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Sachverständigenleistung gem. 24. BImSchV

Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2023-0009-69veröffentlicht 08.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1054 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre24.01.2024 – 27.01.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50679, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabeplattform.stadt-koeln.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (141 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (398 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über vergabeplattform.stadt-koeln.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 27.01.2027
    vor 33 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Sachverständigenleistungen zur Festlegung von Art und Umfang der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen

Beschreibung des Loses

Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Köln hat das Projekt einer Nord-Süd Stadtbahn beschlossen, um den Bereich des Kölner Hauptbahnhofs und nördlich davon gelegene Gebiete direkt mit der Altstadt, Südstadt und den weiter südlich gelegenen Stadtteilen verbinden zu können. Die Nord-Süd Stadtbahn wird in drei Baustufen realisiert: - Die 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn Köln führt unterirdisch vom Breslauer Platz bis zur oberirdischen Haltestelle Marktstraße (circa 3.900 m). - Die 2. Baustufe zweigt unterirdisch hinter der Haltstelle Bonner Wall im Verlauf der 1. Baustufe ab und bindet an die Bestandsstrecke am Rheinufer an (circa 772 m). - Die 3. Baustufe schließt nördlich an die bereits im Rahmen der 1. Baustufe fertiggestellte oberirdische Haltestelle Marktstraße an, verläuft geradlinig in oberirdischer Lage und endet nach circa 2.100 m am Verteilerkreis Süd. Die oberirdische Trasse der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn erfordert eine vollständige Umgestaltung der Bonner Straße. Geplant ist eine Führung der Stadtbahn auf einem besonderen Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße bis zu der Endhaltestelle am Verteilerkreis Süd/Arnoldshöhe. Auf der circa 2.100 m langen Trasse sind insgesamt 4 Haltestellen in Mittellage vorgesehen (Cäsarstraße, Bonner Straße/Gürtel, Ahrweiler Straße und Arnoldshöhe). An der Endhaltestell ist eine zweigleisige Wendeanlage mit einer doppelten Gleisverbindung vorgesehen. Die dargestellten Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs bedingen auch wesentliche Änderungen für den Individualverkehr. Zwischen Verteilerkreis und Gürtel werden für den Individualverkehr jeweils Fahrbahnen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung angelegt. Im weiteren Verlauf zwischen Gürtel und Marktstraße werden jeweils 4,50 m breite Richtungsfahrbahnen angelegt. Eingriffe in die vorhandene Bebauung sind nördlich des Bayenthalgürtels, im Bereich der Annastraße und südlich der Schönhauser Straße vorgesehen. Dazu kommen in den Knoten zusätzliche Fahrstreifen für Links- und Rechtsabbieger. Zudem werden auch die Marktstraße bis Bischofsweg und die Schönhauser Straße bis zur Koblenzer Straße im Rahmen dieser Maßnahme umgestaltet. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Bau der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn war es erforderlich, eine schwingungs- und schalltechnische Untersuchung gemäß der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) durchzuführen. Hiernach hat sich für 47 Gebäude/Objekte entlang der geplanten Stadtbahntrasse dem Grunde nach ein Anspruch auf passiven Schallschutz ergeben. Es handelt sich bei 8 Objekten um Büroräume, in welchen eine Grenzüberschreitung bei Nacht stattfindet. Ein Gebäude ist eine Ruine. Für diese 9 Gebäude besteht kein Erstattungsanspruch, so dass letztendlich für 38 Gebäude ein Anspruch auf passiven Schallschutz besteht. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird nun ein Sachverständige/r für Schallschutz und Raumakustik (im Folgenden AN) gesucht, der den im Sinne der 24. BImSchV erforderlichen Umfang und die Art der notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume ermittelt. Bei diesem Verfahren erfolgt eine genaue Bestandsaufnahme der betroffenen Objekte vor Ort, bei der nicht nur die eventuell bereits vorhandenen Schallschutzmaßnahmen des jeweiligen Objektes ermittelt, sondern auch die Raumgröße sowie die tatsächliche Raumnutzung aufgenommen werden. Auf dieser Grundlage ist ein schallschutztechnisches Gutachten zu erstellen. Im Anschluss werden die Eigentümer auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens die erforderlichen Arbeiten selbständig beauftragen. Den Eigentümern wird ein Muster einer Unternehmererklärung durch die Projektleitung zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der unterschriebenen Unternehmererklärung zur Bestätigung der durchgeführten Schallschutzmaßnahmen, sind die von den Fachfirmen eingereichten Rechnungen durch den Auftragnehmer zu prüfen und zur Zahlung freizugeben. Vom Auftragnehmer sind der Auftraggeberin nach Abschluss der Arbeiten alle Rohdaten, Arbeitsergebnisse und Planunterlagen in einer weiter bearbeitbaren Version (Word, Excel, DWG, DXF) und in PDF Format auf geeigneten Datenträgern (zum Besipiel DVD/CD/sonstige Wechseldatenträger) mit Inhaltsverzeichnis auszuhändigen. Zwischenstände sind entsprechend den Leistungsbeschreibungen beziehungsweise auf Anforderung der Auftraggeberin zu liefern. Die erstellten Unterlagen sind mit der Auftraggeberin abzustimmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1) Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung der Angebote) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter beziehungsweise der Mitglieder e … ganz lesen1) Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung der Angebote) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter beziehungsweise der Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für Bieter beziehungsweise Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen.(Formblatt 2) 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123 und §124 GWB vorliegen. (Formblatt 3) 3) Eigenerklärung der Bieter, ob und auf welche Art der Bieter beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, sind mit den Angebotsunterlagen die projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben. (Formblatt 4) 4) Eine Bietergemeinschaft hat mit Ihren Angebotsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft verpflichten sich, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch zu haften. (Formblatt 5) Zusätzlich haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister sowie Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§123, 124 beziehungsweise § 122 LkSG vorzulegen. Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrages auf die Fähigkeit eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die unter Ziffer 1) bis 3) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft in diesem Fall einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (zum Besipiel in Form einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6) beizufügen, aus dem sich ergibt, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen. 5) Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. (Formblatt 7) Im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Anforderung entsprechender Nachweise zu den Eigenerklärungen vor.
Kriterium
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise … ganz lesenDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen / Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe. 1) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren. (Formblatt 8) 2) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht beziehungsweise im Auftragsfall eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung entsprechend erhöht oder eine Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird. (Formblatt 9) Geforderte Mindeststandards: zu 1) Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 150.000 € netto betragen haben. Vergleichbar sind Sachverständigenleistungen gemäß 24.BImSchV. zu 2) Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens 500.000 € pro Schadensfall bei Personenschäden und mindestens 1.000.000 € pro Schadensfall für sonstige Schäden betragen, jeweils zweifach maximiert.
Kriterium
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise … ganz lesenDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall muss das Drittunternehmen die Leistungen erbringen, für die seine Kapazitäten benötigt werden. 1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Bereich Sachverständigenleistungen gemäß 24. BImSchV in den letzten drei Jahren. (Formblatt 10) 2) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten. (Formblatt 11) Geforderte Mindeststandards: zu 1) Erforderlich sind mindestens 3 Mitarbeiter (FTW = Full - Time - Equivalent) im Bereich Sachverständigenleistungen gemäß 24. BImSchV im jährlichen Mittel in den letzten 3 Jahren, davon mindestens ein Ingenieur/Architekt. zu 2) Es sind mindestens zwei Referenzprojekte erforderlich, im Rahmen derer der Bieter Sachverständigenleistungen gemäß 24 BImSchV durchgeführt hat und die ein Auftragsvolumen von mindestens 25.000 € netto haben. Die Referenzen müssen aus den letzten 10 jahren stammen (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist), das heißt, in diesem Zeitraum vollständig erbracht und abgeschlossen worden sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
24.01.2024
Vertragsende
27.01.2027
Verlängerung
Die Auftraggeberin wird den Eigentümern anbieten, vor Beauftragung einer Fachfirma bis zu drei Vergleichsangebote einzuholen und bei der Stadt Köln zur Prüfung einzureichen. Sofern Eigentümer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat der Auftragnehmer die Angebote im Hinblick auf die Notwendigkeit … ganz lesenDie Auftraggeberin wird den Eigentümern anbieten, vor Beauftragung einer Fachfirma bis zu drei Vergleichsangebote einzuholen und bei der Stadt Köln zur Prüfung einzureichen. Sofern Eigentümer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat der Auftragnehmer die Angebote im Hinblick auf die Notwendigkeit und Erstattungsfähigkeit der enthaltenen Maßnahmen sowie die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung dieser Leistungen.
Optionen
In Abhängigkeit vom vertraglichen Prüfumfang kann eine Verlängerung erforderlich werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
18.12.2023, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens bi … ganz lesenSiehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen Siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Hinweis
1)Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen und der Funktion der erklärenden Person zu versehen (Textform im Sinne des § 126b BGB). Hiervon au … ganz lesen1)Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen und der Funktion der erklärenden Person zu versehen (Textform im Sinne des § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt zur Eignungsleihe (Formblatt 6). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen; 2)Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform der Stadt Köln durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 3)Hinweise zu den Vergabeunterlagen (zum Beispiel bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte beziehungsweise Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis 8 Kalendertage vor Submissionsbeginn gestellt werden, nicht zu beantworten. 4) Hinweis zu Ausschlussgründen: Es gelten sämtliche gesetzlichen Ausschlussgründe.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
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69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eeb7e0b8-4438-49cd-bf07-908f846c296a.