Reinigungsdienstleistungen in 6 Losen für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen MD - 09/2024veröffentlicht 26.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 803 Tsd. €
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH · MagdeburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 803 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gebäudeinnenreinigung und Glasreinigung für die Standorte Magdeburg, Halle/Saale und Stendal
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90911300Fensterreinigung
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Gebäudeinnenreinigung Magdeburg (Unterhalts - und Grundreinigung) Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 1 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 226.000 € |
| 2 | Los 2 - Gebäudeinnenreinigung Halle/Saale (Unterhalts - und Grundreinigung) Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 2 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 319.000 € |
| 3 | Los 3 - Gebäudeinnenreinigung Stendal (Unterhalts - und Grundreinigung) Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 3 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 128.500 € |
| 4 | Los 4 - Glasreinigung Magdeburg Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 4 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 46.500 € |
| 5 | Los 5 - Glasreinigung Halle/Saale Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 5 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen | – | 48.000 € |
| 6 | Los 6 - Glasreinigung Stendal Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 6 zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 35.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 100 %.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müss … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 100 %.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müss … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg
- Kontakt
- vergabestelle.lvermgeo@
sachsen-anhalt.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Stadt Bernburg (Saale) - Gebäudereinigung RathäuserStadt Bernburg (Saale)Frist 19.11.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-AnhaltFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbHFrist 23.11.2026
- Gebäudereinigung für die Stadt WeißenfelsStadt WeißenfelsFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a003218e-9af0-4aa2-ad7b-081acdea2050.