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Region Hannover - Energetische Sanierung BBS Neustadt

Region Hannover · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 111-23veröffentlicht 22.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 957 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 22.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30169, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an bbt Rechts- und Steuerkanzlei
    vor 32 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technische Ausrüstung (Los 2). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Objektplanung für Gebäude und Innenräume

Die BBS-Neustadt muss energetisch saniert werden und die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sollen in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Die Planungsleistungen für die ebenfalls erforderliche brandschutztechnische Sanierung wurde bereits beauftragt und befindet sich bereits teilweise in der Umsetzung. Aufgrund der sich überschneidenden Planung und Ausführung müssen die energetische und brandschutztechnische Sanierung eng miteinander und aufeinander abgestimmt werden. Projektstand der Brandschutzsanierung 01/2024: Die brandschutztechnische Sanierung der BBS Neustadt ist in 3 Cluster mit bis zu fünf Bauabschnitten gegliedert. Die Leistungen HOAI (Hochbau, Haustechnik, Elektrotechnik) sowie die Gutachter (Brandschutz, Schadstoffe) sind beauftragt und in Abhängigkeit der Planungs- und Baufortschritte sind bereits Leistungen für die jeweiligen Cluster erbracht. Cluster 1 Bau und Planung Cluster 1 sind nahezu vollständig abgeschlossen. Cluster 2 Die für den Brandschutz notwendigen Umbauten in Cluster 2 werden Mitte Februar 2024 beginnen und sollen innerhalb von gut 2 1/2 Jahren abgeschlossen sein. Für das Cluster 2 sind bereits folgende Arbeiten über einen Nachtrag beauftragt: - Parallel zu den Bauabschnitten 1-3 wird die Foliendachfläche saniert, da diese mehrere Leckagen aufweist. - Die neue Dachfläche soll mit PV und wenn möglich mit einem Gründach bestückt werden. - Sanierung einer Fensterfassade. Da sowohl Fensterfassade als auch Dach im Sinne einer energetischen Sanierung bearbeitet werden sollen, wird vorab eine Energieberatung nur für einen im Verhältnis kleinen Gebäudeteil beauftragt. Die Ergebnisse der Energieberatung sind zwingend für alle Planenden zu berücksichtigen. Da der gesamte Gebäudekomplex energetisch saniert werden soll, wird vor Beginn der Planung energetische Sanierung eine Energieberatung für das Gesamtgebäude beauftragt. Das Planungsteam für die energetische Sanierung muss die Ergebnisse aus der Energieberatung beachten und Planungsleistungen im Hochbau sowie der technischen Gebäudeausstattung erbringen. Weiterhin sollen gutachterliche Leistungen Schadstoff und Statik erbracht werden. Die Planung für die energetische Sanierung ist so zu strukturieren und mit dem bestehenden Planungsteam Brandschutz abzustimmen, dass möglichst zeitnah die Brandschutzmaßnahmen mit der energetischen Sanierung synchron ausgeführt werden können. Das bedeutet, dass sowohl die Planenden als auch die Bauleitung mit den Gewerken eine sehr feine gemeinsame Abstimmung der einzelnen Maßnahmen finden müssen. Cluster 3 Cluster 3 wurde von den Planenden Brandschutz bis inklusive LPH3 fertiggestellt. Im nächsten Schritt ist ein Bauantrag zu stellen. Zu den Maßnahmen von Cluster 3 gehört eine Aufstockung auf einem Gebäudeteil in Modulbauweise. Auch diese Aufstockung muss baubeantragt werden. In dieses Procedere sollen dann bereits die Bauleistungen energetische Sanierung mit eingewoben werden. Das bedeutet, dass während der Bauzeit für Cluster 2 die Planungen für Brandschutz und der energetischen Sanierung soweit vorangebracht und koordiniert werden, dass eine Baugenehmigung vorliegt und spätestens mit Fertigstellung des Cluster 2 und mit Baubeginn Cluster 3 die energetische Sanierung mit dem Brandschutz synchron läuft. Nach Abschluss der Maßnahmen in Cluster 3 folgt zum Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen noch die energetische Sanierung der Gebäudeteile aus Cluster 1 und 2, die noch nicht bearbeitet werden konnten. Die Planung hierfür muss spätestens in der Bauphase von Cluster 3 vorgenommen werden. Die umzusetzenden Maßnahmen der energetischen Sanierung werden durch eine Energieberatung voraussichtlich bis Herbst 2024 untersucht. Die Energieberatung hat hierbei drei Varianten zu betrachten, aus denen die baulichen Maßnahmen erarbeitet werden müssen: V 1.0: Gebäudeenergiestandard KfW-Effizienzhaus 55 V 2.0: Gebäudeenergiestandard KfW-Effizienzhaus 55 EE-Klasse V 3.0: Nullenergiegebäude (Energieverbrauch nicht größer als die eigenerzeugte Energie) Der Umfang der energetischen Sanierung ergibt sich somit im Rahmen der Energieberatung, für die derzeit ein Vergabeverfahren läuft. Die Gesamtkosten werden auf rund 50 Mio. EUR (brutto) geschätzt.

––
3
Fachplanung der Technische Ausrüstung

Die BBS-Neustadt muss energetisch saniert werden und die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sollen in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Die Planungsleistungen für die ebenfalls erforderliche brandschutztechnische Sanierung wurde bereits beauftragt und befindet sich bereits teilweise in der Umsetzung. Aufgrund der sich überschneidenden Planung und Ausführung müssen die energetische und brandschutztechnische Sanierung eng miteinander und aufeinander abgestimmt werden. Projektstand der Brandschutzsanierung 01/2024: Die brandschutztechnische Sanierung der BBS Neustadt ist in 3 Cluster mit bis zu fünf Bauabschnitten gegliedert. Die Leistungen HOAI (Hochbau, Haustechnik, Elektrotechnik) sowie die Gutachter (Brandschutz, Schadstoffe) sind beauftragt und in Abhängigkeit der Planungs- und Baufortschritte sind bereits Leistungen für die jeweiligen Cluster erbracht. Cluster 1 Bau und Planung Cluster 1 sind nahezu vollständig abgeschlossen. Cluster 2 Die für den Brandschutz notwendigen Umbauten in Cluster 2 werden Mitte Februar 2024 beginnen und sollen innerhalb von gut 2 1/2 Jahren abgeschlossen sein. Für das Cluster 2 sind bereits folgende Arbeiten über einen Nachtrag beauftragt: - Parallel zu den Bauabschnitten 1-3 wird die Foliendachfläche saniert, da diese mehrere Leckagen aufweist. - Die neue Dachfläche soll mit PV und wenn möglich mit einem Gründach bestückt werden. - Sanierung einer Fensterfassade. Da sowohl Fensterfassade als auch Dach im Sinne einer energetischen Sanierung bearbeitet werden sollen, wird vorab eine Energieberatung nur für einen im Verhältnis kleinen Gebäudeteil beauftragt. Die Ergebnisse der Energieberatung sind zwingend für alle Planenden zu berücksichtigen. Da der gesamte Gebäudekomplex energetisch saniert werden soll, wird vor Beginn der Planung energetische Sanierung eine Energieberatung für das Gesamtgebäude beauftragt. Das Planungsteam für die energetische Sanierung muss die Ergebnisse aus der Energieberatung beachten und Planungsleistungen im Hochbau sowie der technischen Gebäudeausstattung erbringen. Weiterhin sollen gutachterliche Leistungen Schadstoff und Statik erbracht werden. Die Planung für die energetische Sanierung ist so zu strukturieren und mit dem bestehenden Planungsteam Brandschutz abzustimmen, dass möglichst zeitnah die Brandschutzmaßnahmen mit der energetischen Sanierung synchron ausgeführt werden können. Das bedeutet, dass sowohl die Planenden als auch die Bauleitung mit den Gewerken eine sehr feine gemeinsame Abstimmung der einzelnen Maßnahmen finden müssen. Cluster 3 Cluster 3 wurde von den Planenden Brandschutz bis inklusive LPH3 fertiggestellt. Im nächsten Schritt ist ein Bauantrag zu stellen. Zu den Maßnahmen von Cluster 3 gehört eine Aufstockung auf einem Gebäudeteil in Modulbauweise. Auch diese Aufstockung muss baubeantragt werden. In dieses Procedere sollen dann bereits die Bauleistungen energetische Sanierung mit eingewoben werden. Das bedeutet, dass während der Bauzeit für Cluster 2 die Planungen für Brandschutz und der energetischen Sanierung soweit vorangebracht und koordiniert werden, dass eine Baugenehmigung vorliegt und spätestens mit Fertigstellung des Cluster 2 und mit Baubeginn Cluster 3 die energetische Sanierung mit dem Brandschutz synchron läuft. Nach Abschluss der Maßnahmen in Cluster 3 folgt zum Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen noch die energetische Sanierung der Gebäudeteile aus Cluster 1 und 2, die noch nicht bearbeitet werden konnten. Die Planung hierfür muss spätestens in der Bauphase von Cluster 3 vorgenommen werden. Die umzusetzenden Maßnahmen der energetischen Sanierung werden durch eine Energieberatung voraussichtlich bis Herbst 2024 untersucht. Die Energieberatung hat hierbei drei Varianten zu betrachten, aus denen die baulichen Maßnahmen erarbeitet werden müssen: V 1.0: Gebäudeenergiestandard KfW-Effizienzhaus 55 V 2.0: Gebäudeenergiestandard KfW-Effizienzhaus 55 EE-Klasse V 3.0: Nullenergiegebäude (Energieverbrauch nicht größer als die eigenerzeugte Energie) Der Umfang der energetischen Sanierung ergibt sich somit im Rahmen der Energieberatung, für die derzeit ein Vergabeverfahren läuft. Die Gesamtkosten werden auf rund 50 Mio. EUR (brutto) geschätzt.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpar … ganz lesen1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit f … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: Los 1 und 2: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: Los 1 und 2: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf die Personalübersicht anderer Unternehmen, deren (technische und berufliche) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll. Los 1: 3.2 Benennung einer Person für den Auftragsfall für: a) Projektleitung Objektplanung mit Bauvorlageberechtigung (mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung) b) BIM-Koordination (mit Abschluss des ersten Vertiefungsmoduls des 4-moduligen Qualifizierungsprogramms BIM - Planen Bauen und Betreiben Teilnahme an BIM Modul 2 - Informationserstellung) c) Koordination für Nachhaltigkeit jeweils mit Angabe der Berufserfahrung in Jahren und Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung. Los 2: 3.2 Benennung einer Person für den Auftragsfall für die Projektleitung Technische Ausrüstung (mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung) mit Angabe der Berufserfahrung in Jahren und Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung. Los 1 und 2: 3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2021), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung bzw. Technische Ausrüstung, vorzugsweise energetische Sanierung von Schulen im Bestand im laufenden Betrieb). Es sind mindestens zwei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden zwei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XIII der Vergabeunterlagen). Die Referenzprojekte müssen nicht abgeschlossen sein, ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass mindestens die Leistungsphase 3 abgeschlossen ist und mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 vom Bewerber erbracht wurden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Art der Nutzung (Schulgebäude, Bildungsgebäude, Sonstige) - Gegenstand der Planung (Energetische Sanierung, sonstige Sanierung/Umbau, Neubau/Erweiterung) - Angabe, ob Sanierung im laufenden Betrieb - Kurze Beschreibung des Projekts - Honorarzone - Angabe der innerhalb des Referenzzeitraums (ab 01.01.2021) erbrachten Leistungen (Leistungsphasen) - Los 1: Gesamtbaukosten KG 200 bis 700 (brutto) bzw. Los 2: Baukosten KG 400 (brutto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auf … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.. Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt/in" oder "Ingenieur/in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 1, 2 VgV). Juristische Personen sind zur Leistun … ganz lesenLeistung: Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt/in" oder "Ingenieur/in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 1, 2 VgV). Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV). Ist in dem jw. Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorgenannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Die Abgabe mehrerer Teilnahmeanträge auf unterschiedliche Lose ist grundsätzlich zulässig. Werden mehrere Teilnahmeanträge abgegeben, muss jeder für sich wertbar sein. Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHCDX Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHCDX Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Auswahl der Bewerber Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen. 3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der bei-gefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
Kontakt
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Auskünfte
bbt Rechts- und Steuerkanzleivergabestelle@bbt-kanzlei.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 25.03.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.03.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 38723e6b-ccd8-4f32-a3d9-7111adf938d0.