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vergebenEU-weitTiefbau und StraßenbauBauRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach Cluster 1

OEW Breitband GmbH und Steinhausen an der Rottum für Teile von Los 4 · Ehingen (Donau), Baden-Württemberg

Aktenzeichen 137/23-AZveröffentlicht 29.11.2023BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Allgemeiner Teil, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

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Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.

  • Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)25 %
  • Preiskriterium75 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,8 Punkte
25 % teurer−15 Punkte
50 % teurer−25 Punkte
100 % teurer−37,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Hochdorf

Alleiniger Auftraggeber für Los 1 ist die OEW Breitband GmbH. Mit Zuschlagserteilung kommt für Los 1 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de. Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünftigen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH. Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden. Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzepti-on entnommen werden. Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden: - Weiße Flecken: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ - Graue Flecken: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“. Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.

––
2
Los 2 - Kirchdorf an der Iller

Alleiniger Auftraggeber für Los 2 ist die OEW Breitband GmbH. Mit Zuschlagserteilung kommt für Los 2 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de. Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünftigen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH. Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden. Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden: - Weiße Flecken: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ - Graue Flecken: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“. Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.

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3
Los 3 - Laupheim

Alleiniger Auftraggeber für Los 3 ist die OEW Breitband GmbH. Mit Zuschlagserteilung kommt für Los 3 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de. Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauf-tragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH. Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden. Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden: - Weiße Flecken: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ - Graue Flecken: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“. Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben..

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4
Los 4 - Steinhausen an der Rottum

Für Los 4 ist die Gemeinde Steinhausen a.d. Rottum Auftraggeber für die Bauschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommen für Los 4 zwei Rahmenverträge über GÜ-Leistungen zu Stande, einerseits mit der OEW Breitband GmbH, andererseits mit der Gemeinde Steinhausen an der Rottum. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen in Bezug auf die Zuordnung der Auftraggeber für Los 4 vor, insbesondere die Zuordnung des gesamten Loses zur OEW Breitband GmbH oder ggf. einen späteren Übergang des Vertrages mit dem Auftraggeber Gemeinde Steinhhausen an der Rottum auf die OEW Breitband GmbH. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de. Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH. Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden. Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden: - Weiße Flecken: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ - Graue Flecken: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“. Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle..

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5
Los 5 - Wain

Alleiniger Auftraggeber für Los 5 ist die OEW Breitband GmbH. Mit Zuschlagserteilung kommt für Los 5 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de. Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH. Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden. Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden: - Weiße Flecken: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ - Graue Flecken: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“. Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben..

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)Gewichtung (Punkte, genau) 25
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 75

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Walter Bauer GmbH & Co. KG, Runding6
2Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, Weinstadt5
3Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, Weinstadt6
4Walter Bauer GmbH & Co. KG, Runding6
5Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, Weinstadt5

Auftraggeber

Name
OEW Breitband GmbH und Steinhausen an der Rottum für Teile von Los 4
Anschrift
Talstraße 21, 89584 Ehingen (Donau)
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann PartG mbB, Herr Rechtsanwalt Achim Zimmermannvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f2e869d-60df-4adf-8e87-a08e17191a8e.