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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

RV Entsorgung

StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026000084veröffentlicht 07.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 151 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2026 – 30.06.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln51109, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 5 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln
    vor 5 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 4 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährliche Abfällen bei den StEB Köln

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Qualität30 %
Preis
Der preisgünstigste Bieter aus der Summe aller Einzelpositionen gem. Anlage 1 erhält für diesen Teil 70 Punkte. Die Berechnung der Punktzahl für die weiteren Angebote erfolgt für den Bieter A nach folgender Formel: 〖Gewichtete Punktzahl Preis〗_(Bieter A)=〖Angebotspreis 〗_(günstigster Bieter)/〖Angebotspreis 〗_(Bieter A) ×100*70%
Qualität
Der Bieter mit den meisten bepreisten Eventualpositionen, siehe Anlage 1, erhält für diesen Teil 30 Punkte. Die Berechnung der Punktzahl für die weiteren Angebote erfolgt für den Bieter A nach folgender Formel: 〖Gewichtete Punktzahl Qualität〗_(Bieter A)=〖Summe Eventualpos.〗_( Bieter mit meisten Eventualpos.)/〖Summe Eventualpos.〗_( Bieter A) x 100*30%

Eignung13 von 13 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung: Ist der Bieter/Bewerber zur Eintragung in ein Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes verpflichtet, hat er dies mit Abgabe seines Angebots/Teilnahmeantrags zu erklären. Diese Erklärung kann er in dem Formblatt „E … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis der Berufsausübung: Ist der Bieter/Bewerber zur Eintragung in ein Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes verpflichtet, hat er dies mit Abgabe seines Angebots/Teilnahmeantrags zu erklären. Diese Erklärung kann er in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vornehmen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle seine Eintragung in dem entsprechenden Register nachzuweisen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung ( 1) Der Bieter hat zusätzlich zu den in der Eigenerklärung geforderten Unterlagen den Bestand einer für die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen . Je Schadensfall ist eine Mindestdeckung in Höhe von 2.000.000,00 € für Persone … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung ( 1) Der Bieter hat zusätzlich zu den in der Eigenerklärung geforderten Unterlagen den Bestand einer für die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen . Je Schadensfall ist eine Mindestdeckung in Höhe von 2.000.000,00 € für Personen - und Sachschäden nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsträgers zu erbringen. ( 2) Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein entsprechender Versicherungsvertrag, kann der Bieter den Nachweis durch eine Eigenerklärung erbringen, in der er sich verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme und mit Gültigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen. ( 3) Der Eigenerklärung gem. Abs. 2 ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherungspartners beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter in dem unter Abs . 1 genannten Umfang versicherbar ist
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV Es ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorliegt. Das Zertifikat darf nicht älter als 18 Monate sein.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzbescheinigungen (drei Bescheinigungen aus den letzten zwei Jahren).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Angaben zur Fahrzeugflotte und zum Bestand des Fahrpersonals Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der An über ausreichend Fahrzeuge und Mitarbeiter zur Ausführung der geforderten Leistungen verfügt.
Umweltmanagementmaßnahmen
Benennung von Entsorgungsanlage(n) und ggf. Zwischenlager mit Angabe der Adresse und Entsorgernummer
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis über das Vorhandensein einer gültigen Betriebsgenehmigung, z.B. Deckblatt einer Genehmigung nach BImSchG
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis eines gültigen Wäge-Zertifikats für die Fahrzeugwaage inkl. Eichnachweis
Umweltmanagementmaßnahmen
Nachweis zur Nachhaltigkeit Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er ein anerkanntes Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001, EMAS oder ein vergleichbares System betreibt. Falls kein formelles Umweltmanagementsystem vorliegt, kann stattdessen ein schriftliches Nachhaltigkeitskonzept vorgelegt werden, das die Kriterien der oben genannten Umweltmanagementsysteme erfüllt.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. B escheinigung in Steuersachen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
350.000 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
08.06.2026, 10:00 Uhr. Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, kann die Unwirksamkeit nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, wickeln ihre Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe in digitaler Form ab. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auf einer Vergabeplattform im Internet zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der StEB Köln, AöR: https://steb-koeln.de/vergabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b302a89d-4680-48ea-b0ee-bf0351ab4372.