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Rostocker Oval - Warnowbücke - SiGeKo

Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH, Treuhänderischer Projektsteuerer der Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen V-039-24veröffentlicht 15.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 690 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rostock.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
37 Monate20.01.2025 – 01.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH, Treuhänderischer Projektsteuerer der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-mv.de
    vor 23 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Rostock
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.03.2028
    vor 22 Monaten
  6. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung

Beschreibung des Loses

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt im Rahmen der innerstädtischen Entwicklungen um die Unterwarnow den Neubau einer Geh- und Radwegbrücke über die Warnow mit den anschließenden Verkehrsanlagen im Bereich der Brücke. Die Brücke hat eine Länge von 550m und eine Breite zwischen den Geländern von 6m. Die Brücke wird von 17 Stahlstehern, die auf Stahlrammpfählen gegründet sind, getragen. Die im Projekt an die Brücke anschließende Verkehrsanlage bindet die Brücke an das innerstädtische Wegenetz an. Für die Querung der Wasserstraße wird die Brück mit einem ca. 20m langen Klappteil (Klappbrücke) ausgestattet. Für die beschriebene Maßnahme soll mit dieser Ausschreibung die Leistung für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) vergeben werden. Gegenstand dieser Vergabe ist es sicherzustellen, dass die Belange der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes umfassend Eingang in die Ausführungsunterlagen der AN-Bau finden. Hierzu sind der beauftragten Planer-ARGE in der Ausführungsplanung und den beauftragten Baufirmen in der Bauablaufplanung bzw. Bauvorbereitung Vorgaben zu machen und deren Einarbeitungen zu überprüfen. Es werden Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Planung, Bauvorbereitung und der Bauausführung beauftragt. In der Phase der Bauausführung liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Begleitung und Überwachung der Sicherheit auf den örtlichen Baustellen und in der Begleitung und Überwachung der Baustellenlogistik für die Gesamtheit der Baumaßnamen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) stellt es dem Bauherrn anheim, seine Aufgaben aus den §§ 2 und 3 an einen verantwortlichen Dritten zu übertragen. Die sich daraus ergebenden Aufgaben des Bauherrn sind Bestandteil der zu vereinbarenden Ingenieurleistung. Die Anzahl der beauftragen Bauunternehmen und deren Subunternehmen sowie die Zahl des auf der Baustelle eingesetzten Personals müssen vorab aus den Werten der beruflichen Erfahrung angenommen werden. Wir gehen derzeit von ca. 20 Unternehmen aus. Grundlagen für den zu schließenden Ingenieurvertrag bilden das Arbeitsschutzgesetz, die Baustellenverordnung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die einschlägigen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Die RAB kann unter http://www.baua.de eingesehen und heruntergeladen werden. Eine Baubegleitende Betreuung sowie Kontrolle der Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutzmaßnahmen ist Bestandteil dieses Ingenieurvertrages.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung), Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zu erfüllende Anforderung (= Mindeststandard) 75.000 EUR
Kriterium
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung), Erklärung zu folgenden Punkten: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Anga … ganz lesen- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung), Erklärung zu folgenden Punkten: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB - Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie)
Kriterium
- Mitarbeiter 1 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator: Die benannte Person muss folgende Mindeststandards erfüllen: - Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss oder gleichwertig und - Zertifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung und - … ganz lesen- Mitarbeiter 1 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator: Die benannte Person muss folgende Mindeststandards erfüllen: - Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss oder gleichwertig und - Zertifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung und - Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Für die benannte Person muss für ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das folgende Mindeststandards erfüllt: - Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2019 ff.) und - SiGeKo-Leistungen für den Bau eines Ingenieurwerkes mit direktem Bezug zu einem Gewässer und - mit einem Bauvolumen in Höhe von ? 10,0 Mio. EUR brutto und mit mindestens folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme im Ausführungszeitraum, Ausführung mit eigenem Personal, Auftraggeber/Ansprechpartner mit Kontaktdaten Der Nachweis der Einhaltung der Mindeststandards erfolgt über Einreichung eines Projektdatenblattes bzw. einer entsprechenden Referenzbescheinigung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.01.2025
Vertragsende
01.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
17.12.2024, 09:00 Uhr. Rostock. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Ingenieur gemäß Architekten- und Ingenieurgesetz M-V mit Hochschul- oder Fachschulabschluss oder gleichwertig
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bindefrist: Nach Ablauf der Bindefrist sind Bieter bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist (siehe Deckblatt) an ihr Angebot gebunden. Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDCY117T3D1B Die Beauftragung erfolgt phasenweise: der Grundauftrag besteht aus der Phase 1 Leistungen während der Planung der Ausführung.1.1 Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Phase 2 Leistungen während der Ausführung über den Grundauftrag im Sinne … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYDCY117T3D1B Die Beauftragung erfolgt phasenweise: der Grundauftrag besteht aus der Phase 1 Leistungen während der Planung der Ausführung.1.1 Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Phase 2 Leistungen während der Ausführung über den Grundauftrag im Sinne dieses Vertrages hinaus besteht nicht. Der Auftraggeber hat vielmehr das Recht, durch schriftlichen Abruf die "optionale Leistung" abzurufen. Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über DTVP über die Funktion "Kommunikation". Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über DTTVP eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 42 Absatz 1 Punkt 1 UVgO / § 16 Absatz 1 Nr. 2 VOB/A / § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an. Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH, Treuhänderischer Projektsteuerer der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Anschrift
Am Vögenteich 26, 18055 Rostock
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH, Treuhänderischer Projektsteuerer der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

393vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
176.720 €Zuschlagswert im Median
88.870 € – 383.017 €mittlere Hälfte, 144 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82984938-8ac1-43b2-8c65-45b49890387b.