Rahmenvertrag zur Lieferung und zum Einbau von Raddauerzählstellen sowie zum Betrieb einer webbasierten Auswerteplattform
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-475-130-26veröffentlicht 01.06.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
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- Wartungsvertrag Filebasierte ProduktionRundfunk Berlin-Brandenburg · PotsdamFrist 16.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Monatenan Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 4 Monatengem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.
- Bindefrist endetvor 2 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Anschaffung eines einheitlichen Raddauerzählstellennetzes, um der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs gerecht zu werden und so die zukünftige Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten / Maßnahmen effektiver zu gestalten. Die Maßnahmen, die mit diesem Rahmenvertrag umgesetzt werden, umfassen die Lieferung und Installation von circa 20 Raddauerzählstellen einschließlich Bereitstellung und Betrieb einer webbasierten Auswerteplattform. Der Vertrag wird mit einem Auftragnehmer geschlossen, der die Leistungen gemäß dieser Leistungsbeschreibung ausführt. Die Einzelabrufe erfolgen bedarfsabhängig innerhalb der Vertragslaufzeit. Zum Leistungsumfang gehören: - Baustelleneinrichtung und -räumung, sowie Verkehrssicherung gemäß RSA - Lieferung der Zählgeräte gemäß den spezifischen Anforderungen an die Raddauerzählstellen (siehe Leistungsbeschreibung) - Einbau, Installation und Inbetriebnahme der Raddauerzählstelle einschließlich Probebetrieb und Nachweis der geforderten Zählqualität - Technische Dokumentation der Raddauerzählstellen (z.B. Bedienanleitungen, Bestandsdokumentation, Wartungsbericht) - Lieferung von Austauschmaterialien (insbesondere Batterien) für den Betrieb der Raddauerzählstellen - Wartung und Instandhaltung der Raddauerzählstellen - Einrichten und Betrieb einer einheitlichen Daten- und Auswerteplattform, einschließlich drahtloser Datenübertragung zwischen Raddauerzählstellen und Datenplattform sowie Lizenzen, Updates und Schnittstellenbereitstellung Die webbasierte Auswerteplattform ist bereits am Tag nach Zugang des Abrufs der ersten Raddauerzählstelle als Cloudleistung zur Verfügung zu stellen. Jede einzelne Raddauerzählstelle ist vom Auftragnehmer ab Abnahme zu warten und instand zu halten. Damit ergeben sich für den Einbau, die Auswerteplattform und die Wartung- und Instandhaltungsleistung unterschiedliche im vorliegenden Rahmenvertrag einschließlich der jeweiligen Anlagen näher geregelten Laufzeiten.
Beschreibung des Loses
Die Leistungen sind als vollständige Systemlösung von einem Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme, Datenübertragung, Betrieb und Wartung der Zählstellen sowie Einrichtung und Betrieb der Auswerteplattform. Die Raddauerzählstellen müssen in verschiedene Oberflächen eingebaut werden können. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt 2.5 Oberflächen. Für jede Zählstelle sind eine Werkszeichnung und eine Systembeschreibung vorzulegen und vor Einbau vom Auftraggeber freizugeben.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Brutto-GesamtpreisDie Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Für die Preiswertung werden die Bruttogesamtpreise inkl. Umsatzsteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die die Auftraggeberin direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zu benennen sind mindestens 3 unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren, (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die nach Art und Umfang mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der jeweils angegebenen Referenz um … ganz lesenkürzer
Zu benennen sind mindestens 3 unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren, (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die nach Art und Umfang mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der jeweils angegebenen Referenz um einen Auftrag handeln muss, der bereits abgeschlossen ist oder die Leistungserbringung seit mindestens 36 Monaten erfolgt und die folgenden Elemente beinhaltet: Es wird hierbei zwischen sogenannten I. Mindestanforderungen (die von jeder einzelnen der angegebenen Referenzen zwingend zu erfüllen sind) und II. zusätzlichen Anforderungen unterschieden, (die kumulativ über die Gesamtheit der eingereichten Referenzen zu erfüllen sind). I. Mindestanforderungen für alle genannten Referenzen: -Lieferung und Einbau von Zählgeräten, deren Inbetriebnahme sowie Einrichtung und Bereitstellung einer Auswerteplattform entsprechend Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung -Detektionsqualität von mind. 95% auf Radwegen -Erfassung, Übertragung und Speicherung von Verkehrsdaten -Einsatz/Verbau unter verschiedenen Oberflächen (Asphalt, Pflaster, wassergebundene Decke) II. Zusätzliche Anforderungen, die kumulativ, über alle Referenzen hinweg mindestens einmal nachzuweisen sind: -Nachweis eines "Großprojektes" (mind. 10 verbaute Zählstellen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist) und Anzahl der verbauten Zählstellen -Erkennung und Unterscheidung von Fahrtrichtungen -Erfassung der Geschwindigkeit -Detektionsqualität von mind. 90% im Mischverkehr mit KFZ Anzugeben sind: Auftragsgegenstand/Name des Projekts, Leitungszeitraum, Auftragswert ca. (netto), Beschreibung des Inhalts der erbrachten wesentlichen Leistung, Auftraggeber; Ansprechpartner und Kontaktdaten des Auftraggebers (E-Mail und Telefonnummer); Angaben zu Mindestanforderungen gemäß Ziffer I und den kumulativ zu erfüllenden zusätzlichen Anforderungen gem. Ziffer II (Großprojekt, Erkennung u. Unterscheidung von Fahrtrichtungen, Geschwindigkeitserfassung Detektionsqualität im Mischverkehr mit KFZ, Angaben über das Vorliegen einer Referenzbescheinigung) (Formular 4.6) Das Einreichen von weiteren Referenzen führt nicht zu einer höheren Chance, den Auftrag zu erhalten. Sofern mehr als drei (3) Referenzen eingereicht werden, werden die besten 3 Referenzen zur Feststellung der Eignung herangezogen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten h … ganz lesenkürzer
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Es sind Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Ans … ganz lesenkürzer
1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Es sind Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (Formular 4.3 EU). 2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung. Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ende … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung. Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt hat. Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zu erfüllen. Für die Leistungsbestandteile "Cloudleistungen" sowie "Wartung und Instandhaltungen" gelten hingegen die in § 3 Abs. 6 und 7 benannten Laufzeiten des Rahmenvertrags.- Optionen
- Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 63.500 EUR Euro netto. Der Höchstwert wird auf 350.000,00 Euro netto für die gesamte - einschließlich automatisch verlängerter - Vertragslaufzeit taxiert (Rahmenobergrenze).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 02.07.2026, 09:00 Uhr. gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formblatt 4.12) 2) Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Ver … ganz lesenkürzer
Leistung: 1) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formblatt 4.12) 2) Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). 3) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Vertragsbestandteil. 4) Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV 5) Infoblätter Datenverarbeitung Vergaben u. Verträge 6) Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG bzw. für NU (Formular 5.3 bzw. Formular 5.4) 7) Rahmenvertrag Raddauerzählstellen_Entwurf 8) EVB-IT Cloudvertrag SaaS_Entwurf einschl. Kriterienkatalog f. Cloudleistungen (Anlage 3) 9) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung inkl. Anhang A gem. Art. 28 DSGVO (Anlage 7) 10) Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Preisblatt)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gena … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Vom Bieter sind -unter Beachtung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen- folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Systembeschreibung (Einhaltung der technischen Anforderungen) der Raddauerzählstellen: Aufbau, Komponenten, Funktionsweise, Abläufe und Beziehungen des angeb … ganz lesenkürzer
Vom Bieter sind -unter Beachtung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen- folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Systembeschreibung (Einhaltung der technischen Anforderungen) der Raddauerzählstellen: Aufbau, Komponenten, Funktionsweise, Abläufe und Beziehungen des angebotenen Systems sind übersichtlich darzustellen. -Systembeschreibung der Auswerteplattform: Aufbau, Komponenten, Funktionen und das Zusammenspiel der Plattform mit den Zählstellen und der Datenübertragung sind darzustellen.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHKXV# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderung … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHKXV# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Wettbewerbsregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam
- Website
- potsdam.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutscher Straßen-Dienst GmbH3 Zuschläge
- VITRONIC Machine Vision GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e62af566-a238-4586-9c77-f7f423e8df33.