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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Veranstaltungsagentur

Sächsische Staatskanzlei · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen SK.13.1-0453/20/3veröffentlicht 12.03.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 208 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,93 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 5,89 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr30.07.2026 – 29.07.2027
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • fachliche Leistung anhand der Arbeitsprobe70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.07.2027
    vor 3 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Um den Bürgerinnen und Bürgern den Freistaat Sachsen und die Arbeit der Sächsischen Staatsregierung zu präsentieren, führt die Sächsische Staatskanzlei im In- und Ausland als Veranstalter zahlreiche öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durch. Damit werden die Inhalte und Aufgaben der Sächsischen Staatsregierung, insbesondere der Sächsischen Staatskanzlei, der Öffentlichkeit nähergebracht sowie das Profil des Freistaates Sachsen geschärft und sein positives Image befördert. So führt die Sächsische Staatskanzlei verschiedene Veranstaltungen und Fachkongresse durch, initiiert Wettbewerbe und Ausstellungen. Eine einheitliche "Handschrift" und die Zusammenarbeit mit einer Veranstaltungs-/Full-Service-Agentur ist hierfür unerlässlich. Mit der strategischen Planung und Gestaltung sowie Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen wie Public Events (Kick-Offs, Bürgerfeste, Empfänge und Ähnliches), Messen und Ausstellungen, Kongressen und Tagungen sowie Wettbewerben und Preisverleihungen soll eine Full-Service-Agentur beauftragt werden. Ziel des Vertrages ist es, hierfür einen erfahrenen, zuverlässigen Partner zu gewinnen. Da die durchzuführenden Veranstaltungen nicht im Einzelnen und abschließend absehbar sind, soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die konkreten Beauftragungen erfolgen durch Abrufe (Einzelaufträge) aus diesem Rahmenvertrag, ein Mindestabruf ist nicht vorgesehen. Strategische Planung und Gestaltung, Beratung, Organisation sowie Umsetzung von Veranstaltungen, wie Public Events (Kick-Offs, Bürgerfeste, Bürgergespräche, Empfänge und Ähnliches), Messen und Ausstellungen, Kongresse und Tagungen sowie Wettbewerbe und Preis-verleihungen der Sächsischen Staatskanzlei einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Werbemaßnahmen. Vorbehaltlich der Einzelentscheidung stehen jährlich regelmäßig folgende Veranstaltungen an: • Präsentation der Staatsregierung zum Tag der Sachsen im September (inkl. Festzelt), • Präsentation des Freistaates Sachsen zum Tag der Deutschen Einheit • Bürgerdialoge des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung, • Offenes Regierungsviertel, • Neujahrsempfang/ Sommerfest des Ministerpräsidenten, • Bürgerpreis, • Frauennetzwerk, etc.

Hinzu können unregelmäßige Veranstaltungen kommen, wie bspw.: • Ausstellungen, • Wettbewerbe, • Jubiläumsveranstaltungen, • anlassbezogene Empfänge, • protokollarische Großprojekte sowie • Kongresse und Tagungen. • Weitere Präsentationen und Veranstaltungen

Bei etwa 100 Veranstaltungen pro Jahr insgesamt handelt es sich bei ca. ¼ um größere Veranstaltungen mit Auftragswerten über 25.000 EUR und bei ca. ¾ um kleinere Veranstaltungen mit Auftragswerten unter 25.000 EUR. Dabei kann es vorkommen, dass mehrere Veranstaltungen parallel vorbereitet werden müssen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

fachliche Leistung anhand der Arbeitsprobe70 %
Preis30 %
Qualität
fachliche Leistung anhand der ArbeitsprobeArbeitsprobe (siehe Vergabeunterlage)
Preis
Angebotspreis

Eignung3 von 4 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
30.07.2026
Vertragsende
29.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
5.890.336 €

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8bf82e7b-b092-43e8-b0fc-16a6ddffbac9.