Rostocker Oval - Warnowbücke - SiGeKo
Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH, Treuhänderischer Projektsteuerer der Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen V-039-24veröffentlicht 17.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 35 Monate
- 01.04.2025 – 01.03.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rostock.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (20 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 35 Monate01.04.2025 – 01.03.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wertungspreis50 %
- Konzept50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 01.03.2028
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung
Beschreibung des Loses
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt im Rahmen der innerstädtischen Entwicklungen um die Unterwarnow den Neubau einer Geh- und Radwegbrücke über die Warnow mit den anschließenden Verkehrsanlagen im Bereich der Brücke. Die Brücke hat eine Länge von 550m und eine Breite zwischen den Geländern von 6m. Die Brücke wird von 17 Stahlstehern, die auf Stahlrammpfählen gegründet sind, getragen. Die im Projekt an die Brücke anschließende Verkehrsanlage bindet die Brücke an das innerstädtische Wegenetz an. Für die Querung der Wasserstraße wird die Brück mit einem ca. 20m langen Klappteil (Klappbrücke) ausgestattet. Für die beschriebene Maßnahme soll mit dieser Ausschreibung die Leistung für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) vergeben werden. Gegenstand dieser Vergabe ist es sicherzustellen, dass die Belange der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes umfassend Eingang in die Ausführungsunterlagen der AN-Bau finden. Hierzu sind der beauftragten Planer-ARGE in der Ausführungsplanung und den beauftragten Baufirmen in der Bauablaufplanung bzw. Bauvorbereitung Vorgaben zu machen und deren Einarbeitungen zu überprüfen. Es werden Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Planung, Bauvorbereitung und der Bauausführung beauftragt. In der Phase der Bauausführung liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Begleitung und Überwachung der Sicherheit auf den örtlichen Baustellen und in der Begleitung und Überwachung der Baustellenlogistik für die Gesamtheit der Baumaßnamen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) stellt es dem Bauherrn anheim, seine Aufgaben aus den §§ 2 und 3 an einen verantwortlichen Dritten zu übertragen. Die sich daraus ergebenden Aufgaben des Bauherrn sind Bestandteil der zu vereinbarenden Ingenieurleistung. Die Anzahl der beauftragen Bauunternehmen und deren Subunternehmen sowie die Zahl des auf der Baustelle eingesetzten Personals müssen vorab aus den Werten der beruflichen Erfahrung angenommen werden. Wir gehen derzeit von ca. 20 Unternehmen aus. Grundlagen für den zu schließenden Ingenieurvertrag bilden das Arbeitsschutzgesetz, die Baustellenverordnung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die einschlägigen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Die RAB kann unter http://www.baua.de eingesehen und heruntergeladen werden. Eine Baubegleitende Betreuung sowie Kontrolle der Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutzmaßnahmen ist Bestandteil dieses Ingenieurvertrages.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- WertungspreisGewichtung (Punkte, genau) 50
- Qualität
- KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Ein Konzept für die Leistung ist zu erarbeiten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 01.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bindefrist: Nach Ablauf der Bindefrist sind Bieter bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist (siehe Deckblatt) an ihr Angebot gebunden. Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDCYT4K0YA7E Die Beauftragung erfolgt phasenweise: der Grundauftrag besteht aus der Phase 1 Leistungen während der Planung der Ausführung.1.1 Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Phase 2 Leistungen während der Ausführung über den Grundauftrag im Sinne … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDCYT4K0YA7E Die Beauftragung erfolgt phasenweise: der Grundauftrag besteht aus der Phase 1 Leistungen während der Planung der Ausführung.1.1 Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Phase 2 Leistungen während der Ausführung über den Grundauftrag im Sinne dieses Vertrages hinaus besteht nicht. Der Auftraggeber hat vielmehr das Recht, durch schriftlichen Abruf die "optionale Leistung" abzurufen. Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über DTVP über die Funktion "Kommunikation". Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über DTTVP eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 42 Absatz 1 Punkt 1 UVgO / § 16 Absatz 1 Nr. 2 VOB/A / § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an. Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| INROS LACKNER SE, Rostock | 5 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH, Treuhänderischer Projektsteuerer der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Anschrift
- Am Vögenteich 26, 18055 Rostock
- Website
- rgs-rostock.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schütte Horstkotte & Partner Rechtsanwälte mbB10 Zuschläge
- plan[neo] GmbH10 Zuschläge
- DSR Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- IBE Mahnke & Schaarschmidt GbR5 Zuschläge
- Mecklenburgisches Ingenieurbüro für Verkehrsbau GmbH5 Zuschläge
- VAUWERK GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- BekanntmachungFrist 22.09.2025
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 614e0eba-94fb-4371-89fb-6a1f3b172b54.