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vergebenEU-weitDienstleistungen

Redaktionelle Betreuung des bestehenden Instagram-Accounts des NZFH für Schwangere und Eltern mit Kindern bis drei Jahre

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BZgA_RV_68_24veröffentlicht 23.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 761 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
37 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50825, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die redaktionelle Betreuung des bestehenden Instagram-Accounts des NZFH für Schwangere und Eltern mit Kindern bis drei Jahre. Der Instagram-Kanal wächst stetig und erfordert eine kontinuierliche Betreuung. Daher ist dringend eine fortführende Unterstützung, Betreuung und Weiterentwicklung durch eine Agentur erforderlich. Da diese Aufgaben ohne Agentur-Vertrag nicht in ausreichendem Maß gewährleistet werden können, wird eine schnellstmögliche Zuschlagserteilung angestrebt. Die auszuschreibende Leistung umfasst im Einzelnen die Redaktionsplanung, Content-Produktion (Grafik/Layout, Textredaktion, Reels), administrative Betreuung des Kanals, Anzeigenschaltung u. a.

Mithilfe der Reichweite des Instagram-Kanals sollen Frühe Hilfen bei werdenden Müttern und Vätern sowie Familien mit Kindern bis drei Jahre bekannt gemacht und mit einem positiven Image verbunden werden. Ziel der Kommunikation auf Instagram ist es, Schwangere und Eltern mit Hilfebedarf zur Annahme von Angeboten der Frühen Hilfen zu motivieren. Darüber hinaus soll der Kanal Eltern und Schwangere in ihrer Elternkompetenz stärken. Mit dem Instagram-Kanal möchte das NZFH mit werdenden Eltern und Familien in den Dialog treten. Der Auftritt des NZFH auf Instagram stärkt zudem die Öffentlichkeitsarbeit der kommunalen Netzwerke Frühe Hilfen in diesem Medium und trägt zur Digitalisierung der Frühen Hilfen bei. Der Kanal soll auch dazu dienen, die Marke „Frühe Hilfen“ bei werdenden und jungen Eltern bekannt zu machen.

Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2025. Der Auftraggeber hat die Option, die Vertragsdauer mit einer jeweiligen Ankündigungsfrist von zwei Monaten zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (höchstens bis zum 31.12.2027).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Qualität und PreisDie Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV. Der Preis íst nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. 6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Kriterium
7. Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Kriterium
9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte (Projektteam, mindestens bestehend aus der Redaktion und Stellvertretung) sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist die Eigenerklärung zur Personalqualifikation (Anhang … ganz lesen9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte (Projektteam, mindestens bestehend aus der Redaktion und Stellvertretung) sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist die Eigenerklärung zur Personalqualifikation (Anhang 09) zu verwenden. In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Es sind 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für die Redaktion und eines für die Vertretung, anzugeben. Mindestanforderungen an das Projektteam: • Die Redaktion und ihre Stellvertretung verfügen über einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder Master) im Bereich der Geisteswissenschaften oder des Gesundheitswesens. • Die Redaktion muss über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Redaktion eines Instagram-Accounts einschließlich Anzeigenmanagement und Administration des Business-Ads-Kontos (Meta-Businessmanager) zur Anzeigenschaltung im Bereich des Gesundheitswesens, des präventiven Kinderschutzes oder der frühen Kindheit verfügen. • Die Redaktion und ihre Stellvertretung müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER) verfügen. • Die Redaktion und ihre Stellvertretung müssen jeweils Erfahrungen mittels geeigneter persönlicher Referenzen über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Die Referenzangabe muss zumindest enthalten: o Auftraggeber (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), o Bezeichnung des Projekts, o Projektzeitraum, o Projektvolumen, o Projektinhalt. Eine Referenz der Redaktion ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur inhaltlichen und redaktionellen Betreuung eines Instagram-Kanals mit mindestens 3.000 Followern und einer Laufzeit von sechs Monaten handelt. Die Referenz der Stellvertretung ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur inhaltlichen und redaktionellen Betreuung eines Instagram-Kanals mit mindestens 1.500 Followern und einer Laufzeit von sechs Monaten handelt. Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: • Redaktion: Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen einzureichen. Die Redaktion muss die Hauptverantwortung für die Redaktion in den persönlichen Referenzprojekten mit einer jeweiligen Mindestdauer von 6 Monaten getragen haben. • Redaktion: Mindestens ein geeignetes Referenzprojekt aus dem Bereich der Frühen Hilfen (Themenschwerpunkte: Schwangerschaft, Geburt und/oder frühkindliche Entwicklung). • Redaktion: Mindestens ein geeignetes Referenzprojekt, das für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde. • Stellvertretung der Redaktion: Eine geeignete Referenz aus dem Bereich Content Creation für Instagram. Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
37 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2025. Der Auftraggeber hat die Option, die Vertragsdauer mit einer jeweiligen Ankündigungsfrist von zwei Monaten zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (höchstens bis zum 31.12.2027).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
07.10.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabeka … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (154 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 68ca330e-d858-4007-b891-b88d61720925.