Reinigungsdienstleistungen in 6 Losen für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen MD - 09/2024veröffentlicht 26.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 803 Tsd. €
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH · MagdeburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 803 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Angebotsfrist 09:30 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 31 Monaten
- Bindefrist endetvor 28 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gebäudeinnenreinigung und Glasreinigung für die Standorte Magdeburg, Halle/Saale und Stendal
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90911300Fensterreinigung
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Gebäudeinnenreinigung Magdeburg (Unterhalts - und Grundreinigung) Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 1 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 226.000 € |
| 2 | Los 2 - Gebäudeinnenreinigung Halle/Saale (Unterhalts - und Grundreinigung) Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 2 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 319.000 € |
| 3 | Los 3 - Gebäudeinnenreinigung Stendal (Unterhalts - und Grundreinigung) Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 3 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 128.500 € |
| 4 | Los 4 - Glasreinigung Magdeburg Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 4 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 46.500 € |
| 5 | Los 5 - Glasreinigung Halle/Saale Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 5 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen | – | 48.000 € |
| 6 | Los 6 - Glasreinigung Stendal Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 6 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 35.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 100 %.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden gemäß Vergabeunterlagen folgende Nachweise abgefordert: -Referenzliste mit mindestens 2 Referenzobjekten über vergleichbare, in den letzten 2 Jahren erbrachte Leistungen
- Kriterium
Zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitglieds … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU aus der folgenden Haftungshöchstsummen hervorgehen: - Personenschäden bis 3 Millionen Euro - Sach- und Umweltschäden bis 1,5 Millionen Euro - Allmählichkeitsschäden bis 1 Million Euro - Bearbeitungsschäden bis 500.000 Euro - Schlüsselverlustschäden bis 50.000 Euro Wenn die vorgegebenen Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, genügt eine zusätzliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Anpassung ist spätestens zum Vertragsabschluss nachzuweisen.- Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung zur Berufausübung werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Krit … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der Eignung zur Berufausübung werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht; die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise) oder dafür folgende Einzelnachweise: - gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs-/Handelsregister in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates - gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates und folgende Einzelnachweise: - Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 08.04.2024, 10:00 Uhr. Gemäß § 55 VgV sind die Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müss … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
Los 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 100 %.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden gemäß Vergabeunterlagen folgende Nachweise abgefordert: -Referenzliste mit mindestens 2 Referenzobjekten über vergleichbare, in den letzten 2 Jahren erbrachte Leistungen
- Kriterium
Zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitglieds … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU aus der folgenden Haftungshöchstsummen hervorgehen: - Personenschäden bis 3 Millionen Euro - Sach- und Umweltschäden bis 1,5 Millionen Euro - Allmählichkeitsschäden bis 1 Million Euro - Bearbeitungsschäden bis 500.000 Euro - Schlüsselverlustschäden bis 50.000 Euro Wenn die vorgegebenen Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, genügt eine zusätzliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Anpassung ist spätestens zum Vertragsabschluss nachzuweisen.- Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung zur Berufausübung werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Krit … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der Eignung zur Berufausübung werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht; die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise) oder dafür folgende Einzelnachweise: - gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs-/Handelsregister in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates - gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates und folgende Einzelnachweise: - Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 08.04.2024, 10:00 Uhr. Gemäß § 55 VgV sind die Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müss … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg
- Kontakt
- vergabestelle.lvermgeo@
sachsen-anhalt.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-AnhaltFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbHFrist 23.11.2026
- Gebäudereinigung für die Stadt WeißenfelsStadt WeißenfelsFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2cffbaa-f4c2-4091-b89a-7faea28dde02.