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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvertrag über die Vermittlung von Dolmetscher*innen für das Sozialreferat und das Jobcenter München.

Landeshauptstadt München, Sozialreferat, S-Recht/, Vergabestelle · München, Bayern

Aktenzeichen SOZ-2025-0005veröffentlicht 17.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 569 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München81667, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Verfügbarkeit pro Tag20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 19 Monaten
  3. Bindefrist endet
    43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag über die Vermittlung von Dolmetscher*innen für das Sozialreferat der Landeshauptstadt München sowie für das Jobcenter München.

Beschreibung des Loses

Der*die Auftragnehmer*in stellt auf Anforderung Dolmetscher*innen für den Einsatz im Sozialreferat zur Verfügung. Einsatzorte sind das Amt für Wohnen und Migration, sowie andere Dienststellen und Dienstorte des Sozialreferats, insbesondere die Sozialbürgerhäuser, das Jobcenter München, Standorte vom Sozialreferat beauftragter Externer, Standorte von vom Sozialreferat beauftragten Ärzt*innen und Gutachter*innen. Zudem finden Dolmetschereinsätze im Rahmen von Hausbesuchen bei Bürger*innen statt etc. Die Dolmetscher*innen übersetzen Gespräche mit Kund*innen der Auftraggeberin in Präsenz, per Telefon- oder Videokonferenz aus der jeweiligen Fremdsprache neutral, einwandfrei und transparent mündlich in die deutsche Sprache und umgekehrt (offizielle Schriftstücke, wie Urkunden, Behördenpost, medizinische Berichte etc. werden grundsätzlich nicht schriftlich übersetzt). Die Dolmetscher*innen handeln neutral und vertreten beim Dolmetschen weder die Interessen der Auftraggeberin noch die der Kund*innen. In besonderen Fällen (z. B. bei Antragstellungen nach SGB II und SGB XII, im Rahmen der Jugendhilfe usw.) müssen die Dolmetscher*innen die juristischen Fachbegriffe sowohl auf Deutsch als auch in der jeweiligen Fremdsprache beherrschen. Von der*dem Auftragnehmer*in sind Dolmetscher*innen für die Sprachen Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Bahdini, Kurmanci, Sorani), Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Tamilisch, Thai, Tigrinja, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu zu vermitteln. Weitere Sprachen können je nach Verfügbarkeiten bei der*dem Auftragnehmer*in zu den gleichen Konditionen abgerufen werden. Der*die Auftragnehmerin legt nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin ein erweitertes amtliches Führungszeugnis für die eingesetzten Dolmetscher*innen vor.

Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2026.

Die Höchstabrufmenge der Rahmenvereinbarung bei Ziehung aller Optionen beträgt 13.140 Stunden.

Ein Anspruch der*des Auftragnehmer*in auf Abruf der Leistung besteht nicht.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Verfügbarkeit pro Tag20 %
Preis80 %
Qualität
Verfügbarkeit pro TagAnzahl der verfügbaren Dolmetscher*innen
Preis
Preis (netto)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV) Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
Kriterium
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV) Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
Kriterium
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig diese Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Auftraggeberin behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages bis 31.05.2027 vor. Der*die Auftragnehmer*in wird spätestens bis zum 30.04.2026 über eine eventuelle optionale Beauftragung schriftlich informiert. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzliche … ganz lesenDie Auftraggeberin behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages bis 31.05.2027 vor. Der*die Auftragnehmer*in wird spätestens bis zum 30.04.2026 über eine eventuelle optionale Beauftragung schriftlich informiert. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen Kündigung bedarf es hierzu nicht. Bei Ausschöpfung der Stunden ist eine optionale Erweiterung des Stundenumfangs durch die Auftraggeberin um bis zu maximal 1.095 Stunden möglich. Diese Erweiterung ist sowohl innerhalb der regulären Vertragslaufzeit als auch innerhalb der optionalen Verlängerung des Rahmenvertrages bei Ausschöpfung der Stunden möglich.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
43 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht 150 % bei entsprechender maximaler Erweiterung um 50 % des Auftragswerts auf Basis eines einvernehmlich zu schließenden Nachtrags beim Vorliegen entsprechender vergaberechtlicher Gründen (§ 132 GWB). Die folgen … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht 150 % bei entsprechender maximaler Erweiterung um 50 % des Auftragswerts auf Basis eines einvernehmlich zu schließenden Nachtrags beim Vorliegen entsprechender vergaberechtlicher Gründen (§ 132 GWB). Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. Höchstabrufmenge: 19.710 Stunden Dolmetschen (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Hinweis
Es handelt sich um ein offenes Verfahren. Nach Angebotsabgabe wird sowohl Eignung als auch das Angebot nach den bekanntgemachten Kriterien geprüft. Aus dem Dokument Besondere Bewerbungsbedingungen ergeben sich Einzelheiten zum Verfahren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 17.04.2025 auf 05.05.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 14ceac62-06a6-4bb9-a747-ab312c4b2314.