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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

RV Deko- und Montageleistungen

Messe Berlin GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen CP1-2024-0051veröffentlicht 21.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 563 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2025 – 30.09.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin14055, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 195 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Umsetzungskonzepte30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2029
    vor 13 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin und Auftraggeber (AG) genannt, schreibt folgende Leistung aus: RV Deko- und Montageleistungen, CP1-2024-0051.

Beschreibung des Loses

Die Leistungen werden in allen Kongress- und Messehallen und dazugehörigen Gebäudeteilen mit ausgewiesenen Veranstaltungsbereichen des AG, auf deren Messegelände in Berlin sowie weiteren Leistungsorten in Berlin und Brandenburg (z.B. Berlin ExpoCenter Airport), die durch den AG betreut werden, erbracht.

Bei den Leistungen handelt es sich um die temporäre, zumeist veranstaltungsbezogene Montage / Demontage von Werbeflächen, Beschilderungen zum Leitsystem und Dekorationsverkleidungen für Veranstaltungen und Gastveranstaltungen der Messe Berlin GmbH. Die Montage-Objekte beinhalten Beschilderungen, bedruckte Banner, textile Stoffe (Vorhänge) und sonstige, graphische Objekte, die • dem allg. Weg-/Verkehrs- Leit- und Informationssystem der Messe Berlin dienen, • zu Werbezwecken durch die Messe Berlin veranlasst sind bzw. von deren Kunden / Ausstellern (über die CSG) zu Werbezwecken gebucht und gestaltet werden. • Dekorationen und/oder textile Verkleidungen (Stoffe), die zur funktionalen Hallenabtrennung oder als schallvermindernde Wandverkleidung in den Messehallen eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich immer um AG- / kundenseitig vorgefertigte (am Montage-Ort) zur Verfügung gestellte, graphische bzw. textile Objekte, die so ohne weitere Objekt-Bearbeitung nach der Übergabe, quasi montagefertig an der vorgesehenen Fläche (Fassaden, Werbeturm, Lastaufnahme in Hallen, etc.) fachgerecht zu montieren sind. Nach Ende jeder Veranstaltung sind diese Objekte dann wieder zu demontieren und nach Abstimmung gebrauchstauglich zurückzugeben bzw. im Bedarfsfall auch durch den AN einzulagern oder auch zu entsorgen. Es handelt sich dabei grundsätzlich immer um Befestigungen / Montagen von "Lastelementen" über Publikum und Besuchern (Personen unter schwebenden Lasten). Daher sind alle Montage- / Demontage-Arbeiten grundsätzlich stets nach der berufsgenossenschaftlichen • DGUV - Vorschrift 17: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, • den branchenüblichen Qualitäts-Standards (IGVW: SQ P1, P2), • aktuellen, gültigen Regeln der Technik (DIN, DIN EN - Normung) sowie den • Technischen Richtlinien und Merkblättern der Messe Berlin GmbHauszuführen. Die Nachweispflicht hierfür obliegt dem AN.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Umsetzungskonzepte30 %
Preis70 %
Qualität
Umsetzungskonzepte

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich a … ganz lesen1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär). 2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers: - dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B, - wirksames Berufsverbot (§70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§35 GewO) oder, - rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§242 StGB), Unterschlagung (§246 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (§298 StGB), Bestechung (§334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§326 StGB), - dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2.500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind, - dass wegen der in §123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach §123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, - dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, - dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der AG und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann. 3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht - nicht älter als sechs Monate 4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate 5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate 6. evtl. Erklärung der BewGe/BieGe bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE) 7. evtl. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVerkl) / Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) 8. Vertraulichkeitserklärung 09. Tariftreueerklärung 10. Erklärung Mindestkriterien 11. Bestimmungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sind zu beachten und einzuhalten DIE GEFORDERTEN NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND AUCH VOM UNTERAUFTRAGNEHMER BZW. VON DER BEWGE/BIEGE BEIZUBRINGEN. MINDESTKRITERIEN gem. Formular Mindestkriterien: - Projektumsetzung bzw. Leistungsumsetzung auf einem Messegelände oder vergleichbarem Veranstaltungsgelände - Die Vorhaltung aller zu verwendenden Materialien und Bauteilen (Kederschienen, -Rahmen, -Aluprofile, Spannstangen etc.) sowie dazu erforderlichen Hilfsmittel und -geräte wird erfüllt. - Erklärung über Schutz bei Arbeiten in der Höhe: Sachkunde in regelmäßiger Unterweisung und Überprüfung von PSAgA gem. DGUV Regeln 112 - 198 - Erklärung über die Bedienungserlaubnis von Arbeitsbühnen - Erklärung über die Beschäftigung mindeste …
Kriterium
1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossene Geschäftsjahre unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bewerber / Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin G … ganz lesen1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossene Geschäftsjahre unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bewerber / Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. 2) Ferner sind Angaben zur Personalentwicklung im Unternehmen des Bewerbers / Bieters in den 2 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen.
Kriterium
Zum Nachweis der Eignung sind drei vergleichbare Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren einzureichen. Die Referenzen müssen bis zum Eingang des Teilnahmeantrages (Datum) eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr haben oder bereits angeschlossen sein. Bei Rahmenverträgen ist für die jeweilige Unternehmensref … ganz lesenZum Nachweis der Eignung sind drei vergleichbare Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren einzureichen. Die Referenzen müssen bis zum Eingang des Teilnahmeantrages (Datum) eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr haben oder bereits angeschlossen sein. Bei Rahmenverträgen ist für die jeweilige Unternehmensreferenz eine Einzelbeauftragung / Jahresbeauftragung anzugeben. Die Messe Berlin behält sich vor, kurzfristig Referenzbestätigungsschreiben der jeweiligen Auftraggeber abzufordern. Die Referenzangaben sind vom Bieter im Teilnahmeantragsformular des AGs vorzunehmen. Teilnahmeanträge/Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber wird die Bewerber, die alle Mindestkriterien erfüllen für das weitere Verfahren zulassen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben und ggf. im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb fortzuführen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Eine Transitionsphase ist für den AN ab den 01.08.2025 vorgesehen.
Hinweis
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit po … ganz lesenDurch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion des AI BIETERCOCKPITS unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens CP1-2024-0051 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.04.2025, 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpits eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AGs, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AGs sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die Fragen im Teilnahmewettbewerb beziehen sich auf die Eckpunkte zum Teilnahmewettbewerb bzw. die Eignung. Die Leistungsbeschreibung, das Leistungsverzeichnis sowie der Rahmenvertrag befinden sich in der Entwurfsphase und werden lediglich zur Orientierung der Leistungsumfänge übermittelt. Fachlich inhaltliche Fragen zur Leistungsbeschreibung werden erst im Zuge der Angebotsphase beantwortet. Hierzu erhalten die ausgewählten Bieter eine erneute Frist zur Einreichung von Bieterfragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Messedamm 22, 14055 Berlin
Kontakt
eu-ausschreibung@messe-berlin.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

130vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (94 Lose mit Angabe)
1,09 Mio. €Zuschlagswert im Median
252.106 € – 2,6 Mio. €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c05ee120-aa75-434e-869a-2e4288b2817d.