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Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen 01-13-03-04#00068veröffentlicht 02.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 660 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04109, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die bestehenden Softwareprogramme „GE/Office Grunderwerb“ und „GE/Office Liegenschaften“ sind zur Abwicklung und Dokumentation des gesamten Grunderwerbs im Straßenwesen und zur Verwaltung der Liegenschaften von Bund und Ländern im Straßenwesen als Lizenzprodukt beschafft worden. Aus verschiedenen Gründen soll nun eine Eigenentwicklung vorbereitet werden, so dass aus den zwei getrennten Softwareprodukten eine Software erstellt werden kann.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
genannt
Qualität
genannt
Beschreibung
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: • Preis (P) - Der Preis wird über die Anlage Preisblatt (FBA_Gelie_XX_V1_Preisblatt _v0.11) auf Basis von Wertungsmengen und Angaben des Bie … ganz lesenDen Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: • Preis (P) - Der Preis wird über die Anlage Preisblatt (FBA_Gelie_XX_V1_Preisblatt _v0.11) auf Basis von Wertungsmengen und Angaben des Bieters ermittelt. • Qualität (L) - Die Qualität wird über die Anlage Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix) und auf Basis von Bewertungskriterien ermittelt. Ein Bewertungskriterium ([B]-Kriterium) enthält eine Anforderung an die zu beschaffende Leistung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten („Leistungsgrad“) bewertet wird. Die Struktur der Bewertungsmatrix („Kriterienkatalog“) unterteilt sich in drei Ebenen: • Kriterienhauptgruppe (KHG) • Kriteriengruppe (KG) • Kriterium Die Gesamtgewichtung innerhalb der Ebenen ergibt jeweils 100 %. Die Wichtung der KHG und KG basiert auf eine in Vergleich höhere Wichtung der schriftlichen Konzepte und der Qualifikation der führenden Mitarbeiter des Bieters, und legt damit den Schwerpunkt auf höhere Wertung der Qualität und fachlichen Kompetenz bei der Umsetzung der zu erwartenden Lieferleistung des Bieters. Die Gewichtungen der Kriterienhauptgruppen, Kriteriengruppen und Kriterien sind in der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix) detailliert dargestellt. Die der Wertung zugrunde liegende Gewichtung der [B]-Kriterien ergibt sich aus der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix). Die Leistungspunkte für [B]-Kriterien sind der Spalte N in der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Bewertung der [B]-Kriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß der Spalten G bis J („Bewertung“) gemäß der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_Bewertungsmatrix_). • Je [B]-Kriterien-Variante werden die dort genannten Punktwerte vergeben, jedes einzelne [B]-Kriterium erhält eine Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. • Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen individuellen Gewicht des Kriteriums aus Spalte L multipliziert. • Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen aller [B]-Kriterien ist der Leistungspunktwert L des zu bewertenden Angebots. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018) des Bundesministeriums des Innern gebildet. Die erweiterte Richtwertmethode ist von der Fachgruppe festgelegt worden, um damit die Qualität (L) der zu erwartenden Lieferleistung als abschließendes Entscheidungskriterium festlegen zu können. Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß der erweiterten Richtwertmethode: • Die Kennzahl (Z) für das Leistungs-Preis-Verhältnis wird aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P • Ein Schwankungsbereich (SB) von 10 % in Abweichung vom führenden Wert Z ist von der Fachgruppe festgelegt. • Die Qualität (L Leistungspunkte) der zu erwartenden Lieferleistung ist als abschließendes Entscheidungskriterium von der Fachgruppe festgelegt. • Die Angebote, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, werden abschließend als zu bewerten Gruppe gemäß dem Ent-scheidungskriterium ausgewählt. • Über das Entscheidungskriterium (EK) wird innerhalb der im vorherigen Schritt festgelegten Gruppe das Angebot mit dem höchsten Leistungspunkten (L) ermittelt.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber drei oder mehr Referenzprojekte für unterschied-liche Auftraggeber aus dem Bereich Straßenplanungsfachsoftware oder aus dem Bereich Entwicklung von individual Software mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten seit Juni 2018 nachzuweisen. Die Referenzproje … ganz lesenIm Teilnahmewettbewerb haben Bewerber drei oder mehr Referenzprojekte für unterschied-liche Auftraggeber aus dem Bereich Straßenplanungsfachsoftware oder aus dem Bereich Entwicklung von individual Software mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten seit Juni 2018 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen Dauerschuldverhältnisse sein, bei denen die Leistung seit mindestens sechs Monaten erbracht wird. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte mit einem Netto-Auftragswert von nicht weniger als 50.000 € über den Zeitraum von vier Jahren. Näheres siehe "FBA_GeLie_XX_V1_Eignungsnachweis".
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
157 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Fernstraßen-Bundesamt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Fernstraßen-Bundesamt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Fernstraßen-Bundeamt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das Fernstraßen-Bundesamt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Hinweis: Das Fernstraßen-Bundesamt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Eignung ist anhand der Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die vorstehende Erklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Werden für die Eignung die Kapazitäten anderer Unter … ganz lesenDie Eignung ist anhand der Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die vorstehende Erklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Werden für die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), ist deren Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch für diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Zusätzliche Informationen: 1. Fragen über die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, im Teilnahmewettbewerb bis spätestens 10.01.2025 und in der Angebotsphase bis spätestens 19.02.2025 an die Vergabestelle gerichtet werden. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 06.11.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
630.000 €Zuschlagswert im Median
219.913 € – 1,73 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e69afff4-f8a4-43a1-99c1-da8143d8e5a1.