlagen einplant. - Vor dem Hintergrund, dass sich die meisten übergeordneten Regelwerke auf Anlagen nach § 7 AtG beziehen, wird außerdem eine Darstellung erwartet, wie die Besonderheiten von Anlagen nach § 9 AtG in der Umsetzung berücksichtigt werden sollen. - Des Weiteren ist auf die anlagenspezifische Einarbeitung des Personals in den neuen Aufgabenbereich einzugehen und aufzuzeigen, wann mit der vollständigen Übernahme der Aufgaben durch den AN begonnen werden kann. Das Grobkonzept darf den Umfang von 15 Seiten (DIN A4, Schriftart Arial, Größe 12, Zeilenabstand 1,15) nicht überschreiten.
- Qualität
- Qualität des PersonaleinsatzkonzeptsZur Aufgabenerledigung wird ein deutschsprachiges, atomrechtlich zuverlässigkeitsüberprüftes Team (gemäß Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz -AtZüV) aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benötigt, welches Erfahrungen mit atomrechtlichen Genehmigungsverfahren nach deutschem Recht und dem Betrieb und Rückbau kerntechnischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland vorweisen kann. Es ist somit ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, das auf die folgenden Punkte eingeht: a) Benennung einer Projektleitung und ihrer Stellvertretung, b) Benennung des Projektteams, c) Angabe der Qualifikation und Erfahrungen des angebotenen Personals (Projektleitung, Stellvertretung und Projektteam); für die Projektleitung und deren Stellvertretung wird die Vorlage ausführlicher Lebensläufe erwartet, aus denen die Qualifikation und der berufliche Werdegang der jeweiligen Person hervorgeht. Für die übrigen Personen des Teams sind kurze Darstellungen der beruflichen Tätigkeiten ausreichend. Aus ihnen sollte hervorgehen, ob und ggfs. welche Erfahrungen in der Begleitung von Genehmigungsverfahren für den Rückbau von kerntechnischen Anlagen (KTA) vorhanden sind. d) Benennung der Aufgaben, die das angebotene Personal (Projektleitung und Projektteam) wahrnehmen soll, e) Aufzeigen einer nachvollziehbaren Vertretungsregelung für die verschiedenen Fachbereiche bei evtl. Personalausfall f) Spektrum der erforderlichen Fachbereiche (z.B. Brandschutz, Elektrotechnik, Strahlenschutz, etc.), die mit dem vorgesehenen Personal abgedeckt werden können. Das Personaleinsatzkonzept darf einen Umfang von 15 Seiten (DIN A4, Schriftart Arial, Größe 12, Zeilenabstand 1,15) nicht überschreiten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr, somit längstens bis 31.12.2031
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Ver … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYT9PDF5J4 Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Köln | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf
- Website
- wirtschaft.nrw
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
mwike.nrw.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64bd8725-21d1-436d-ad1e-3d1618944928.