Reinigungsleistungen verschiedene Gebäude im LK Anhalt-Bitterfeld (4 Lose)
Landkreis Anhalt-Bitterfeld · Köthen (Anhalt), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen O/VgV/68/203-25/müveröffentlicht 21.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.10.2025 – 30.09.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.10.2025 – 30.09.2027
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köthen (Anhalt)06366, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Preis70 %
- Reinigungszeit30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 17 Monatenüber evergabe.de
- Bindefrist endetvor 14 Monaten65 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2027
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90911300Fensterreinigung
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 1: Reinigung Objekte Bitterfeld: hier nur den Gesamtangebotspreis eintragen Objekte in Bitterfeld: 1. Jugendwohnheim Landkreis Anhalt-Bitterfeld Hahnenstückenweg 29, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Nutzfläche: 2.149,58 m² 2. Kreisverwaltung - Standort Bitterfeld-Wolfen Röhrenstraße 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bittefeld Nutzfläche: 3.872,55 m² 3. Kreisverwaltung - Standort Bitterfeld-Wolfen (BKR) Richard-Schütze-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Nutzfläche: 2.298,63 m² 4. Sekundarschule Raguhn mit Turnhalle und Flachbau Gartenstraße 34, 06779 Raguhn-Jessnitz OT Raguhn Nutzfläche: 3.789,76 m² 5. Lager Friedrich-Wöhler-Straße 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Nutzfläche: 91,31 m² | 2 Jahre | – |
| 2 | 2: Glasreinigung Bitterfeld: bitte hier nur den Gesamtangebotspreis eintragen Objekte in Bitterfeld: 1. Jugendwohnheim Landkreis Anhalt-Bitterfeld Hahnenstückenweg 29, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Glasfläche: 356,67 m² 2. Kreisverwaltung - Standort Bitterfeld-Wolfen Röhrenstraße 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen / OT Bittefeld Glasfläche: 502,65 m² 3. Kreisverwaltung - Standort Bitterfeld-Wolfen (BKR) Richard-Schütze-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Glasfläche: 161,40 m² 4. Sekundarschule Raguhn Gartenstraße 34, 06779 Raguhn-Jessnitz OT Raguhn Glasfläche: 831,00 m² 5. Lager Friedrich-Wöhler-Straße 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Glasfläche: 11,40 m² | 2 Jahre | – |
| 3 | 3: Reinigung Objekte Köthen: bitte hier nur den Gesamtangebotspreis eintragen Objekte in Köthen: 1. Gemeinschaftsschule "J.F.Walkhoff" Gröbzig mit Turnhalle Hallesche Straße 72, 06388 Stadt Südliches Anhalt / OT Gröbzig Nutzfläche: 5.864,83 m² 2. KVHS - Kreisvolkshochschule Standort Köthen Siebenbrünnenpromenade 31 06366 Köthen (Anhalt) Nutzfläche: 925,93 m² 3. FÖS (GB) Förderschule "Angelika Hartmann" Goethestraße 21, 06366 Köthen (Anhalt) Nutzfläche: 3.284,44 m² 4. FÖS (L) Basisförderschule "Dr. Samuel Hahnemann" Lelitzer Straße 27 a, 06366 Köthen (Anhalt) Nutzfläche: 5.327,70 m² 5. FÖS (L) Basisförderschule "Dr. Samuel Hahnemann" Turnhalle Lelitzer Straße 27 a, 06366 Köthen (Anhalt) Nutzfläche: 1.856,13 m² 6. Sekundarschule "Völkerfreundschaft" mit Turnhalle Am Wasserturm 36, 06366 Köthen (Anhalt) Nutzfläche: 4.324,26 m² | 2 Jahre | – |
| 4 | 4: Glasreinigung Objekte Köthen:bitte hier nur den Gesamtangebotspreis eintragen Objekte in Köthen: 1. Gemeinschaftsschule "J.F.Walkhoff" Gröbzig mit Turnhalle Hallesche Straße 72, 06388 Stadt Südliches Anhalt / OT Gröbzig Glasfläche: 2.134,96 m² 2. KVHS - Kreisvolkshochschule Standort Köthen Siebenbrünnenpromenade 31, 06366 Köthen (Anhalt) Glasfläche: 273,96 m² 3. FÖS (GB) Förderschule "Angelika Hartmann" Goethestraße 21, 06366 Köthen (Anhalt) Glasfläche: 1.183,47 m² 4. FÖS (L) Basisförderschule "Dr. Samuel Hahnemann" Lelitzer Straße 27 a, 06366 Köthen (Anhalt) Glasfläche: 1.754,48 m² 5. FÖS (L) Basisförderschule "Dr. Samuel Hahnemann" Turnhalle Lelitzer Straße 27 a, 06366 Köthen (Anhalt) Glasfläche: 246,68 m² 6. Sekundarschule "Völkerfreundschaft" mit Turnhalle Am Wasserturm 36, 06366 Köthen (Anhalt) Glasfläche: 1.992,00 m² | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- PreisDer Preis fließt zu 70 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6a Gewichtung
- Kosten
- ReinigungszeitDie Reinigungszeit fließt zu 30 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6a Gewichtung
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der allgemeine Vertragsbeginn für Los 1 und für Los 2 ist der 01.10.2025. Der Vertragszeitraum endet am 30.09.2027. Der Auftraggeber nimmt die erste Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2026 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Weiter nimmt der Auftraggeb … ganz lesenkürzer
Der allgemeine Vertragsbeginn für Los 1 und für Los 2 ist der 01.10.2025. Der Vertragszeitraum endet am 30.09.2027. Der Auftraggeber nimmt die erste Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2026 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Weiter nimmt der Auftraggeber die zweite Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2027 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Bei Inanspruchnahme der ersten Verlängerungsoption endet der Vertrag am 30.09.2028 und mit der Inanspruchnahme der zweiten Verlängerungsoption entet der Vertrag am 30.09.2029. Die Reinigung für die Leistelle beginnt, vorausgesetzt ist tatsächliche Fertigstellung, am 01.01.2026. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten hier entsprechend.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 65 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung … ganz lesenkürzer
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Nachweis ECO-Label von den von Ihnen angebotenen Produkten c) Anlage 5 Stundenverrechnungssatz zu den jeweiligen Losen d) Los 1: Anlagen 1a bis 1d, Anlage 1 Zusammenfassung Los 2: Anlage 2 Los 3 … ganz lesenkürzer
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Nachweis ECO-Label von den von Ihnen angebotenen Produkten c) Anlage 5 Stundenverrechnungssatz zu den jeweiligen Losen d) Los 1: Anlagen 1a bis 1d, Anlage 1 Zusammenfassung Los 2: Anlage 2 Los 3: Anlage 3a bis 3e, Anlage 3 Zusammenfassung Los 4: Anlage 4 e) Formblatt 234 Bieter /Arbeitsgemeinschaft f) Formblatt 235 Verzeichnis Unternehmerleistungen 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: g) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. h) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei vergleichbaren Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum h) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren i) Erklärungen TVergG (Eigenerklärung Bieter und zum Nachunternehmereinsatz) j) Liste über die zum Einsatz kommenden Mittel mit Fabrikatsangabe in Form einer Anlage einschließlich der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter k) Formblatt 236 Verpflichtungserklaerung Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bestbieter vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. § 8 Abs. 2 Nr. 3 TVergG LSA weist darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Einreichung der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten. Werden die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA zwingend von der Wertung auszuschließen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertra-gung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Ve …
Lose 3, 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- PreisDer Preis fließt zu 70 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6c Gewichtung
- Kosten
- ReinigungszeitDie Reinigungszeit fließt zu 30 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6c Gewichtung
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der allgemeine Vertragsbeginn für Los 3 und für Los 4 ist der 01.10.2025. Der Vertragszeitraum endet am 30.09.2027. Der Auftraggeber nimmt die erste Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2026 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Weiter nimmt der Auftraggeb … ganz lesenkürzer
Der allgemeine Vertragsbeginn für Los 3 und für Los 4 ist der 01.10.2025. Der Vertragszeitraum endet am 30.09.2027. Der Auftraggeber nimmt die erste Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2026 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Weiter nimmt der Auftraggeber die zweite Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2027 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Bei Inanspruchnahme der ersten Verlängerungsoption endet der Vertrag am 30.09.2028 und mit der Inanspruchnahme der zweiten Verlängerungsoption entet der Vertrag am 30.09.2029.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 65 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung … ganz lesenkürzer
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Nachweis ECO-Label von den von Ihnen angebotenen Produkten c) Anlage 5 Stundenverrechnungssatz zu den jeweiligen Losen d) Los 1: Anlagen 1a bis 1d, Anlage 1 Zusammenfassung Los 2: Anlage 2 Los 3 … ganz lesenkürzer
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Nachweis ECO-Label von den von Ihnen angebotenen Produkten c) Anlage 5 Stundenverrechnungssatz zu den jeweiligen Losen d) Los 1: Anlagen 1a bis 1d, Anlage 1 Zusammenfassung Los 2: Anlage 2 Los 3: Anlage 3a bis 3e, Anlage 3 Zusammenfassung Los 4: Anlage 4 e) Formblatt 234 Bieter /Arbeitsgemeinschaft f) Formblatt 235 Verzeichnis Unternehmerleistungen 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: g) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. h) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei vergleichbaren Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum h) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren i) Erklärungen TVergG (Eigenerklärung Bieter und zum Nachunternehmereinsatz) j) Liste über die zum Einsatz kommenden Mittel mit Fabrikatsangabe in Form einer Anlage einschließlich der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter k) Formblatt 236 Verpflichtungserklaerung Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bestbieter vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. § 8 Abs. 2 Nr. 3 TVergG LSA weist darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Einreichung der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten. Werden die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA zwingend von der Wertung auszuschließen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertra-gung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Ve …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.06.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.06.2025 auf 30.06.2025 verschoben
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd6eafc5-8f09-4644-a869-4b6d5f90f229.