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WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH: Planungsleistungen für die Sanierung von 27 Wohneinheiten in Bad Doberan Doberan“

WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH · Bad Doberan, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen POL-2026-10-28-Averöffentlicht 30.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 19 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
920 Tsd. €
Laufzeit
27 Monate
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    in 19 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung

Die WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH (Bad Doberan) vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Sanierung von 27 Wohneinheiten, Wiesengrund 3–5, 18209 Bad Doberan“ in 6 Losen. Dieses Los 1 umfasst: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung — Grundleistungen der Leistungsphasen 1–8 gemäß § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10 — Besondere Leistungen: Bestandsaufnahme und Bauzustandsfeststellung, soweit die vorhandenen Bestandsunterlagen für die Planung nicht ausreichen (LPh 1); Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung (LPh 3) — Grundleistungen der Leistungsphasen 1–6 der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14 für die tragwerksplanerisch zu bearbeitenden Maßnahmen: Wanddurchbrüche in tragenden Wänden (insbesondere für die Zusammenlegung von Wohnungen im Hauseingang 3), Kernbohrungen und Durchbrüche für die Leitungsführung der technischen Anlagen sowie Fundament der Wärmepumpe(n); die Baukosten dieser Maßnahmen schätzt der Auftraggeber auf rund 30.000 EUR brutto. Die Tragwerksplanung kann auch durch einen Nachunternehmer oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Los 1 umfasst die Baukonstruktion (Kostengruppe 300) mit folgenden Schwerpunkten: Baustelleneinrichtung, Arbeitsgerüst (rund 2.100 m²) und Bauzaun; Abbruch und Entsorgung einschließlich Schadstoffsanierung (Balkonanlagen, Außenwandverkleidung und -dämmung, Drempeldämmung, Dachabdichtung, Estrich und Fußbodenaufbauten, Innen- und Außentüren, Kellerverschläge); Dachabdichtung als Bitumen-Warmdach mit Absturzsicherung, Dachausstiegen, Dachentwässerung und Aufarbeitung des Attikabereichs; Wärmedämmverbundsystem (Mineralwolle, rund 1.300 m²) einschließlich Laibungen und Fensterbänken; 24 Vorstellbalkone aus Aluminium mit Fundamenten und Seitenverglasung; Fenster und Balkontüren (Kunststoff, Dreifachverglasung, rund 174 Elemente); Hauseingangstüren; Rohbau und Abdichtungen (Kelleraußenwandabdichtung und -dämmung, Drainage, Kellerdeckendämmung, Verschluss von Durchbrüchen, Innenputz in Bädern); Estrich, Maler-, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten; Innen-, Wohnungseingangs- und Brandschutztüren, Kellertrennwandsystem; Baureinigung. Zu Los 1 gehört ferner die Planung der Zusammenlegung von Wohnungen im Hauseingang 3. Los 1 obliegt die Koordination und Integration der Leistungen aller übrigen Lose sowie in der Leistungsphase 8 die Gesamtbauleitung (Ziffer 4). Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen (Anlage B 1. Leistungsbeschreibung, Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

27 Monate378.000 €
2
Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär

Die WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH (Bad Doberan) vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Sanierung von 27 Wohneinheiten, Wiesengrund 3–5, 18209 Bad Doberan“ in 6 Losen. Dieses Los 2 umfasst: Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) — Grundleistungen der Leistungsphasen 1–8 gemäß § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15 für folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410) • Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) • Lufttechnische Anlagen (KG 430) — Besondere Leistungen: detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis zur Wahl des Wärmeerzeugers (Wärmepumpe, Gaskessel oder bivalente Anlage) Los 2 umfasst insbesondere die Trinkwasseranlage (Kaltwasser, Warm-wasser, Zirkulation) und die Abwasseranlage für 27 Wohneinheiten (je eine Küche und ein Bad), die Durchlauf-Warmwasserbereitung, die Installationswände in Ständerbauweise (rund 500 m²), die Heizungsanlage mit Wärmeerzeugung (Wärmepumpe mit Schalldämmhaube und/oder Gaskesselanlage), Gas-Hausanschluss, Wärmeverteilung und Raumheizflächen, die Bad-Einzelraumlüftung sowie die Winterbaubeheizung. Der Ersatz der Nachtspeicheröfen durch eine zentrale Wärmeversorgung ist Teil der Planungsaufgabe. Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470) sind nicht vorgesehen. Die Installationswände in Ständerbauweise sind Los 2 nach Maßgabe von Ziffer 4 (Abgrenzung Installationswände) zugeordnet. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen (Anlage B 1. Leistungsbeschreibung, Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

27 Monate208.000 €
3
Technische Ausrüstung Elektro

Die WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH (Bad Doberan) vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Sanierung von 27 Wohneinheiten, Wiesengrund 3–5, 18209 Bad Doberan“ in 6 Losen. Dieses Los 3 umfasst: Technische Ausrüstung Elektro (ELT) — Grundleistungen der Leistungsphasen 1–8 gemäß § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15 für folgende Anlagengruppen: • Starkstromanlagen (KG 440) • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450) • Gebäude- und Anlagenautomation (KG 480) – Bedarfsposition; die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt, dass sich in der Vorplanung ein Bedarf ergibt (z. B. Regelung und Energiemanagement von Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und Stromspeicher) — Besondere Leistungen: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Photovoltaikanlage mit Stromspeicher Los 3 umfasst insbesondere die Photovoltaik-Dachanlage (rund 50 Module) mit Befestigungssystem und Stromspeicher (rund 20 kWh), die Elektro-Hausinstallation und die Niederspannungsanlage für 27 Wohneinheiten, die Blitzschutzanlage, die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen der drei Treppenräume, die Türsprechanlage, die Außenbeleuchtung (Straße und Parkplatz), Antennen- und Datenübertragungsnetze sowie die Koordination des Blower-Door-Tests, ferner die Sicherstellung der Baustellenbeleuchtung über die gesamte Bauzeit. Förderanlagen (KG 460) sind nicht vorgesehen. Die Kosten der KG 491 (Baustelleneinrichtung technische Anlagen) werden den Anlagengruppen 4 und 5 im Verhältnis ihrer Kosten zugeordnet (§ 54 Abs. 1 HOAI). Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen (Anlage B 1. Leistungsbeschreibung, Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

27 Monate142.000 €
4
Brandschutzplanung

Die WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH (Bad Doberan) vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Sanierung von 27 Wohneinheiten, Wiesengrund 3–5, 18209 Bad Doberan“ in 6 Losen. Dieses Los 4 umfasst: Brandschutz — Regelleistungen der Leistungsphasen 2–5 und 8 gemäß AHO-Heft Nr. 17 („Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“), 4. Auflage (Stand: Dezember 2022): Erstellung des Brandschutznachweises bzw. Brandschutzkonzeptes für die Sanierung und Fachbauleitung Brandschutz — Optionale Leistungen (Bedarfsposition): Fortschreiben des Brandschutznachweises um die Ergebnisse der bauaufsichtlichen Prüfung; Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen und Feuerwehrplänen Zu berücksichtigen sind insbesondere die Treppenräume als notwendige Treppenräume mit Rauch- und Wärmeabzug, die Brandschutztüren im Kellergeschoss, die Abschottung von Leitungsdurchführungen und Installationsschächten, das nichtbrennbare Dämmsystem der Fassade, die Vorstellbalkone, die Zusammenlegung von Wohnungen sowie die Feuerwehrzufahrt. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen (Anlage B 1. Leistungsbeschreibung, Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

27 Monate30.000 €
5
Objektplanung Freianlagen

Die WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH (Bad Doberan) vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Sanierung von 27 Wohneinheiten, Wiesengrund 3–5, 18209 Bad Doberan“ in 6 Losen. Dieses Los 5 umfasst: Objektplanung Freianlagen — Grundleistungen der Leistungsphasen 1–8 gemäß § 39 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 11 — Die befahrbaren Flächen (Wohnwege, Stellplätze, Feuerwehrzufahrt) werden als Gestaltungselement und Teil der Freianlagen geplant. Die Leistungen hierfür sind Bestandteil von Los 5 und mit dem Honorar für die Freianlagen abgegolten; Leistungen nach § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) werden nicht gesondert beauftragt oder vergütet. — Besondere Leistungen: Mitwirken bei der Erstellung des Baumschutz- und Baumfällkonzeptes (Zusammenarbeit mit dem vom Auftraggeber gesondert beauftragten Baumsachverständigen) Los 5 umfasst die Außenanlagen (Kostengruppe 500), insbesondere Geländebearbeitung und -profilierung, Wasserhaltung, Pflasterflächen für Laufwege (rund 200 m²) und befahrbare Wohnwege (rund 500 m²), Rasenfugenpflaster für Stellplätze (rund 400 m²), Feuerwehrzufahrt als Schotterrasen (rund 400 m²), Wärmepumpenfundament, Einhausungen für Müllplatz und Wärmepumpe, Treppenanlagen und Geländer, Schmutz- und Regenwassergrundleitungen mit Schächten, Hofabläufen und Drainagerinnen (rund 300 m) einschließlich Rückbau der Bestandsleitungen, Lichtmasten (Mast und Gründung; die elektrotechnische Planung gehört zu Los 3), Ausstattung (Verkehrsschilder, Fahrradständer, Wäschegerüste, Briefkastenanlagen, Palisaden), Vegetationsflächen (rund 2.000 m²), Pflanzungen und Rasen sowie die Nistkästen nach Maßgabe des vom Auftraggeber gesondert beauftragten Artenschutzgutachtens. Bestandsvermessung, Baumgutachten, Artenschutzgutachten, Verkehrssicherung und Haufwerkssicherung sind nicht Gegenstand von Los 5. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen (Anlage B 1. Leistungsbeschreibung, Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

27 Monate102.000 €
6
Bauphysik: Schallschutz, Wärmeschutz und Energiebilanzierung

Die WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH (Bad Doberan) vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Sanierung von 27 Wohneinheiten, Wiesengrund 3–5, 18209 Bad Doberan“ in 6 Losen. Dieses Los 6 umfasst: Bauphysik: Schallschutz, Wärmeschutz und Energiebilanzierung — Grundleistungen der Leistungsphasen 1–7 der Bauphysik für a) die Bauakustik (Schallschutz) gemäß Nummer 1.2 der Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI 2021: Schallschutznachweis nach DIN 4109 (Luft- und Trittschallschutz der Wohnungstrenndecken und -wände einschließlich der neuen Estriche, Schutz gegen Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen, Schutz gegen Außenlärm einschließlich Festlegung der Schallschutzklassen der Fenster) — Grundleistungen der Leistungsphasen 1–7 der Bauphysik für b) den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung gemäß Nummer 1.2 der Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI 2021: energetische Bilanzierung des Gebäudes und Nachweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226) in der jeweils geltenden Fassung, Wärmebrückennachweis, Feuchteschutznachweis (insbesondere Innendämmung der Laibungen und Treppenhauswände), Mitwirken bei der Ausschreibung und Qualitätssicherung der Luftdichtheit (Blower-Door-Test) — Besondere Leistungen: Schallimmissionsprognose für die Wärmepumpe(n) nach TA Lärm einschließlich Festlegung der Anforderungen an Aufstellort und Schalldämmhaube; Variantenuntersuchung zum energetischen Standard und zur Wärmeerzeugung in Abstimmung mit Los 2; Erstellung des Energieausweises nach Fertigstellung — Bedarfspositionen: baubegleitende Schallmessungen (Luft- und Trittschall) zur Qualitätssicherung; Leistungen eines Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes und des Landes (insbesondere Bestätigung zum Antrag, energetische Fachplanung und Baubegleitung, Bestätigung nach Durchführung bzw. Verwendungsnachweis); die Beauftragung der Leistungen des Energieeffizienz-Experten erfolgt nur, wenn der Auftraggeber eine entsprechende Förderung (BAFA-Zuschuss oder KfW-Darlehen) in Anspruch nimmt. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen (Anlage B 1. Leistungsbeschreibung, Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

27 Monate40.000 €

Bedingungen6 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Fertigstellung der Leistungen der LPh 4Gewichtung: 50 % der Qualitätskriterien. Fertigstellung der Leistungen der LPh 4: Zugesicherte Fertigstellung der Leistungsphase 4: 1,5 Monate nach Zuschlag = 3 Punkte; 2 Monate = 2 Punkte; 2,5 Monate = 1 Punkt; 3 Monate (Vertragsfrist) = 0 Punkte
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten ProjektleitersGewichtung: 20 % der Qualitätskriterien. Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden ProjektleitersGewichtung: 10 % der Qualitätskriterien. Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Qualität
Angebotene Präsenz der BauüberwachungGewichtung: 20 % der Qualitätskriterien. Angebotene Präsenz der Bauüberwachung: Angebotene Präsenz auf der Baustelle je Woche, nur Eigenüberwachung: mehr als 2 x = 2 Punkte; 2 x = 1 Punkt; 1 x = 0 Punkte.
Preis
Angebotspreis (Honorar)Angebotspreis (Honorar): Vereinfachte Richtwertmethode, siehe Beschreibung der Gewichtungsmethode (BT-543) und Anlage A 3.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 bis 3 VgV: Zu benennen sind der Projektleiter Objektplanung Gebäude und ein stellvertretender Projektleiter. Für beide ist die Berechtigung nachzuweisen, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen zu führen (Architekten- bzw. … ganz lesenBerufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 bis 3 VgV: Zu benennen sind der Projektleiter Objektplanung Gebäude und ein stellvertretender Projektleiter. Für beide ist die Berechtigung nachzuweisen, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen zu führen (Architekten- bzw. Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien). Für Ingenieure ist zusätzlich die Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBauO M-V durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure nachzuweisen. Ferner ist der Projektleiter Tragwerksplanung zu benennen; er kann auch einem Nachunternehmer oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft angehören. Für ihn ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. Bauwesen nachzuweisen. Soweit die LBauO M-V für Standsicherheitsnachweise eine besondere Berechtigung verlangt, ist auch diese nachzuweisen (Liste der Tragwerksplaner). Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie die verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden. Diese müssen jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Alternativ genügt die Erklärung eine … ganz lesenEigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden. Diese müssen jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Alternativ genügt die Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abzuschließen bzw. die Deckungssummen zu erhöhen. Ein Nachweis durch Bescheinigung ist auf Anforderung vorzulegen. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer III.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens eine Referenz des Unternehmens über eine vergleichbare Leistung (Mindeststandard). Anforderungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 8 vollständig erbracht. Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung eines bestehenden Gebäudes. Mindestens Honorarzon … ganz lesenMindestens eine Referenz des Unternehmens über eine vergleichbare Leistung (Mindeststandard). Anforderungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 8 vollständig erbracht. Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung eines bestehenden Gebäudes. Mindestens Honorarzone III. Anrechenbare Kosten mindestens 1.253.400 EUR netto. Abschluss der letzten geforderten Leistungsphase höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). In der Gesamtschau müssen die Referenzen mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen: Großtafel- bzw. Plattenbauweise oder sonstige Fertigteilbauweise. Energetische Sanierung der Gebäudehülle. Rückbau oder Sanierung schadstoffbelasteter Bauteile. Grundrissänderungen oder Zusammenlegung von Nutzungseinheiten. Nachträglicher Anbau von Vorstellbalkonen oder Fassadenvorbauten. Öffentlich gefördertes Vorhaben mit Mitwirkung am Antrag oder Verwendungsnachweis. Die Nutzungsart des Referenzobjekts ist unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV). Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zulässig. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
27 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 bis 3 (bei Los 1 einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 3 der Tragwerksp … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 bis 3 (bei Los 1 einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 3 der Tragwerksplanung) Stufe B: Leistungsphasen der HOAI 4 bis 6 (bei Los 1 einschließlich der Leistungsphasen 4 bis 6 der Tragwerksplanung) Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 7 und 8
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsst … ganz lesenLeistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsstrafe und fristlose Kündigung bei Verstößen (§ 16); Erklärung mit Teilnahmeantrag (Anlage C 3). Stufenweise Beauftragung: zunächst Stufe A, kein Anspruch auf weitere Stufen. Angebotener Termin LPh 4 (Los 4: Brandschutznachweis) ist Vertragsfrist, spätestens 3 Monate nach Zuschlag; angebotene Präsenz ist geschuldet; Vertragsstrafe bei Überschreitung bzw. versäumten Terminen. Einsatz der benannten Projektleiter/Berufsträger; Wechsel nur mit Zustimmung des AG. Berufshaftpflichtversicherung bis Ablauf der Verjährung aufrechterhalten. Im Übrigen: Vertragsentwürfe Anlagen B 3-1 bis B 3-6.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts im Sinne von § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht worden ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Persönliche Referenzen des benannten ProjektleitersGewichtung: 60 % der Qualitätskriterien. Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Qualität
Angebotene Präsenz der BauüberwachungGewichtung: 40 % der Qualitätskriterien. Angebotene Präsenz der Bauüberwachung: Angebotene Präsenz auf der Baustelle je Woche, nur Eigenüberwachung: mehr als 2 x = 2 Punkte; 2 x = 1 Punkt; 1 x = 0 Punkte.
Preis
Angebotspreis (Honorar)Angebotspreis (Honorar): Vereinfachte Richtwertmethode, siehe Beschreibung der Gewichtungsmethode (BT-543) und Anlage A 3.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Berufliche Qualifikation nach § 75 VgV: Zu benennen ist der Projektleiter TGA HLS. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur in einer der Fachrichtungen Bauwesen, Maschinenbau, Heizung/Lüftung/Sanitär, Versorgungstechnik, Energie- und Gebäudetechnik oder einer gleichwertig … ganz lesenBerufliche Qualifikation nach § 75 VgV: Zu benennen ist der Projektleiter TGA HLS. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur in einer der Fachrichtungen Bauwesen, Maschinenbau, Heizung/Lüftung/Sanitär, Versorgungstechnik, Energie- und Gebäudetechnik oder einer gleichwertigen Fachrichtung zu führen (Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien); Nachweis durch Diplom bzw. Abschlusszeugnis oder Eintragung in die Liste der Ingenieure einer Ingenieurkammer. Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie den verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abz … ganz lesenEigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abzuschließen bzw. die Deckungssummen zu erhöhen. Nachweis durch Bescheinigung auf Anforderung. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer III.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens eine Referenz des Unternehmens; jede der drei Anlagengruppen muss in der Summe der Referenzen mindestens einmal abgedeckt sein. Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, AG 1, 2 und 3, Leistungsphasen 3–8 vollständig erbracht. Anrechenbare Kosten mindestens: AG 1 160.900 EUR, AG 2 147.500 EUR … ganz lesenMindestens eine Referenz des Unternehmens; jede der drei Anlagengruppen muss in der Summe der Referenzen mindestens einmal abgedeckt sein. Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, AG 1, 2 und 3, Leistungsphasen 3–8 vollständig erbracht. Anrechenbare Kosten mindestens: AG 1 160.900 EUR, AG 2 147.500 EUR netto, AG 3 ohne Schwelle. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale: Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserinstallation im Bestand; Wärmepumpe; Wechsel von dezentraler auf zentrale Wärmeversorgung; Lüftung nach DIN 1946-6 bzw. DIN 18017-3; Trinkwassererwärmung und Zirkulation unter Beachtung der Trinkwasserhygiene. Nutzungsart unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV); Eignungsleihe zulässig (§ 47 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
27 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 bis 3 Stufe B: Leistungsphasen der HOAI 4 bis 6 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 7 und 8
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsst … ganz lesenLeistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsstrafe und fristlose Kündigung bei Verstößen (§ 16); Erklärung mit Teilnahmeantrag (Anlage C 3). Stufenweise Beauftragung: zunächst Stufe A, kein Anspruch auf weitere Stufen. Angebotener Termin LPh 4 (Los 4: Brandschutznachweis) ist Vertragsfrist, spätestens 3 Monate nach Zuschlag; angebotene Präsenz ist geschuldet; Vertragsstrafe bei Überschreitung bzw. versäumten Terminen. Einsatz der benannten Projektleiter/Berufsträger; Wechsel nur mit Zustimmung des AG. Berufshaftpflichtversicherung bis Ablauf der Verjährung aufrechterhalten. Im Übrigen: Vertragsentwürfe Anlagen B 3-1 bis B 3-6.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts im Sinne von § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht worden ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Persönliche Referenzen des benannten ProjektleitersGewichtung: 60 % der Qualitätskriterien. Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Qualität
Angebotene Präsenz der BauüberwachungGewichtung: 40 % der Qualitätskriterien. Angebotene Präsenz der Bauüberwachung: Angebotene Präsenz auf der Baustelle je Woche, nur Eigenüberwachung: mehr als 2 x = 2 Punkte; 2 x = 1 Punkt; 1 x = 0 Punkte.
Preis
Preis (Honorar)Angebotspreis (Honorar): Vereinfachte Richtwertmethode, siehe Beschreibung der Gewichtungsmethode (BT-543) und Anlage A 3.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Berufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der Projektleiter TGA Elektro. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur in der Fachrichtung Elektrotechnik, Gebäudetechnik oder Energietechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung zu führen (Ingenieurgesetze der Länd … ganz lesenBerufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der Projektleiter TGA Elektro. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur in der Fachrichtung Elektrotechnik, Gebäudetechnik oder Energietechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung zu führen (Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien); Nachweis durch Diplom bzw. Abschlusszeugnis oder Eintragung in die Liste der Ingenieure einer Ingenieurkammer. Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie den verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abz … ganz lesenEigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abzuschließen bzw. die Deckungssummen zu erhöhen. Nachweis durch Bescheinigung auf Anforderung. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer III.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens eine Referenz des Unternehmens; jede der beiden Anlagengruppen muss in der Summe der Referenzen mindestens einmal abgedeckt sein. Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, AG 4 und 5, Leistungsphasen 3–8 vollständig erbracht. Anrechenbare Kosten mindestens: AG 4 161.500 EUR, AG 5 40.150 EUR n … ganz lesenMindestens eine Referenz des Unternehmens; jede der beiden Anlagengruppen muss in der Summe der Referenzen mindestens einmal abgedeckt sein. Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, AG 4 und 5, Leistungsphasen 3–8 vollständig erbracht. Anrechenbare Kosten mindestens: AG 4 161.500 EUR, AG 5 40.150 EUR netto. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale: Photovoltaikanlage, gegebenenfalls mit Stromspeicher; vollständige Erneuerung der Elektroinstallation einschließlich Zähleranlagen im Bestand; Blitzschutzanlage; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; Kommunikations- und Datennetze in Gebäuden mit mehreren Nutzungseinheiten. Nutzungsart unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV); Eignungsleihe zulässig (§ 47 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
27 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung: zunächst Stufe A (LPh 1–3); die Stufen B (LPh 4–6) und C (LPh 7–8) werden optional abgerufen; ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Bedarfsposition: Anlagengruppe 8 (Gebäude- und Anlagenautomation), Abruf nach Bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsst … ganz lesenLeistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsstrafe und fristlose Kündigung bei Verstößen (§ 16); Erklärung mit Teilnahmeantrag (Anlage C 3). Stufenweise Beauftragung: zunächst Stufe A, kein Anspruch auf weitere Stufen. Angebotener Termin LPh 4 (Los 4: Brandschutznachweis) ist Vertragsfrist, spätestens 3 Monate nach Zuschlag; angebotene Präsenz ist geschuldet; Vertragsstrafe bei Überschreitung bzw. versäumten Terminen. Einsatz der benannten Projektleiter/Berufsträger; Wechsel nur mit Zustimmung des AG. Berufshaftpflichtversicherung bis Ablauf der Verjährung aufrechterhalten. Im Übrigen: Vertragsentwürfe Anlagen B 3-1 bis B 3-6.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts im Sinne von § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht worden ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 4

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Angebotene Vorlage des genehmigungsfähigen BrandschutznachweisesGewichtung: 40 % der Qualitätskriterien Angebotene Vorlage des genehmigungsfähigen Brandschutznachweises: Zugesicherter Zeitpunkt der Vorlage des genehmigungsfähigen Brandschutznachweises bzw. Brandschutzkonzeptes (LPh 4 nach AHO-Heft Nr. 17): 1,5 Monate nach Zuschlagserteilung = 3 Punkte; 2 Monate = 2 Punkte; 2,5 Monate = 1 Punkt; 3 Monate (= Vertragsfrist) = 0 Punkte.
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten ProjektleitersGewichtung: 40 % der Qualitätskriterien Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Qualität
Angebotene Präsenz der Fachbauleitung BrandschutzGewichtung: 20 % der Qualitätskriterien Angebotene Präsenz der Fachbauleitung Brandschutz: Angebotene Präsenz auf der Baustelle je Monat während der brandschutzrelevanten Bauphasen, nur Eigenüberwachung: 3 x monatlich oder öfter = 2 Punkte; 2 x monatlich = 1 Punkt; 1 x monatlich = 0 Punkte.
Preis
Angebotspreis (Honorar)Angebotspreis (Honorar): Vereinfachte Richtwertmethode, siehe BT-543 und Anlage A 3.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Berufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der Projektleiter Brandschutz. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen zu führen (Architekten- bzw. Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien). Ferner erforde … ganz lesenBerufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der Projektleiter Brandschutz. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen zu führen (Architekten- bzw. Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien). Ferner erforderlich: Eintragung in eine Liste der Brandschutzplaner bzw. Nachweisberechtigten für den vorbeugenden Brandschutz einer Architekten- oder Ingenieurkammer, Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz oder ein gleichwertiger Nachweis aus einem anderen Land oder EU-Mitgliedstaat. Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie den verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abz … ganz lesenEigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abzuschließen bzw. die Deckungssummen zu erhöhen. Nachweis durch Bescheinigung auf Anforderung. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer III.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens eine Referenz des Unternehmens: Erstellung eines Brandschutznachweises oder Brandschutzkonzeptes (Leistungsphasen 2–4 nach AHO-Heft Nr. 17 oder gleichwertig), vollständig erbracht, für ein Gebäude mit mindestens 1.000 m² BGF. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. I … ganz lesenMindestens eine Referenz des Unternehmens: Erstellung eines Brandschutznachweises oder Brandschutzkonzeptes (Leistungsphasen 2–4 nach AHO-Heft Nr. 17 oder gleichwertig), vollständig erbracht, für ein Gebäude mit mindestens 1.000 m² BGF. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale: Gebäudeklasse 4 oder 5 oder Sonderbau; Brandschutz bei Umbau, Modernisierung oder Nutzungsänderung im Bestand; Rauch- und Wärmeabzug in notwendigen Treppenräumen; Fachbauleitung Brandschutz (LPh 8 nach AHO-Heft Nr. 17) erbracht. Nutzungsart unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV); Eignungsleihe zulässig (§ 47 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
27 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung: zunächst Stufe A (LPh 2–3); die Stufen B (LPh 4–5) und C (LPh 8, Fachbauleitung Brandschutz) werden optional abgerufen; ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Bedarfspositionen: Fortschreiben des Brandschutznachweises um die Ergebnisse der bauaufsichtlichen Prüfung; Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen und Feuerwehrplänen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsst … ganz lesenLeistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsstrafe und fristlose Kündigung bei Verstößen (§ 16); Erklärung mit Teilnahmeantrag (Anlage C 3). Stufenweise Beauftragung: zunächst Stufe A, kein Anspruch auf weitere Stufen. Angebotener Termin LPh 4 (Los 4: Brandschutznachweis) ist Vertragsfrist, spätestens 3 Monate nach Zuschlag; angebotene Präsenz ist geschuldet; Vertragsstrafe bei Überschreitung bzw. versäumten Terminen. Einsatz der benannten Projektleiter/Berufsträger; Wechsel nur mit Zustimmung des AG. Berufshaftpflichtversicherung bis Ablauf der Verjährung aufrechterhalten. Im Übrigen: Vertragsentwürfe Anlagen B 3-1 bis B 3-6.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts im Sinne von § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht worden ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 5

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Persönliche Referenzen des benannten ProjektleitersGewichtung: 60 % der Qualitätskriterien Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Qualität
Angebotene Präsenz der BauüberwachungGewichtung: 40 % der Qualitätskriterien Angebotene Präsenz der Bauüberwachung: Angebotene Präsenz auf der Baustelle je Woche, nur Eigenüberwachung: mehr als 2 x = 2 Punkte; 2 x = 1 Punkt; 1 x = 0 Punkte.
Preis
AngebotspreisAngebotspreis: Vereinfachte Richtwertmethode, siehe BT-543 und Anlage A 3.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Berufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der Projektleiter Freianlagen. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Ingenieur der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landespflege oder Bauwesen zu führen (Architekten- bzw. Ingenieurgesetze der Lä … ganz lesenBerufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der Projektleiter Freianlagen. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Ingenieur der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landespflege oder Bauwesen zu führen (Architekten- bzw. Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien). Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie den verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abz … ganz lesenEigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abzuschließen bzw. die Deckungssummen zu erhöhen. Nachweis durch Bescheinigung auf Anforderung. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer III.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens eine Referenz des Unternehmens: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, Leistungsphasen 3–8 vollständig erbracht, anrechenbare Kosten mindestens 277.300 EUR netto. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale: be … ganz lesenMindestens eine Referenz des Unternehmens: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, Leistungsphasen 3–8 vollständig erbracht, anrechenbare Kosten mindestens 277.300 EUR netto. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale: befahrbare Flächen, Stellplatzanlagen oder Feuerwehrzufahrten bzw. -aufstellflächen; Grundleitungen, Regenwasserableitung oder -bewirtschaftung im Außenbereich; Freianlagen von Wohngebäuden oder Gebäuden mit mehreren Nutzungseinheiten mit Aufenthalts-, Spiel- oder Nebenanlagen; Schutz und Erhalt von Baumbestand bei Baumaßnahmen. Nutzungsart unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV); Eignungsleihe zulässig (§ 47 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
27 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 bis 3 Stufe B: Leistungsphasen der HOAI 4 bis 6 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 7 und 8
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsst … ganz lesenLeistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsstrafe und fristlose Kündigung bei Verstößen (§ 16); Erklärung mit Teilnahmeantrag (Anlage C 3). Stufenweise Beauftragung: zunächst Stufe A, kein Anspruch auf weitere Stufen. Angebotener Termin LPh 4 (Los 4: Brandschutznachweis) ist Vertragsfrist, spätestens 3 Monate nach Zuschlag; angebotene Präsenz ist geschuldet; Vertragsstrafe bei Überschreitung bzw. versäumten Terminen. Einsatz der benannten Projektleiter/Berufsträger; Wechsel nur mit Zustimmung des AG. Berufshaftpflichtversicherung bis Ablauf der Verjährung aufrechterhalten. Im Übrigen: Vertragsentwürfe Anlagen B 3-1 bis B 3-6.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts im Sinne von § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht worden ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 6

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Angebotene Fertigstellung der Leistungen der LPh 4Gewichtung: 50 % der Qualitätskriterien Angebotene Fertigstellung der Leistungen der LPh 4: Zugesicherter Zeitpunkt der Fertigstellung der LPh 4 einschließlich der für die Bauantragstellung erforderlichen Nachweise: 1,5 Monate nach Zuschlagserteilung = 3 Punkte; 2 Monate = 2 Punkte; 2,5 Monate = 1 Punkt; 3 Monate (= Vertragsfrist) = 0 Punkte.
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten verantwortlichen BerufsträgersGewichtung: 50 % der Qualitätskriterien Persönliche Referenzen des benannten verantwortlichen Berufsträgers: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Preis
AngebotspreisAngebotspreis: Vereinfachte Richtwertmethode, siehe BT-543 und Anlage A 3.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Berufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der verantwortliche Berufsträger. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen, Bauphysik, Akustik, Physik, Energie- und Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung zu füh … ganz lesenBerufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der verantwortliche Berufsträger. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen, Bauphysik, Akustik, Physik, Energie- und Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung zu führen (Architekten- bzw. Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien). Ferner ist zu erklären, ob der Berufsträger in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Kategorie Wohngebäude) eingetragen ist. Bei Abruf der Bedarfsposition „Energieeffizienz-Experte“ ist die Eintragung spätestens bei Abruf nachzuweisen. Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie den verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,25 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag ab … ganz lesenEigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,25 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abzuschließen bzw. die Deckungssummen zu erhöhen. Nachweis durch Bescheinigung auf Anforderung. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer III.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens eine Referenz des Unternehmens; beide Teilleistungsbilder müssen in der Summe der Referenzen mindestens einmal abgedeckt sein: Bauakustik (Schallschutznachweis nach DIN 4109, LPh 3–5) sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung (LPh 3–7), jeweils vollständig erbracht, für ein baulich fertig … ganz lesenMindestens eine Referenz des Unternehmens; beide Teilleistungsbilder müssen in der Summe der Referenzen mindestens einmal abgedeckt sein: Bauakustik (Schallschutznachweis nach DIN 4109, LPh 3–5) sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung (LPh 3–7), jeweils vollständig erbracht, für ein baulich fertiggestelltes Gebäude mit mindestens 1.000 m² BGF. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale: Schallschutz bei Umbau oder Modernisierung im Bestand Schallimmissionsprognose nach TA Lärm für haustechnische Anlagen Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels baubegleitende Schallmessungen energetische Bilanzierung eines Bestandsgebäudes bei Modernisierung Wärmebrückennachweis Effizienzhaus- oder sonstiger Effizienznachweis im Rahmen eines Förderprogramms Feuchteschutznachweis bzw. hygrothermische Bewertung von Innendämmungen Nutzungsart unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV); Eignungsleihe zulässig (§ 47 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
27 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung: zunächst Stufe A (LPh 1–3 sowie Schallimmissionsprognose und Variantenuntersuchung); die Stufen B (LPh 4–6) und C (LPh 7 sowie Energieausweis) werden optional abgerufen; ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Bedarfspositionen: baubegleitende Schallmessungen; Leistung … ganz lesenStufenweise Beauftragung: zunächst Stufe A (LPh 1–3 sowie Schallimmissionsprognose und Variantenuntersuchung); die Stufen B (LPh 4–6) und C (LPh 7 sowie Energieausweis) werden optional abgerufen; ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Bedarfspositionen: baubegleitende Schallmessungen; Leistungen eines Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes und des Landes (nur bei Inanspruchnahme einer BAFA- oder KfW-Förderung).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsst … ganz lesenLeistung: Tariftreue/Mindestlohn nach TVgG M-V und MinArbV M-V: mind. vergaberechtlicher Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V in jeweils geltender Höhe (derzeit 15,27 EUR brutto/Std.), Erhöhungen weitergeben; Pflichten an Nachunternehmer/Verleiher weitergeben (§ 9); Kontrollrechte des AG (§ 15); Vertragsstrafe und fristlose Kündigung bei Verstößen (§ 16); Erklärung mit Teilnahmeantrag (Anlage C 3). Stufenweise Beauftragung: zunächst Stufe A, kein Anspruch auf weitere Stufen. Angebotener Termin LPh 4 (Los 4: Brandschutznachweis) ist Vertragsfrist, spätestens 3 Monate nach Zuschlag; angebotene Präsenz ist geschuldet; Vertragsstrafe bei Überschreitung bzw. versäumten Terminen. Einsatz der benannten Projektleiter/Berufsträger; Wechsel nur mit Zustimmung des AG. Berufshaftpflichtversicherung bis Ablauf der Verjährung aufrechterhalten. Im Übrigen: Vertragsentwürfe Anlagen B 3-1 bis B 3-6.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts im Sinne von § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht worden ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Klosterstraße 1, 18209 Bad Doberan
Kontakt
info@polaris.law

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

143vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (169 Lose mit Angabe)
250.964 €Zuschlagswert im Median
140.812 € – 708.205 €mittlere Hälfte, 74 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a18383-8ddf-4010-b947-6805b0d5be2a.