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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag über die Beschaffung von Mobile Devices und zugehöriges Zubehör

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-478veröffentlicht 12.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 236 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualität/Leistungsmerkmale40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Heidelberg
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabeportal-bw.de
    vor 8 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Apple-Hardware, Zubehör sowie zugehörigen Dienstleistungen abzuschließen. Ziel ist es, die kontinuierliche Versorgung der Organisation mit qualitativ hochwertigen, standardisierten IT-Arbeitsmitteln sicherzustellen, um einen reibungslosen Betrieb der bestehenden Apple-Infrastruktur zu gewährleisten. Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr, beginnend voraussichtlich am 01.05.2026. Der Vertrag verlängert sich bis zu drei mal, um jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vorher durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende möglich. Die Verlängerung erfolgt automatisch bei nicht fristgerechter Kündigung. Die Ausschreibung erfolgt produktspezifisch, da im Auftragsgeberumfeld bereits eine umfangreiche Apple-Infrastruktur im Einsatz ist. Dies umfasst sowohl Endgeräte (Mac, iPhone, iPad) als auch das zugehörige Management- und Support-Ökosystem (u. a. Apple Business Manager, Mobile Device Management, macOS- und iOS-spezifische Softwareverteilung sowie bestehende Support- und Wartungsprozesse). Ein produktneutraler Ansatz würde zu erheblichen technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen, da Kompatibilität, Gerätemanagement, Schulungen sowie die Integration in bestehende Systeme wesentlich auf die Apple-Plattform ausgerichtet sind. Ziel der Ausschreibung ist daher der Abschluss eines Vertrages mit einem qualifizierten Fachhändler oder autorisierten Apple-Partner, der die Lieferung der Produkte zu wettbewerbsfähigen Konditionen sowie eine verlässliche Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleisten kann.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualität/LeistungsmerkmaleGewichtung (Punkte, genau) 40Zur Ermittlung des Punktwertes "Qualität" haben die Bieter das Tabellenblatt ""A1.2. Leistungskriterien"" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung "Qualität" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium "Qualität", 60 Punkte zu erreichen. Der Punktwert "Qualität" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt: Punktwert "Qualität" = (Punktzahl des jeweiligen Bieters / 60) * 40 Im Zuschlagskriterium "Qualität" kann somit eine Maximalpunktzahl von 40 Punkten erreicht werden."
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt "A1.3 Preisblatt" auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet. Der Punktwert "Preis" eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt: Punktwert "Preis" = (Gesamtwertungspreis des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *60 Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 60 Punkten erreicht werden."

Eignung6 von 6 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Die Unternehmensgröße des Bieters beträgt mindestens 100 Beschäftigt.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter muss in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2024) jeweils einen Jahresumsatz von mindestens 3.000.000 Mio. EUR mit dem Vertrieb von Apple-Produkten erzielt haben.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Es werden zwei Referenzkunden gefordert, - bei denen der Bieter derzeit einen Rahmenvertrag hält über die Lieferung von Apple Produkten mit einem erwarteten Gesamtvolumen von mindestens 1 Mio. EUR und einem beauftragten Volumen von 200.000EUR
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Der Bieter verfügt über eine aktive Partnerschaft oder Zertifizierung mit dem Hersteller Apple. Als Nachweis gilt u.a. die Teilnahme an einem Hersteller anerkannten Serviceprogramm (Apple Authorized Service Provider, Apple Authorized Reseller, Apple Distribution Programm o.ä.).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr, beginnend voraussichtlich am 01.05.2026. Der Vertrag verlängert sich bis zu drei mal, um jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vorher durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende möglich. Die Verlängerung erfolgt automatisch bei nicht fristgerechter Kündigung.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
16.03.2026, 10:00 Uhr. Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg. Digital im Vieraugenprinzip mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarb … ganz lesenLeistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y557#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 322 (Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b52cfc46-5f8d-4d47-b891-640c75025409.