Rahmenvertrag über Beschaffung einer ePayment-Lösung
Universität Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024_045_CSveröffentlicht 27.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (66 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 31 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Münster48149, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (63 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.
- Preis65 %
- Qualität35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,9 Punkte |
| 25 % teurer | −13 Punkte |
| 50 % teurer | −21,7 Punkte |
| 100 % teurer | −32,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung einer ePayment-Lösung (Rahmenvertrag)
Beschreibung des Loses
Die öffentlich-rechtlichen Hochschulen und Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalens beabsichtigten die Einführung einer sogenannten ePayment-Lösung zur Abwicklung hoch-schulverwaltungsbezogener Zahlungen der Studierenden. Das Projekt wird von den beteiligten Hochschulen und Universitäten als gemeinsames Kooperationsprojekt durchgeführt. Die Universität Münster führt das Vergabevergabeverfahren im Namen und im Auftrag aller beteiligten Auftraggeber durch.
Die Einführung des ePayments zur elektronischen Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen im Hochschulkontext dient der Realisierung einer Ende-zu-Ende Digitalisierung nach den Vorgaben des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW). Gegenwärtig sind Zahlungsabläufe an Hochschulen noch mit erhöhtem Aufwand verbunden, der sich beispielsweise aus fehlenden oder falschen Identifikationsmerkmalen, Unter- oder Überzahlungen, Bearbeitungszeiten der Kreditinstitute oder Währungsumrechnungen bei Auslandszahlungen ergibt. Eine ePayment-Lösung soll zur Verschlankung von gebührenrelevanten Verwaltungsprozessen in Studium und Lehre beitragen und als Bindeglied zwischen hochschuleigenen Fachverfahren sowie den Finanzsystemen der Institutionen einen medienbruchfreien Prozessablauf ermöglichen. Ziel des Vergabeverfahrens war der Abschluss eines gemeinsamen Rahmenvertrags (EVB-IT Cloud) mit einem Auftragnehmer, der die Beschaffung von ePayment-Lösungen im Rahmen von Einzelabrufen durch die beteiligten Auftraggeber und abrufberechtigten Stellen zum Gegenstand hat. Die ePayment-Lösung wird zunächst im Austausch mit den Teilprojekt-Universitäten entwickelt und dort als erstes in Betrieb genommen. Anschließend werden die Ergebnisse den verbleibenden Hochschulen und Universitäten (abrufberechtigte Stellen) für die Integration ihrer Fachverfahren an die entwickelte bzw. angepasste ePayment-Lösung bereitgestellt. Die ePayment-Lösung setzt folgende Anforderungen der Hochschulen um: - die sichere Abwicklung elektronischer Bezahlungen - von der Initiierung einer Trans-aktion bis zum Abschluss der Transaktion sowie - die Herbeiführung der Begleichung von Forderungen und anfallenden Gebühren aus Verwaltungsdiensten an Hochschulen. Über Schnittstellen soll die ePayment-Lösung in vorhandene Prozesse der Fach- und Finanz-verfahren der teilnehmenden Hochschulen integriert werden, sodass eine Automatisierung der Zahlungsabwicklung über den gesamten Verwaltungsprozess hinweg stattfindet.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Qualifikation Projektteam, Lösungs- und Beratungskonzept inkl. fachliches Vorgehensmodell, weitere technische Unterstützungsleistung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sofern ein interessiertes Unternehmen, ein Bewerber oder ein Bieter der Auffassung sein sollte, dass die Vergabeunterlagen unzulässige Bestimmungen enthalten und/oder aus anderen Gründen in seinen Rechten verletzt zu sein, wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung un … ganz lesenkürzer
Sofern ein interessiertes Unternehmen, ein Bewerber oder ein Bieter der Auffassung sein sollte, dass die Vergabeunterlagen unzulässige Bestimmungen enthalten und/oder aus anderen Gründen in seinen Rechten verletzt zu sein, wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Interessierte Unternehmen, Bewerber und Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Telefax: 0251 411-2165 Hinweis: Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (§ 182 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYTCVGQT2M -
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| PAYONE GMBH, Frankfurt am Main | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 2, 48149 Münster
- Website
- uni-muenster.de
- Kontakt
- zentraler.einkauf@
uni-muenster.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69f2d0d5-e8c8-419d-b292-e3752eef5054.