Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen 01-13-03-04#00049veröffentlicht 06.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die bestehenden Softwareprogramme „GE/Office Grunderwerb“ und „GE/Office Liegenschaften“ sind zur Abwicklung und Dokumentation des gesamten Grunderwerbs im Straßenwesen und zur Verwaltung der Liegenschaften von Bund und Ländern im Straßenwesen als Lizenzprodukt beschafft worden. Aus verschiedenen Gründen soll nun eine Eigenentwicklung vorbereitet werden, so dass aus den zwei getrennten Softwareprodukten eine Software erstellt werden kann.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 0
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 0
- Beschreibung
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: • Preis (P) - Der Preis wird über die Anlage Preisblatt (FBA_Gelie_22_V1_Preisblatt _v0.10) auf Basis von Wertungsmengen und Angaben des Bie … ganz lesenkürzer
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: • Preis (P) - Der Preis wird über die Anlage Preisblatt (FBA_Gelie_22_V1_Preisblatt _v0.10) auf Basis von Wertungsmengen und Angaben des Bieters ermittelt. • Qualität (L) - Die Qualität wird über die Anlage Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_25_V1_Bewertungsmatrix _v11) und auf Basis von Bewertungskriterien ermittelt. Ein Bewertungskriterium ([B]-Kriterium) enthält eine Anforderung an die zu beschaffende Leistung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten („Leistungsgrad“) bewertet wird. Die Struktur der Bewertungsmatrix („Kriterienkatalog“) unterteilt sich in drei Ebenen: • Kriterienhauptgruppe (KHG) • Kriteriengruppe (KG) • Kriterium Die Gesamtgewichtung innerhalb der Ebenen ergibt jeweils 100 %. Die Wichtung der KHG und KG basiert auf eine in Vergleich höhere Wichtung der schriftlichen Konzepte und der Qualifikation der führenden Mitarbeiter des Bieters, und legt damit den Schwerpunkt auf höhere Wertung der Qualität und fachlichen Kompetenz bei der Umsetzung der zu erwartenden Lieferleistung des Bieters. Die Gewichtungen der Kriterienhauptgruppen, Kriteriengruppen und Kriterien sind in der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_25_V1_Bewertungsmatrix_v0.11) detailliert dargestellt. Die der Wertung zugrunde liegende Gewichtung der [B]-Kriterien ergibt sich aus der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_25_V1_Bewertungsmatrix_v0.11). Die Leistungspunkte für [B]-Kriterien sind der Spalte N in der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Bewertung der [B]-Kriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß der Spalten G bis J („Bewertung“) gemäß der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_25_Bewertungsmatrix_v0.11). • Je [B]-Kriterien-Variante werden die dort genannten Punktwerte vergeben, jedes einzelne [B]-Kriterium erhält eine Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. • Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen individuellen Gewicht des Kriteriums aus Spalte L multipliziert. • Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen aller [B]-Kriterien ist der Leistungspunktwert L des zu bewertenden Angebots. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018) des Bundesministeriums des Innern gebildet. Die erweiterte Richtwertmethode ist von der Fachgruppe festgelegt worden, um damit die Qualität (L) der zu erwartenden Lieferleistung als abschließendes Entscheidungskriterium festlegen zu können. Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß der erweiterten Richtwertmethode: • Die Kennzahl (Z) für das Leistungs-Preis-Verhältnis wird aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P • Ein Schwankungsbereich (SB) von 10 % in Abweichung vom führenden Wert Z ist von der Fachgruppe festgelegt. • Die Qualität (L Leistungspunkte) der zu erwartenden Lieferleistung ist als abschließendes Entscheidungskriterium von der Fachgruppe festgelegt. • Die Angebote, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, werden abschließend als zu bewerten Gruppe gemäß dem Ent-scheidungskriterium ausgewählt. • Über das Entscheidungskriterium (EK) wird innerhalb der im vorherigen Schritt festgelegten Gruppe das Angebot mit dem höchsten Leistungspunkten (L) ermittelt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Fernstraßen-Bundesamt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Fernstraßen-Bundesamt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Fernstraßen-Bundeamt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das Fernstraßen-Bundesamt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Hinweis: Das Fernstraßen-Bundesamt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Eignung ist anhand der Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die vorstehende Erklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Werden für die Eignung die Kapazitäten anderer Unter … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist anhand der Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die vorstehende Erklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Werden für die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), ist deren Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch für diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Zusätzliche Informationen: 1. Fragen über die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, im Teilnahmewettbewerb bis spätestens 02.09.2024 und in der Angebotsphase bis spätestens 16.10.2024 an die Vergabestelle gerichtet werden. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 04109 Leipzig
- Kontakt
- servicestellevergabe@
fba.bund.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- GISA GmbH2 Zuschläge
- Meierhofer AG2 Zuschläge
- PRISMA EUROPEAN Capacity Platform GmbH2 Zuschläge
- T-Systems International GmbH2 Zuschläge
- platomo GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.09.2024 auf 12.09.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 05.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 545c5981-0afa-44d9-821c-4de078e2adb8.