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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

RV Datenschutzunterstützung

IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 150/2025veröffentlicht 06.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (16 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 11 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
9,24 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 18,48 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.10.2025 – 30.09.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10713, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist als zentraler IT-Dienstleister des Landes Berlin für die Durchführung von Digitalisierungsprojekten in der Berliner Verwaltung zuständig, dabei nimmt der Datenschutz einen hohen Stellenwert ein. Der in diesem Zusammenhang ausgeschriebene Rahmenvertrag (RV) zur Datenschutzberatung dient der Unterstützung des ITDZ Berlin bei der Umsetzung der Datenschutzvorhaben in der Berliner Verwaltung, um ein angemessenes und durchgehendes Datenschutzniveau zu erreichen und für Themen des Datenschutzes zu sensibilisieren. Im Kontext von Digitalisierungsprojekten ist auch die Erstellung umfassender Datenschutzkonzepte inklusive Datenschutzfolgenabschätzungen sowie die Rechtsberatung zu Datenschutzfragen Leistungsgegenstand.

Beschreibung des Loses

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist als zentraler ITDienstleister des Landes Berlin für die Durchführung von Digitalisierungsprojekten in der Berliner Verwaltung zuständig, dabei nimmt der Datenschutz einen hohen Stellenwert ein. Der in diesem Zusammenhang ausgeschriebene Rahmenvertrag (RV) zur Datenschutzberatung dient der Unterstützung des ITDZ Berlin bei der Umsetzung der Datenschutzvorhaben in der Berliner Verwaltung, um ein angemessenes und durchgehendes Datenschutzniveau zu erreichen und für Themen des Datenschutzes zu sensibilisieren. Im Kontext von Digitalisierungsprojekten ist auch die Erstellung umfassender Datenschutzkonzepte inklusive Datenschutzfolgenabschätzungen sowie die Rechtsberatung zu Datenschutzfragen Leistungsgegenstand.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB (Kennzahl für Leistungs/Preis-Bewertung) die höchste Kennzahl Z (Angebot) aufweist. Z (Angebot) = L(Angebot) / P(Angebot)..50
Qualität
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB (Kennzahl für Leistungs/Preis-Bewertung) die höchste Kennzahl Z (Angebot) aufweist. Z (Angebot) = L(Angebot) / P(Angebot)..50

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zunächst 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Zuschlags. Der Rahmenvertrag verlängert sich maximal zweimal zu gleichbleibenden Konditionen automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht mit einer Vorlaufzeit vo … ganz lesenWeitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zunächst 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Zuschlags. Der Rahmenvertrag verlängert sich maximal zweimal zu gleichbleibenden Konditionen automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten zum Vertragsjahresende kündigt. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf der maximalen Laufzeit von insgesamt 48 Monaten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
18.480.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart; PricewaterhouseCoopers Legal AG, Berlin5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

93vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
659.252 €Zuschlagswert im Median
258.648 € – 2,63 Mio. €mittlere Hälfte, 28 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd8b13ad-8525-4af6-b063-858c2f4729ed.