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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rechtsdienstleistungen IT-Recht/ Open Source Software (OSS)

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. · München, Bayern

Aktenzeichen FG 03/23veröffentlicht 03.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1040 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
560 Tsd. € Summe der Lose
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80686, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (69 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Stundensätze im Mittelwert40 %
  • Leistungserbringungskonzepte60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30 800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6 Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu sollen zwei Rahmenverträge über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen abgeschlossen werden:

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
IT-Recht

a) Los 1: IT-Recht Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere: Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Erstellung von Vertragsmustern/Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten u.a. zu Fragestellungen zu Webauftritten, Internetplattformen, Social Media, Softwarelizenzen, IT-Projekten und Domains Beratung und Unterstützung zu Open Source Software ist nur insoweit erfasst, als dies im Rahmen der vorstehenden Beratung und Unterstützung erfolgt und nur untergeordnete Bedeutung hat. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung. b) Los 2: Open Source Software (OSS) Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Open Source Software, insbesondere: - Beratung zur Einhaltung von OSS-Lizenzbedingungen (OSS Compliance) bei der Integration von OSS, in Software, die der Auftraggeber entweder selbst oder mit/für Industriekunden und/oder sonstige Dritte entwickelt (Auftraggeber-Software) und an Kunden und sonstige Dritte lizenziert oder weitergibt. Hierzu müssen spezifische OSS Lizenzen und deren Kompatibilität untereinander sowie die gewünschten Lizenzbedingungen der Auftraggeber-Software geprüft werden: a) Beratung zu OSS-Lizenzen und deren Kompatibilität; b) Benennung der Pflichten; c) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden; d) Erstellung einer Handlungshilfe mit Empfehlungen zur Best Practice; - Beratung zur Veröffentlichung von Auftraggeber-Software als OSS bzw. Accessible Source. Dies umfasst Beiträge zu bestehenden OSS-Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierte OSS-Projekte. Es muss insbesondere auch die Kompatibilität der OSS-Lizenzen mit der Lizenzierung von Patenten durch den Auftraggeber berücksichtigt werden: a) Beratung bei der Wahl der OSS-Lizenz bzw. Entwurf neuer Lizenzen; b) Beratung zur Umsetzung auf Plattformen wie GitHub oder GitLab; c) Beratung zu Contributor License Agreements (CLAs); d) Beratung zu Best-Practices für die aktive Beteiligung an Open-Source-Projekten; - Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur strategischen Verwendung von Open-Source-Software und -Methodiken sowie Beratung bezüglich neuer Geschäftsmodelle im Kontext mit OSS. Prüfung von IP-Policy Regelungen für die Mitgliedschaft in OSS Verbänden und Stiftungen; - Vorbereitung und Durchführung von In-house Schulungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Durchführung und Begleitung von OSS Audits und Open Source Due Diligence bei um-fangreichen und komplexen Softwareprojekten. Hierzu sind Erfahrungen mit OSS-Scanning Tools wie FossID oder FOSSology hilfreich. Alternativ kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wobei dann die Durchführung und Umsetzung begleitet werden soll. Dies umfasst insbesondere: a) Prüfung der Bill of Material (BOM) basierend auf einem bereitgestellten Software-Repository, bevorzugt automatisiert; b) Analyse und Beratung der License Compliance; c) Erstellung der Compliance-Artefakte (Attributions, Lizenztexte); d) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden - Beratung bei der Umsetzung eines OSS Compliance Prozesses in Bezug auf die Integration von OSS, in Auftraggeber-Software sowie zu bestehenden OSS Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierter OSS-Projekte. Unterstützung bei der Erstellung einer Open Source Policy, insbesondere: a) Beratung zu grundlegenden Anforderungen, vorzugsweise in Anlehnung an OpenChain; b) Beratung zu OSS Compliance Software und deren Einsatz in der Continuous Integration (CI), z.B. Integration von FOSSology in GitLab; c) Beschreibung allgemeiner Regeln und Anweisungen für oft wiederkehrende Use Cases ("Check-Listen" bzw. OSS Policy). Soweit bei den vorstehenden Leistungen auch weitere Leistungen aus dem Bereich IT-Recht erforderlich sind, sind diese von der Beschaffung ebenfalls miterfasst, sofern es sich hier um einen erforderlichen Zusammenhang handelt, die Leistung für den Gesamtauftrag keine selbstständige Bedeutung hat und die Leistung im Bereich Open Source Software den Schwerpunkt bildet. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.

–240.000 €
3
Open Source Software

a) Los 1: IT-Recht Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere: Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Erstellung von Vertragsmustern/Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten u.a. zu Fragestellungen zu Webauftritten, Internetplattformen, Social Media, Softwarelizenzen, IT-Projekten und Domains Beratung und Unterstützung zu Open Source Software ist nur insoweit erfasst, als dies im Rahmen der vorstehenden Beratung und Unterstützung erfolgt und nur untergeordnete Bedeutung hat. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung. b) Los 2: Open Source Software (OSS) Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Open Source Software, insbesondere: - Beratung zur Einhaltung von OSS-Lizenzbedingungen (OSS Compliance) bei der Integration von OSS, in Software, die der Auftraggeber entweder selbst oder mit/für Industriekunden und/oder sonstige Dritte entwickelt (Auftraggeber-Software) und an Kunden und sonstige Dritte lizenziert oder weitergibt. Hierzu müssen spezifische OSS Lizenzen und deren Kompatibilität untereinander sowie die gewünschten Lizenzbedingungen der Auftraggeber-Software geprüft werden: a) Beratung zu OSS-Lizenzen und deren Kompatibilität; b) Benennung der Pflichten; c) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden; d) Erstellung einer Handlungshilfe mit Empfehlungen zur Best Practice; - Beratung zur Veröffentlichung von Auftraggeber-Software als OSS bzw. Accessible Source. Dies umfasst Beiträge zu bestehenden OSS-Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierte OSS-Projekte. Es muss insbesondere auch die Kompatibilität der OSS-Lizenzen mit der Lizenzierung von Patenten durch den Auftraggeber berücksichtigt werden: a) Beratung bei der Wahl der OSS-Lizenz bzw. Entwurf neuer Lizenzen; b) Beratung zur Umsetzung auf Plattformen wie GitHub oder GitLab; c) Beratung zu Contributor License Agreements (CLAs); d) Beratung zu Best-Practices für die aktive Beteiligung an Open-Source-Projekten; - Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur strategischen Verwendung von Open-Source-Software und -Methodiken sowie Beratung bezüglich neuer Geschäftsmodelle im Kontext mit OSS. Prüfung von IP-Policy Regelungen für die Mitgliedschaft in OSS Verbänden und Stiftungen; - Vorbereitung und Durchführung von In-house Schulungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Durchführung und Begleitung von OSS Audits und Open Source Due Diligence bei um-fangreichen und komplexen Softwareprojekten. Hierzu sind Erfahrungen mit OSS-Scanning Tools wie FossID oder FOSSology hilfreich. Alternativ kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wobei dann die Durchführung und Umsetzung begleitet werden soll. Dies umfasst insbesondere: a) Prüfung der Bill of Material (BOM) basierend auf einem bereitgestellten Software-Repository, bevorzugt automatisiert; b) Analyse und Beratung der License Compliance; c) Erstellung der Compliance-Artefakte (Attributions, Lizenztexte); d) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden - Beratung bei der Umsetzung eines OSS Compliance Prozesses in Bezug auf die Integration von OSS, in Auftraggeber-Software sowie zu bestehenden OSS Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierter OSS-Projekte. Unterstützung bei der Erstellung einer Open Source Policy, insbesondere: a) Beratung zu grundlegenden Anforderungen, vorzugsweise in Anlehnung an OpenChain; b) Beratung zu OSS Compliance Software und deren Einsatz in der Continuous Integration (CI), z.B. Integration von FOSSology in GitLab; c) Beschreibung allgemeiner Regeln und Anweisungen für oft wiederkehrende Use Cases ("Check-Listen" bzw. OSS Policy). Soweit bei den vorstehenden Leistungen auch weitere Leistungen aus dem Bereich IT-Recht erforderlich sind, sind diese von der Beschaffung ebenfalls miterfasst, sofern es sich hier um einen erforderlichen Zusammenhang handelt, die Leistung für den Gesamtauftrag keine selbstständige Bedeutung hat und die Leistung im Bereich Open Source Software den Schwerpunkt bildet. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.

–320.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Stundensätze im MittelwertGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
LeistungserbringungskonzepteGewichtung (Punkte, genau) 60

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Rahmenvertrages einmal um 2 Jahre verlängern. Die Ausübung dieser Option bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Auftraggebers; sie kann bis spätestens 30 Tage vor Ablauf des Rahmenvertrages ausgeübt werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Ausübung ist der Zugang beim Auftragnehmer.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bund, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobli … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 1: Geschätzter Auftragswert für die Gesamtvertragslaufzeit inkl. Option: 240.000EUR; Höchstwert: 290.000EUR Los 2: Geschätzter Auftragswert für die Gesamtvertragslaufzeit inkl. Option: 320.000EUR; Höchstwert: 390.000EUR
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHNW0 A. Freiwillige EU-weite Bekanntmachung: Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 560.000 Euro netto für beide Lose für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der ma … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YFKHNW0 A. Freiwillige EU-weite Bekanntmachung: Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 560.000 Euro netto für beide Lose für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der maßgebliche EU-Schwellenwert für Anwaltsleistungen als besondere Dienstleistungen nach § 106 GWB i.V.m. art. 4 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU in Höhe von derzeit 750.000 Euro netto nicht erreicht wird. B. Loslimitierung: Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot, welches sich bei einer losübergreifenden Gesamtbetrachtung für den Auftraggeber als das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Anhand der Zuschlagskriterien wird das Angebot bezuschlagt, das den höheren Wirtschaftlichkeits-abstand zum zweitbesten Bieter erzielt. Den Vergabeunterlagen ist hierzu eine Modellrechnung als Anlage beigefügt. Angebote können nur für die Lose abgegeben werden, für die eine entsprechende Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. C. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4- Seiten pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) fordert. D. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 5 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen). E. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Andernfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. F. Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 20.12.2023 gestellt wurden. G. Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. H. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. I. Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob ein Unternehmen, deren Kapazitäten der Be …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2BHO Legal, Köln4
3Osborne Clarke, München2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.12.2023
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.12.2023 auf 03.01.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 20.12.2023
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 964ba9d2-8def-43b6-bf90-73b54803c72f.