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offenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

RV VoIP-VC 2026

Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München, Bayern

Aktenzeichen 2241.4254.2026-02veröffentlicht 06.10.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 6 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
8,5 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über tender24.de
    in 6 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    in 6 Tagen
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten

Beschreibung

Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Software/Lizenzen für das Cisco VoIP Telefonie-Videosystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbin-dung an das Cisco VoIP-Telefonie- Videosystem. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit einem (1) Rahmenvertragspartner je Los, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten, Anzeigesystemen unterstützen und ihn mit solchen versorgen. Dem Auftraggeber kommt es dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt in Bezug auf Los 4 an, sodass mit Angebotsabgabe auch eine Bindung an die angebotenen Hersteller erfolgen muss. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Anbindung der Rahmenvertragsprodukte und -leistungen (Kataloganbindung) über den digitalen MPG-Marktplatz, • Veräußerung und Lieferung von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen und Anzeigesystemen inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) entsprechend der Lose, • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen), • Bereitstellung einer Hotline ("Hotline RV Partner"), • Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.

Gegenstand nach CPV

  • 32000000Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
  • 30000000Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Cisco Endgeräte und Videokonferenzgeräte

Los 1 umfasst die bedarfsweise Beschaffung von Cisco Endgeräten (Telefonie und Videokonferenz), Wartung und Zubehör (Cisco Endgeräte können nach Herstellervorgaben zwingend nur in Verbindung mit einem Wartungsanteil beschafft werden und die Wartungslizenzen müssen gleichzeitig den Seriennummern der Geräte zugeordnet werden, weshalb beide Bestandteile in Los 1 zusammengefast werden). Der Bieter muss alle Artikel aus dem (in der Leistungsbeschreibung Anlage A.1 aufgeführt) Cisco Produktkategorien und Unterkategorien anbieten und im Sortiment des Online-Shops führen. In jeder Kategorie sind ein oder mehrere Artikel aufgeführt, die entweder dem aktuellen Bedarf entsprechen oder als Repräsentant dieser Kategorie für einen potenziellen zukünftigen Bedarf stehen. Die in der Leistungsbeschreibung Anlage A.1 aufgeführten Endgeräte und Zubehör müssen im Online-Shop auswählbar sein. Für alle aufgeführten Artikel und Kategorien muss das Preisbildungsmodell nachvollziehbar sein (vgl. Anlagen E.4 und E.5). Der Videokonferenzservice des Auftraggebers basiert auf einer Cisco Unified Communications Manager Infrastruktur. Für bestmögliche Integration werden Videokommunikationsgeräte von Cisco eingesetzt und für den zukünftigen Bedarf angefordert. Das Spektrum des Sortiments an Videokonferenzgeräten wird für den kalkulatorischen Warenkorb über folgende drei (3) Geräteklassen definiert: Geräteklassen: • Desktop Videokonferenzgeräte • Modulare Videokonferenzgeräte (Codecs) • Integrierte Videokonferenz-Raumsysteme (u.a. Cisco Boards) Referenzgeräte für die Geräteklasse "Desktop Videokonferenzgeräte": • Cisco Room Bar (Desktop Videokonferenzgerät Standard) • Cisco Desk Pro G2 (Desktop Videokonferenzgerät Komfort) Referenzgeräte für die Geräteklasse "Modulare Videokonferenzsysteme (Codecs)" • Cisco Room Kit EQ (Modulares Videokonferenzgerät Besprechungsraum) • Cisco Room Kit Pro G2 (Modulares Videokonferenzgerät Konferenzraum) Referenzgeräte für die Geräteklasse "Integrierte Videokonferenz-Raumsysteme" • Cisco Board Pro 55 G3 (Videokonferenzgerät-Komplettsystem-Besprechungsraum) • Cisco Board Pro 75 G2 (Videokonferenzgerät-Komplettsystem-Besprechungsraum) • Cisco Board Pro 75 G3 (Videokonferenzgerät-Komplettsystem-Besprechungsraum) • Cisco Room Kit EQX (Videokonferenzgerät-Komplettsystem-Konferenzraum) Das Sortiment des Online-Shops hat neben den Cisco Videokonferenzgeräten und Cisco Endgeräten auch das zugehörige Zubehör zu beinhalten. Der Bieter muss SMARTnet Wartung für alle wartungsfähigen Cisco Endgeräte anbieten und im Sortiment des Online-Shops führen. Für die in der Leistungsbeschreibung Anlage A.1 aufgeführten Endgeräte muss die SMARTnet Wartung mit Service Level 8x5xNBD und einer Laufzeit von einem Jahr im Angebot enthalten sein und die Preise dazu im Preisblatt angegeben werden. Für alle aufgeführten Artikel und Kategorien muss das Preisbildungsmodell nachvollziehbar sein. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in den digitalen MPG-Marktplatz über sog. Statische Kataloge überführt werden und darüber unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Komponenten" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Komponenten) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Komponenten nicht zugelassen ist. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Komponenten auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehörige Komponenten und Zubehör mit- oder nachzubestellen. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel in Kapitel 10 der Leistungsbeschreibung).

48 Monate–
2
Ascom DECT Geräte

Los 2 umfasst die bedarfsweise Beschaffung von Ascom DECT Geräten, die für den Betrieb der Ascom DECT Anlagen und die Anbindung an das Cisco VoIP Telefoniesystem erforderlich sind (DECT Handsets, Komponenten zur Funkversorgung, Lokalisierung, Server) und Zubehör sowie Wartungsleistungen. Der Bieter muss alle Artikel aus dem in der Leistungsbeschreibung (Anlage A.1) aufgeführten Ascom Produktbereich anbieten und im Sortiment des Online-Shops führen. Die aufgeführten Artikel stellen entweder den aktuellen Bedarf dar oder stehen als Repräsentant in diesem Produktbereich für einen potenziellen zukünftigen Bedarf. Für alle aufgeführten Artikel und Kategorien muss das Preisbildungsmodell nachvollziehbar sein. Das Spektrum des Sortiments an DECT-Geräten wird für den kalkulatorischen Warenkorb über folgende fünf (5) Warengruppen definiert: Warengruppen: • Handsets • Komponenten zur Funkversorgung • Lokalisierung • Server • Zubehör Der Bieter muss ON-Call Wartung (z.B. als separate Warengruppe) für alle Ascom DECT-Geräte und Zubehör anbieten und im Sortiment des Online-Shops führen . Für die in der Leistungsbeschreibung (Anlage A.1) aufgeführten Ascom DECT-Geräte und Zubehör muss ON-Call Wartung mit den Laufzeiten ein (1) Jahr, drei (3) Jahre sowie fünf (5) Jahre im Angebot enthalten sein und die Preise dazu im Preisblatt angegeben werden. Für alle aufgeführten Artikel und Kategorien muss das Preisbildungsmodell nachvollziehbar sein. ON-Call Wartung wird wie folgt spezifiziert: • Supportzeit: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr o Supportzeit ist die Zeitspanne, in der Störungsmeldungen aufgenommen und bearbeitet werden. • Reaktionszeit: 1 Stunde o Alle eingehenden Störungsmeldungen werden während der vereinbarten Supportzeit innerhalb von 1 Stunde bestätigt (telefonisch oder via E-Mail). • Interventionszeit: 6 Stunden (während der Supportzeit) o Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf an die Service-Hotline des Auftragnehmers und dem fachkundigen Eingriff mittels Fernwartung. • Weiterhin ist innerhalb der Supportzeit ein Support Center mit folgenden Anforderungen vorzusehen: o Erfassung der eingesetzten Komponenten im Service System o Bereitstellen von fachkundigem Personal am Telefon o telefonische Unterstützung und Beratung zur Störungseingrenzung o Störungsbehebung durch fachkundigen Eingriff mittels Fernwartung / Remote Unterstützung • Es muss sichergestellt werden, dass die Interoperabilität der angebotenen Ascom Systeme - die zu einem erheblichen Anteil auf dem IP-Protokoll basieren - mit beim Auftraggeber vorhandenen IP-basierenden Systemen auch zukünftig gewährleistet wird. Ferner sind alle Maßnahmen, die der Hersteller zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der jeweils eingesetzten Programmversion für erforderlich hält, beinhaltet, ggf. werden technische Änderungen und Verbesserungen (Software-Updates) mittels der Hersteller Entwicklungsabteilung initiiert und durchgeführt. Während der vereinbarten Laufzeit werden alle vom Hersteller freigegebenen Programmversionen, die der Verbesserung der allgemeinen Stabilität und Leistungsoptimierung dienen, kostenneutral zur Verfügung gestellt. Das Einbringen (Dienstleistung) von Software Updates / Upgrades in das System wird vom Auftraggeber oder vom Betriebsdienstleister selbst erbracht. Der Auftraggeber oder der Betriebsdienstleister erhalten Zugriff auf neue SW Releasestände des Herstellers. Die Fernwartung erfolgt über die vom Auftraggeber bereitgestellte Infrastruktur mittels personenbezogener Zugänge. Die oben beschriebenen Wartungsleistungen werden durch den Auftraggeber beauftragt. Die Inanspruchnahme kann dabei sowohl durch den Auftraggeber selbst sowie durch den mit der Gesamtbetriebsverantwortung beauftragten Dienstleister erfolgen. Sollten erweiterte Wartungsleistungen institutsbezogen notwendig sein, werden diese gesondert vereinbart. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in den digitalen MPG-Marktplatz über sog. Statische Kataloge überführt werden und darüber unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Komponenten" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Komponenten) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Komponenten nicht zugelassen ist. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Komponenten auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehörige Komponenten und Zubehör mit- oder nachzubestellen. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel in Kapitel 10 der Leistungsbeschreibung).

48 Monate–
3
Software/Lizenzen

Los 3 umfasst die bedarfsweise Beschaffung von Software/Lizenzen, die für den Betrieb der Te-lefonie-und Video-Endgeräte (Cisco Videokonferenzsysteme, Cisco IP-Telefone, analoge Endgeräte, DECT Endgeräte, Third-Party-SIP Clients und Cisco Client Software) an dem Cisco VoIP Telefonie- Videosystem sowie an den Ascom DECT-Systemen benötigt werden sowie für die eingesetzte Vermittlungsplatz Anwendung PeterConnects von JDM, den eingesetzten Faxserver OfficeMaster Suite von Ferra-ri electronic AG und das Provisionierungssystem TiM von Aspiria. Cisco Software/Lizenzen: Der Bieter muss alle Lizenzen/Software aus den in der Leistungsbeschreibung (Anlage A.1) aufgeführten Cisco Produktkategorien und Unterkategorien anbieten und im Sortiment des Online-Shops führen. In jeder Kategorie sind ein oder mehrere Artikel aufgeführt, die entweder dem aktuellen Bedarf entsprechen oder als Repräsentant dieser Kategorie für einen potenziellen zukünftigen Bedarf stehen. Die Produkte müssen im Onlineshop auswählbar sein. Für alle Artikel und Kategorien muss das Preisbildungsmodell nachvollziehbar sein. Das Spektrum des Sortiments an Cisco Software und Lizenzen wird für den kalkulatorischen Warenkorb über folgende vier (4) Warengruppen definiert: Warengruppen: • Cisco Unified Communications Manager • Cisco Unified Border Element • Cisco Expressway • Cisco Unity Connection Ascom Software/Lizenzen Der Bieter muss alle Lizenzen/Software aus den in der Leistungsbeschreibung (Anlage A.1) aufgeführten Ascom Produktbereich anbieten und im Sortiment des Online-Shops führen. Die aufgeführten Artikel stellen entweder den aktuellen Bedarf dar oder stehen als Repräsentant in diesem Produktbereich für einen potenziellen zukünftigen Bedarf. Die Produkte müssen im Onlineshop auswählbar sein. Für alle Artikel und Kategorien muss das Preisbildungsmodell nachvollziehbar sein. Das Spektrum des Sortiments an Ascom Software und Lizenzen wird für den kalkulatorischen Warenkorb über folgende Warengruppe definiert: • Ascom Lizenzen Aspira TiM-Lizenzen/Software: Provisionierung der Teilnehmer und die Administration der Teilnehmer durch Administratoren oder durch die Benutzer selbst erfolgt mit dem Provisionierungs-Tool TiM von Aspiria. Die Anzahl der benötigten Lizenzen/Software entspricht der Anzahl der am CUCM (Cluster) eingetragenen Phones (Hard- und Softphones). D.h. für jedes Endgerät muss eine TiM Lizenz/Software für jedes der aktiven TiM Module beschafft werden. Zusätzlich wird für alle Lizenzen/Software die Softwarewartung benötigt. Der Bieter muss diein der Leistungsbeschreibung (Anlage A.1) aufgeführten Lizenzen/Software für TiM anbieten und im Sortiment des Online-Shops führen. Die nachfolgend aufgeführten Lizenzen/Software müssen im Onlineshop auswählbar sein. Für alle Produkte muss das Preisbildungsmodell nachvollziehbar sein. Das Spektrum des Sortiments an Aspira TiM-Lizenzen und Software wird für den kalkulatorischen Warenkorb über die folgende 2 (zwei) Warengruppen definiert: Warengruppen: • Aspiria TiM Lizenzen • Aspiria Maintenance PeterConnects Lizenzen/Software: Der Bieter muss alle Lizenzen für die Vermittlungsplatz Software PeterConnects Attendant System von ANYWHERE365 anbieten und im Sortiment des Online-Shops führen. Die in der Leistungsbeschreibung (Anlage A.1) aufgeführten Artikel stellen entweder den aktuellen Bedarf dar oder stehen als Repräsentant in diesem Produktbereich für einen potenziellen zukünftigen Bedarf. Die in der Leistungsbeschreibung (Anlage A.1) aufgeführten Produkte müssen im Onlineshop auswählbar sein. Für alle Artikel und Kategorien muss das Preisbildungsmodell nachvollziehbar sein. Das Spektrum des Sortiments an PeterConnects Lizenzen und Software wird für den kalkulatorischen Warenkorb über folgende zwei (2) Warengruppen definiert: Warengruppen: • Workstation licenses for Cisco Unified Communications Manager • Workstation options Ferrari Electronic OfficeMaster Suite Lizenzen/Software: Der Bieter muss alle Lizenzen für die Software OfficeMaster von Ferrari Electronic anbieten und im Sortiment des Online-Shops führen. Die in der Leistungsbeschreibung (Anlage A.1) aufgeführten Artikel stellen entweder den aktuellen Bedarf dar oder stehen als Repräsentant in diesem Produktbereich für einen potenziellen zukünftigen Bedarf. Die in der Leistungsbeschreibung (Anlage A.1) aufgeführten Produkte müssen im Onlineshop auswählbar sein. Für alle Artikel und Kategorien muss das Preisbildungsmodell nachvollziehbar sein. Das Spektrum des Sortiments an Ferrari Electronic OfficeMaster Lizenzen und Software wird für den kalkulatorischen Warenkorb über folgende Warengruppe definiert: • Ferrari Electronic System Lizenzen

48 Monate–
4
Videokonferenzanzeigesysteme

Los 4 umfasst die bedarfsweise Beschaffung von Videokonferenz-Anzeigesystemen (Monitore und Projektoren für Teams, Besprechungs- und Konferenzräume) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, Serviceleistungen und Zubehör (z. B. Wand- Deckenhalterung, fahrbare Gestelle, Lautsprecher, Kabel usw.). Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und von den Auftragnehmern anzubietende Produktportfolio in Bezug auf Los 4 lässt sich durch folgende drei Geräteklassen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden: • Geräteklasse 1: Team-Monitore/-Projektoren • Geräteklasse 2: Besprechungsraum-Monitore/-Projektoren • Geräteklasse 3: Konferenzraum-Monitore/-Projektoren mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Videokonferenz-Monitoren und -Projektoren auch Serviceleistungen/Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör für Videokonferenz-Monitoren und -Projektoren aus einem vielfältigen Sortiment. Nicht Gegenstand der Leistung sind jedoch "Arbeitsplatz"-Monitore (mit z.B. einer Bildschirmdiagonale von weniger als 48"), die von den Bedarfsträgern der MPG über eine andere Rahmenvereinbarung bezogen werden. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen sämtliche Geräte, Lizenzen und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments auswählen sein. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis angezeigt bekommen. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jeden angebotenen Gerät auch Serviceleistungen/Instandhaltungsleistungen/Wartungsverträge individuell auswählbar sein. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die in den Wettbewerb gestellten Leistungen eigenständig im eProcurement-Systems der MPG (= digitaler MPG-Marktplatz) innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments auswählen können (vgl. Kapitel 2). Das Sortiment des Online-Shops hat neben Monitoren und Projektoren auch Monitor- und Projektoren-Zubehör zu beinhalten. Folgendes exemplarisches Monitor-Zubehör muss über den Online-Shop abrufbar und bestellbar sein. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung: • Anschlusskabel (Netzkabel, Video-Anschlusskabel) in verschiedenen Ausführungen und Längen; • Adapter für verschiedene Anschlussmöglichkeiten; • Fernbedienung; • Zusätzliche anschließbare Lautsprecher; • Befestigungsaufnahmen (VESA-Halter, alternative Aufsteller, , Standfüße, Wandbefestigung (Monitore), Wand- / Deckenhalterungen (Projektoren)); • Objektive für Projektoren • Projektor-Lampen • etc. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in den digitalen MPG-Marktplatz über sog. Statische Kataloge überführt werden und darüber unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Komponenten" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Komponenten) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Komponenten nicht zugelassen ist. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Komponenten auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehörige Komponenten und Zubehör mit- oder nachzubestellen. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel in Kapitel 10 der Leistungsbeschreibung).

48 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P)100 %
Kosten
einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P)Alle in der Vergabeunterlage bzw. in der Anlage E.2 (Kriterienkatalog) genannten Zuschlagskriterien

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.000.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
09.11.2026, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die in Anlagenrubrik D genannten Bedingungen. Zudem fordert der Auftraggeber im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen: - Russland-Sanktionen (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - IAO-Kernarbeitsnormen (unter Verwendung … ganz lesenLeistung: Es gelten die in Anlagenrubrik D genannten Bedingungen. Zudem fordert der Auftraggeber im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen: - Russland-Sanktionen (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - IAO-Kernarbeitsnormen (unter Verwendung der Anlage D.1 -Ausschlusskriterium) - Tariftreue (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - Exportkontrollvorschriften (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - Qualitätsmanagement und Umweltmanagement (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - RoHS 2-Konformität und CE-Kennzeichnung (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - Herstellerbindung (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags e … ganz lesen§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Entscheident ist der Wert des Kalkulatorischen Warenkorbpreises.

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.500.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
09.11.2026, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die in Anlagenrubrik D genannten Bedingungen. Zudem fordert der Auftraggeber im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen: - Russland-Sanktionen (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - IAO-Kernarbeitsnormen (unter Verwendung … ganz lesenLeistung: Es gelten die in Anlagenrubrik D genannten Bedingungen. Zudem fordert der Auftraggeber im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen: - Russland-Sanktionen (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - IAO-Kernarbeitsnormen (unter Verwendung der Anlage D.1 -Ausschlusskriterium) - Tariftreue (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - Exportkontrollvorschriften (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - Qualitätsmanagement und Umweltmanagement (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - RoHS 2-Konformität und CE-Kennzeichnung (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - Herstellerbindung (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags e … ganz lesen§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Art
Organisation mit besonderen oder ausschließlichen Rechten, Bildung
Anschrift
Hofgartenstraße 8, 80539 München
Website
mpg.de
Kontakt
it-vergabe@gv.mpg.de

Bei uns erfasst

38Bekanntmachungen
17Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef86e559-854d-4870-9d05-abd6b43c4656.