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Rahmenvertrag über Beschaffung einer ePayment-Lösung

Universität Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024_045_CSveröffentlicht 27.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (66 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 31 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (63 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Preis65 %
  • Qualität35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer ePayment-Lösung (Rahmenvertrag)

Beschreibung des Loses

Die öffentlich-rechtlichen Hochschulen und Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalens beabsichtigten die Einführung einer sogenannten ePayment-Lösung zur Abwicklung hoch-schulverwaltungsbezogener Zahlungen der Studierenden. Das Projekt wird von den beteiligten Hochschulen und Universitäten als gemeinsames Kooperationsprojekt durchgeführt. Die Universität Münster führt das Vergabevergabeverfahren im Namen und im Auftrag aller beteiligten Auftraggeber durch.

Die Einführung des ePayments zur elektronischen Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen im Hochschulkontext dient der Realisierung einer Ende-zu-Ende Digitalisierung nach den Vorgaben des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW). Gegenwärtig sind Zahlungsabläufe an Hochschulen noch mit erhöhtem Aufwand verbunden, der sich beispielsweise aus fehlenden oder falschen Identifikationsmerkmalen, Unter- oder Überzahlungen, Bearbeitungszeiten der Kreditinstitute oder Währungsumrechnungen bei Auslandszahlungen ergibt. Eine ePayment-Lösung soll zur Verschlankung von gebührenrelevanten Verwaltungsprozessen in Studium und Lehre beitragen und als Bindeglied zwischen hochschuleigenen Fachverfahren sowie den Finanzsystemen der Institutionen einen medienbruchfreien Prozessablauf ermöglichen. Ziel des Vergabeverfahrens war der Abschluss eines gemeinsamen Rahmenvertrags (EVB-IT Cloud) mit einem Auftragnehmer, der die Beschaffung von ePayment-Lösungen im Rahmen von Einzelabrufen durch die beteiligten Auftraggeber und abrufberechtigten Stellen zum Gegenstand hat. Die ePayment-Lösung wird zunächst im Austausch mit den Teilprojekt-Universitäten entwickelt und dort als erstes in Betrieb genommen. Anschließend werden die Ergebnisse den verbleibenden Hochschulen und Universitäten (abrufberechtigte Stellen) für die Integration ihrer Fachverfahren an die entwickelte bzw. angepasste ePayment-Lösung bereitgestellt. Die ePayment-Lösung setzt folgende Anforderungen der Hochschulen um: - die sichere Abwicklung elektronischer Bezahlungen - von der Initiierung einer Trans-aktion bis zum Abschluss der Transaktion sowie - die Herbeiführung der Begleichung von Forderungen und anfallenden Gebühren aus Verwaltungsdiensten an Hochschulen. Über Schnittstellen soll die ePayment-Lösung in vorhandene Prozesse der Fach- und Finanz-verfahren der teilnehmenden Hochschulen integriert werden, sodass eine Automatisierung der Zahlungsabwicklung über den gesamten Verwaltungsprozess hinweg stattfindet.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis65 %
Qualität35 %
Qualität
Qualifikation Projektteam, Lösungs- und Beratungskonzept inkl. fachliches Vorgehensmodell, weitere technische Unterstützungsleistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sofern ein interessiertes Unternehmen, ein Bewerber oder ein Bieter der Auffassung sein sollte, dass die Vergabeunterlagen unzulässige Bestimmungen enthalten und/oder aus anderen Gründen in seinen Rechten verletzt zu sein, wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung un … ganz lesenSofern ein interessiertes Unternehmen, ein Bewerber oder ein Bieter der Auffassung sein sollte, dass die Vergabeunterlagen unzulässige Bestimmungen enthalten und/oder aus anderen Gründen in seinen Rechten verletzt zu sein, wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Interessierte Unternehmen, Bewerber und Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Telefax: 0251 411-2165 Hinweis: Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (§ 182 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYTCVGQT2M -

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PAYONE GMBH, Frankfurt am Main2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schlossplatz 2, 48149 Münster
Kontakt
zentraler.einkauf@uni-muenster.de

Bei uns erfasst

244Bekanntmachungen
97Zuschlagsmeldungen

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69f2d0d5-e8c8-419d-b292-e3752eef5054.