Rahmenvertrag zur Lieferung und zum Einbau von Raddauerzählstellen sowie zum Betrieb einer webbasierten Auswerteplattform
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-475-130-26veröffentlicht 14.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 9 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Anschaffung eines einheitlichen Raddauerzählstellennetzes, um der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs gerecht zu werden und so die zukünftige Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten / Maßnahmen effektiver zu gestalten. Die Maßnahmen, die mit diesem Rahmenvertrag umgesetzt werden, umfassen die Lieferung und Installation von circa 20 Raddauerzählstellen einschließlich Bereitstellung und Betrieb einer webbasierten Auswerteplattform. Der Vertrag wird mit einem Auftragnehmer geschlossen, der die Leistungen gemäß dieser Leistungsbeschreibung ausführt. Die Einzelabrufe erfolgen bedarfsabhängig innerhalb der Vertragslaufzeit. Zum Leistungsumfang gehören: - Baustelleneinrichtung und -räumung, sowie Verkehrssicherung gemäß RSA - Lieferung der Zählgeräte gemäß den spezifischen Anforderungen an die Raddauerzählstellen (siehe Leistungsbeschreibung) - Einbau, Installation und Inbetriebnahme der Raddauerzählstelle einschließlich Probebetrieb und Nachweis der geforderten Zählqualität - Technische Dokumentation der Raddauerzählstellen (z.B. Bedienanleitungen, Bestandsdokumentation, Wartungsbericht) - Lieferung von Austauschmaterialien (insbesondere Batterien) für den Betrieb der Raddauerzählstellen - Wartung und Instandhaltung der Raddauerzählstellen - Einrichten und Betrieb einer einheitlichen Daten- und Auswerteplattform, einschließlich drahtloser Datenübertragung zwischen Raddauerzählstellen und Datenplattform sowie Lizenzen, Updates und Schnittstellenbereitstellung Die webbasierte Auswerteplattform ist bereits am Tag nach Zugang des Abrufs der ersten Raddauerzählstelle als Cloudleistung zur Verfügung zu stellen. Jede einzelne Raddauerzählstelle ist vom Auftragnehmer ab Abnahme zu warten und instand zu halten. Damit ergeben sich für den Einbau, die Auswerteplattform und die Wartung- und Instandhaltungsleistung unterschiedliche im vorliegenden Rahmenvertrag einschließlich der jeweiligen Anlagen näher geregelten Laufzeiten.
Beschreibung des Loses
Die Leistungen sind als vollständige Systemlösung von einem Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme, Datenübertragung, Betrieb und Wartung der Zählstellen sowie Einrichtung und Betrieb der Auswerteplattform. Die Raddauerzählstellen müssen in verschiedene Oberflächen eingebaut werden können. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt 2.5 Oberflächen. Für jede Zählstelle sind eine Werkszeichnung und eine Systembeschreibung vorzulegen und vor Einbau vom Auftraggeber freizugeben.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Brutto-GesamtpreisDie Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Für die Preiswertung werden die Bruttogesamtpreise inkl. Umsatzsteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die die Auftraggeberin direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung. Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ende … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung. Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt hat. Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zu erfüllen. Für die Leistungsbestandteile "Cloudleistungen" sowie "Wartung und Instandhaltungen" gelten hingegen die in § 3 Abs. 6 und 7 benannten Laufzeiten des Rahmenvertrags.- Optionen
- Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 63.500 EUR Euro netto. Der Höchstwert wird auf 350.000,00 Euro netto für die gesamte - einschließlich automatisch verlängerter - Vertragslaufzeit taxiert (Rahmenobergrenze).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gena … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Vom Bieter sind -unter Beachtung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen- folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Systembeschreibung (Einhaltung der technischen Anforderungen) der Raddauerzählstellen: Aufbau, Komponenten, Funktionsweise, Abläufe und Beziehungen des angeb … ganz lesenkürzer
Vom Bieter sind -unter Beachtung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen- folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Systembeschreibung (Einhaltung der technischen Anforderungen) der Raddauerzählstellen: Aufbau, Komponenten, Funktionsweise, Abläufe und Beziehungen des angebotenen Systems sind übersichtlich darzustellen. -Systembeschreibung der Auswerteplattform: Aufbau, Komponenten, Funktionen und das Zusammenspiel der Plattform mit den Zählstellen und der Datenübertragung sind darzustellen.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHJU3# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderung … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHJU3# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Wettbewerbsregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Eco Counter GmbH, Köln | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam
- Website
- potsdam.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 175477f0-6a1c-496a-971c-d12f71816926.