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Reinigungsdienstleistungen in 6 Losen für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen MD - 09/2024veröffentlicht 26.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 944 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
803 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:30 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gebäudeinnenreinigung und Glasreinigung für die Standorte Magdeburg, Halle/Saale und Stendal

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Gebäudeinnenreinigung Magdeburg (Unterhalts - und Grundreinigung)

Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 1 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–226.000 €
2
Los 2 - Gebäudeinnenreinigung Halle/Saale (Unterhalts - und Grundreinigung)

Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 2 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–319.000 €
3
Los 3 - Gebäudeinnenreinigung Stendal (Unterhalts - und Grundreinigung)

Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 3 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–128.500 €
4
Los 4 - Glasreinigung Magdeburg

Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 4 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–46.500 €
5
Los 5 - Glasreinigung Halle/Saale

Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 5 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

–48.000 €
6
Los 6 - Glasreinigung Stendal

Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 6 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–35.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 100 %.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden gemäß Vergabeunterlagen folgende Nachweise abgefordert: -Referenzliste mit mindestens 2 Referenzobjekten über vergleichbare, in den letzten 2 Jahren erbrachte Leistungen
Kriterium
Zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitglieds … ganz lesenZur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU aus der folgenden Haftungshöchstsummen hervorgehen: - Personenschäden bis 3 Millionen Euro - Sach- und Umweltschäden bis 1,5 Millionen Euro - Allmählichkeitsschäden bis 1 Million Euro - Bearbeitungsschäden bis 500.000 Euro - Schlüsselverlustschäden bis 50.000 Euro Wenn die vorgegebenen Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, genügt eine zusätzliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Anpassung ist spätestens zum Vertragsabschluss nachzuweisen.
Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung zur Berufausübung werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Krit … ganz lesenZur Überprüfung der Eignung zur Berufausübung werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht; die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise) oder dafür folgende Einzelnachweise: - gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs-/Handelsregister in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates - gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates und folgende Einzelnachweise: - Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
08.04.2024, 10:00 Uhr. Gemäß § 55 VgV sind die Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müss … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Los 6

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 100 %.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden gemäß Vergabeunterlagen folgende Nachweise abgefordert: -Referenzliste mit mindestens 2 Referenzobjekten über vergleichbare, in den letzten 2 Jahren erbrachte Leistungen
Kriterium
Zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitglieds … ganz lesenZur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU aus der folgenden Haftungshöchstsummen hervorgehen: - Personenschäden bis 3 Millionen Euro - Sach- und Umweltschäden bis 1,5 Millionen Euro - Allmählichkeitsschäden bis 1 Million Euro - Bearbeitungsschäden bis 500.000 Euro - Schlüsselverlustschäden bis 50.000 Euro Wenn die vorgegebenen Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, genügt eine zusätzliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Anpassung ist spätestens zum Vertragsabschluss nachzuweisen.
Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung zur Berufausübung werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Krit … ganz lesenZur Überprüfung der Eignung zur Berufausübung werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht; die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise) oder dafür folgende Einzelnachweise: - gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs-/Handelsregister in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates - gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates und folgende Einzelnachweise: - Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
08.04.2024, 10:00 Uhr. Gemäß § 55 VgV sind die Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müss … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

144vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
287.835 €Zuschlagswert im Median
147.565 € – 701.054 €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2cffbaa-f4c2-4091-b89a-7faea28dde02.