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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rechtsdienstleistungen IT-Recht/ Open Source Software (OSS)

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. · München, Bayern

Aktenzeichen 1veröffentlicht 20.11.2023erstmals 20.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 1040 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
560 Tsd. € Summe der Lose
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80686, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (69 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 36 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 34 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30 800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6 Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu sollen zwei Rahmenverträge über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen abgeschlossen werden: a) Los 1: IT-Recht Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere: Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Erstellung von Vertragsmustern/Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten u.a. zu Fragestellungen zu Webauftritten, Internetplattformen, Social Media, Softwarelizenzen, IT-Projekten und Domains Beratung und Unterstützung zu Open Source Software ist nur insoweit erfasst, als dies im Rahmen der vorstehenden Beratung und Unterstützung erfolgt und nur untergeordnete Bedeutung hat. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung. b) Los 2: Open Source Software (OSS) Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Open Source Software, insbesondere: - Beratung zur Einhaltung von OSS-Lizenzbedingungen (OSS Compliance) bei der Integration von OSS, in Software, die der Auftraggeber entweder selbst oder mit/für Industriekunden und/oder sonstige Dritte entwickelt (Auftraggeber-Software) und an Kunden und sonstige Dritte lizenziert oder weitergibt. Hierzu müssen spezifische OSS Lizenzen und deren Kompatibilität untereinander sowie die gewünschten Lizenzbedingungen der Auftraggeber-Software geprüft werden: a) Beratung zu OSS-Lizenzen und deren Kompatibilität; b) Benennung der Pflichten; c) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden; d) Erstellung einer Handlungshilfe mit Empfehlungen zur Best Practice; - Beratung zur Veröffentlichung von Auftraggeber-Software als OSS bzw. Accessible Source. Dies umfasst Beiträge zu bestehenden OSS-Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierte OSS-Projekte. Es muss insbesondere auch die Kompatibilität der OSS-Lizenzen mit der Lizenzierung von Patenten durch den Auftraggeber berücksichtigt werden: a) Beratung bei der Wahl der OSS-Lizenz bzw. Entwurf neuer Lizenzen; b) Beratung zur Umsetzung auf Plattformen wie GitHub oder GitLab; c) Beratung zu Contributor License Agreements (CLAs); d) Beratung zu Best-Practices für die aktive Beteiligung an Open-Source-Projekten; - Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur strategischen Verwendung von Open-Source-Software und -Methodiken sowie Beratung bezüglich neuer Geschäftsmodelle im Kontext mit OSS. Prüfung von IP-Policy Regelungen für die Mitgliedschaft in OSS Verbänden und Stiftungen; - Vorbereitung und Durchführung von In-house Schulungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Durchführung und Begleitung von OSS Audits und Open Source Due Diligence bei um-fangreichen und komplexen Softwareprojekten. Hierzu sind Erfahrungen mit OSS-Scanning Tools wie FossID oder FOSSology hilfreich. Alternativ kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wobei dann die Durchführung und Umsetzung begleitet werden soll. Dies umfasst insbesondere: a) Prüfung der Bill of Material (BOM) basierend auf einem bereitgestellten Software-Repository, bevorzugt automatisiert; b) Analyse und Beratung der License Compliance; c) Erstellung der Compliance-Artefakte (Attributions, Lizenztexte); d) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden - Beratung bei der Umsetzung eines OSS Compliance Prozesses in Bezug auf die Integration von OSS, in Auftraggeber-Software sowie zu bestehenden OSS Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierter OSS-Projekte. Unterstützung bei der Erstellung einer Open Source Policy, insbesondere: a) Beratung zu grundlegenden Anforderungen, vorzugsweise in Anlehnung an OpenChain; b) Beratung zu OSS Compliance Software und deren Einsatz in der Continuous Integration (CI), z.B. Integration von FOSSology in GitLab; c) Beschreibung allgemeiner Regeln und Anweisungen für oft wiederkehrende Use Cases ("Check-Listen" bzw. OSS Policy). Soweit bei den vorstehenden Leistungen auch weitere Leistungen aus dem Bereich IT-Recht erforderlich sind, sind diese von der Beschaffung ebenfalls miterfasst, sofern es sich hier um einen erforderlichen Zusammenhang handelt, die Leistung für den Gesamtauftrag keine selbstständige Bedeutung hat und die Leistung im Bereich Open Source Software den Schwerpunkt bildet. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
IT-Recht

Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere: - Unterstützung bei der Vertragsgestaltung - Erstellung von Vertragsmustern - Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten u.a. zu Fragestellungen zu Webauftritten, Internetplattformen, Social Media, Softwarelizenzen, IT-Projekten und Domains Beratung und Unterstützung zu Open Source Software ist nur insoweit erfasst, als dies im Rahmen der vorstehenden Beratung und Unterstützung erfolgt und nur untergeordnete Bedeutung hat. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.

–240.000 €
3
Open Source Software

Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Open Source Software, insbesondere: - Beratung zur Einhaltung von OSS-Lizenzbedingungen (OSS Compliance) bei der Integration von OSS, in Software, die der Auftraggeber entweder selbst oder mit/für Industriekunden und/oder sonstige Dritte entwickelt (Auftraggeber-Software) und an Kunden und sonstige Dritte lizenziert oder weitergibt. Hierzu müssen spezifische OSS Lizenzen und deren Kompatibilität untereinander sowie die gewünschten Lizenzbedingungen der Auftraggeber-Software geprüft werden: a) Beratung zu OSS-Lizenzen und deren Kompatibilität; b) Benennung der Pflichten; c) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden; d) Erstellung einer Handlungshilfe mit Empfehlungen zur Best Practice; - Beratung zur Veröffentlichung von Auftraggeber-Software als OSS bzw. Accessible Source. Dies umfasst Beiträge zu bestehenden OSS-Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierte OSS-Projekte. Es muss insbesondere auch die Kompatibilität der OSS-Lizenzen mit der Lizenzierung von Patenten durch den Auftraggeber berücksichtigt werden: a) Beratung bei der Wahl der OSS-Lizenz bzw. Entwurf neuer Lizenzen; b) Beratung zur Umsetzung auf Plattformen wie GitHub oder GitLab; c) Beratung zu Contributor License Agreements (CLAs); d) Beratung zu Best-Practices für die aktive Beteiligung an Open-Source-Projekten; - Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur strategischen Verwendung von Open-Source-Software und -Methodiken sowie Beratung bezüglich neuer Geschäftsmodelle im Kontext mit OSS. Prüfung von IP-Policy Regelungen für die Mitgliedschaft in OSS Verbänden und Stiftungen; - Vorbereitung und Durchführung von In-house Schulungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Durchführung und Begleitung von OSS Audits und Open Source Due Diligence bei um-fangreichen und komplexen Softwareprojekten. Hierzu sind Erfahrungen mit OSS-Scanning Tools wie FossID oder FOSSology hilfreich. Alternativ kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wobei dann die Durchführung und Umsetzung begleitet werden soll. Dies umfasst insbesondere: a) Prüfung der Bill of Material (BOM) basierend auf einem bereitgestellten Software-Repository, bevorzugt automatisiert; b) Analyse und Beratung der License Compliance; c) Erstellung der Compliance-Artefakte (Attributions, Lizenztexte); d) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden - Beratung bei der Umsetzung eines OSS Compliance Prozesses in Bezug auf die Integration von OSS, in Auftraggeber-Software sowie zu bestehenden OSS Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierter OSS-Projekte. Unterstützung bei der Erstellung einer Open Source Policy, insbesondere: a) Beratung zu grundlegenden Anforderungen, vorzugsweise in Anlehnung an OpenChain; b) Beratung zu OSS Compliance Software und deren Einsatz in der Continuous Integration (CI), z.B. Integration von FOSSology in GitLab; c) Beschreibung allgemeiner Regeln und Anweisungen für oft wiederkehrende Use Cases ("Check-Listen" bzw. OSS Policy). Soweit bei den vorstehenden Leistungen auch weitere Leistungen aus dem Bereich IT-Recht erforderlich sind, sind diese von der Beschaffung ebenfalls miterfasst, sofern es sich hier um einen erforderlichen Zusammenhang handelt, die Leistung für den Gesamt-auftrag keine selbstständige Bedeutung hat und die Leistung im Bereich Open Source Software den Schwerpunkt bildet. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.

–320.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Los 1: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich IT-Recht sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 10.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich IT-Recht für die Jahre 2020, 2021 und 2022 muss 120.000,00 Euro betragen. Los 2: Di … ganz lesenLos 1: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich IT-Recht sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 10.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich IT-Recht für die Jahre 2020, 2021 und 2022 muss 120.000,00 Euro betragen. Los 2: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich Open Source Software sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 100.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich Open Source Software für die Jahre 2020, 2021 und 2022 muss 160.000,00 Euro betragen. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Für alle Lose: Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. HINWEIS: Als Rechtsanwaltsgesellschaft wird nicht nur ein Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung unabhängig von der gewählten Rechtsform, sondern auch eine Einzelkanzlei verstanden.
Kriterium
Für alle Lose: Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im A … ganz lesenFür alle Lose: Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend) einzureichen. Mindestanforderung: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall (zweifach maximiert), Nachweis nicht älter als sechs Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
Kriterium
Los 1: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich IT-Recht tätig sind und Fachanwälte für Informationstechnologierecht, die beim Bewerb … ganz lesenLos 1: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich IT-Recht tätig sind und Fachanwälte für Informationstechnologierecht, die beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. Los 2: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich Open Source Software tätig sind und Fachanwälte für Informationstechnologierecht, die beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. . Für alle Lose: Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Mindestanforderungen: -Für Los 1: - Mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte überwiegend im Rechtsbereich IT-Recht (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022 Für alle Lose: - Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022 - Mindestens 1 Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäß Fachanwaltsordnung FAO (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022
Kriterium
Los 1: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich IT-Recht tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene … ganz lesenLos 1: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich IT-Recht tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren, Berufserfahrung in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich IT-Recht und Vorhandensein des Titels Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich IT-Recht ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % in diesem Rechtsbereich tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibung zum IT-Recht in ihrer Gesamtheit definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los desselben oder anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Los 2: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich Open Source Software tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren, Berufserfahrung in Jahren überwiegend als Rechtsanwalt im Bereich Open Source Software und das Vorhandensein des Titels Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich Open Source Software ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % in diesem Rechtsbereich tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibungen auch zum IT-Recht und zu Open Source Software insgesamt definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los desselben oder anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Mindestanforderung für das Beratungsteam : Für alle Lose: Es sind zu benennen: - Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022 - Mindestens 1 Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäß Fachanwaltsordnung FAO (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022
Kriterium
Los 1: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich IT-Recht, die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden. Los 2: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich Open Source Software, die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden … ganz lesenLos 1: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich IT-Recht, die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden. Los 2: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich Open Source Software, die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden. Für alle Lose: Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Name und Gegenstand der Referenzleistung, - Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder Email-Adresse, - Angabe des Ausführungszeitraums (bei Referenzleistungen, die bereits vor dem maßgeblichen Ausführungszeitraum begonnen wurden, sind nur diejenigen zu benennen, die tatsächlich innerhalb des maßgeblichen Ausführungszeitraums ab dem 01.01.2020 erbracht worden sind. Es muss ein Bezug erkennbar sein, welche der angebenden Referenzleistungen im maßgeblichen Ausführungszeitraum er-bracht worden sind; der pauschale Verweis "Beratung durchgängig seit X>3 Jahren" (o.Ä.) ist nicht ausreichend), - Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen. Es ist zu beachten, dass Referenzen verifizierbar sein müssen und aus diesem Grund eine Benennung mit den o.g. Angaben vom Auftraggeber gefordert sind. Sofern diese Referenzen nicht öffentlich zugänglich sind, ist ggf. die Zustimmung des jeweiligen Mandanten einzuholen. Der Auftraggeber wird diese Referenzunterlagen ausschließlich für dieses Verfahren verwenden. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung jeweils über eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) mit dem Teilnahmeantrag. Referenzen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe nach folgender Gewichtung verwendet: Es werden die 3-5 Bewerber ausgewählt, die die höchsten Punktzahlen erreichen. Es sind maximal 32 Punkte je Bewerber zu erreichen. Für jede wertbare Referenz, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllt, erhält der Bewerber 2 Punkte. Bei diesen Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden: 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde. Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen. Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im jeweiligen Rechtsbereich über die Platzierung des Bewerbers. Sollten auch hiernach wegen des Erreichens gleicher Punktzahlen nicht die fünf bestplatzierten Bewerber ausgewählt werden können, entscheidet das Los zwischen den Bewerbern mit gleichem Punktstand. Der Auftraggeber wird die 3-5 ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
Kriterium
Bieter müssen eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Eine Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags nur dann zwingend vorzulegen, sofern dessen Leistungs … ganz lesenBieter müssen eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Eine Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags nur dann zwingend vorzulegen, sofern dessen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) benötigt wird. Ansonsten ist mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang der Einsatz des Unterauftragnehmers geplant ist. Nach gesonderter Aufforderung sind die geforderten Erklärungen unter namentlicher Benennung des oder der Unterauftragnehmer zwingend vorzulegen. In diesem Fall ist auch die Eignung des oder der Unterauftragnehmer/s für die Bereiche nachzuweisen, für die der oder die Unterauftragnehmer vorgesehen sind. Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen der Unterauftragnehmer unabhängig von dem Zeitpunkt der Einreichung der Erklärungen in Textform vorliegen und den Aussteller erkennen lassen können müssen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Rahmenvertrages einmal um 2 Jahre verlängern. Die Ausübung dieser Option bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Auftraggebers; sie kann bis spätestens 30 Tage vor Ablauf des Rahmenvertrages ausgeübt werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Ausübung ist der Zugang beim Auftragnehmer.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 3 BRAO HINWEIS: Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft sind auf Nachforderung vorzulegen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bund, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobli … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 1: Geschätzter Auftragswert für die Gesamtvertragslaufzeit inkl. Option: 240.000EUR; Höchstwert: 290.000EUR Los 2: Geschätzter Auftragswert für die Gesamtvertragslaufzeit inkl. Option: 320.000EUR; Höchstwert: 390.000EUR
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHRHL A. Freiwillige EU-weite Bekanntmachung: Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 560.000 Euro netto für beide Lose für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der ma … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YFKHRHL A. Freiwillige EU-weite Bekanntmachung: Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 560.000 Euro netto für beide Lose für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der maßgebliche EU-Schwellenwert für Anwaltsleistungen als besondere Dienstleistungen nach § 106 GWB i.V.m. art. 4 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU in Höhe von derzeit 750.000 Euro netto nicht erreicht wird. B. Loslimitierung: Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot, welches sich bei einer losübergreifenden Gesamtbetrachtung für den Auftraggeber als das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Anhand der Zuschlagskriterien wird das Angebot bezuschlagt, das den höheren Wirtschaftlichkeits-abstand zum zweitbesten Bieter erzielt. Den Vergabeunterlagen ist hierzu eine Modellrechnung als Anlage beigefügt. Angebote können nur für die Lose abgegeben werden, für die eine entsprechende Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. C. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4- Seiten pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) fordert. D. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 5 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen). E. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Andernfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. F. Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 20.12.2023 gestellt wurden. G. Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. H. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. I. Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob ein Unternehmen, deren Kapazitäten der Be …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 20.12.2023
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.12.2023 auf 03.01.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 20.12.2023
  5. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 03.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ee0a820-1bcc-4d07-a22e-0e0aaf3d7998.