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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 67-2025-0031veröffentlicht 24.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 436 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr10.10.2025 – 09.10.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Düsseldorf40225, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.duesseldorf.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.duesseldorf.de
    vor 14 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Rechtamt Zentrale Vergabestelle Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf
    vor 14 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 09.10.2026
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag mit der Dauer von einem Jahr (ab Auftragserteilung) Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport

Beschreibung des Loses

Termische Verwertung des entwässerten Klärschlamms inklusive Transport der Klärwerke Nord und Süd in Form eines Rahmenvertrages mit der Dauer von einem Jahr (ab Auftragserteilung)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
bepreistes LV maßgeblich

Eignung5 von 5 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung, dass nur LKW mit den Schadstoffgrenzwerten der Euro V verwendet werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung von Transport und Verwiegung . Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten (Bestätigung der Annahme des Klärschlamms durch die Verbrennungsanlage) . Anlagenkapazität der Verbrennungsanlage oder des Zwischenlagers und Laufzeit . Beschreibung des technischen Verfahrens
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis erforderlicher Genehmigungen (z.B Transport, Verbrennungsanlage) • Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der entwässerte Klärschlamm o vor der Verbrennung ohne den Einsatz zusätzlicher fossiler Energieträger oder elektrischer Energie, z.B. mit ansonsten nicht genutz … ganz lesenNachweis erforderlicher Genehmigungen (z.B Transport, Verbrennungsanlage) • Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der entwässerte Klärschlamm o vor der Verbrennung ohne den Einsatz zusätzlicher fossiler Energieträger oder elektrischer Energie, z.B. mit ansonsten nicht genutzter Abwärme oder durch Solarenergie, auf einen Heizwert von mindestens 5.000 KJ/kg vorgetrocknet wird und innerhalb der gesamten Verfahrenskette der thermischen Verwertung, bestehend aus vorbeschriebener Vortrockung und anschließender Verbrennung, letztlich fossile Brennstoffe substituiert werden oder alternativ o durch Vorlage einer prüffähigen Bescheinigung, dass das angebotene Verfahren zur thermischen Klärschlammentsorgung eine Verwertungsmaßnahme darstellt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.10.2025
Vertragsende
09.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.duesseldorf.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
44 Tage
Angebotsöffnung
28.08.2025, 10:00 Uhr. Rechtamt Zentrale Vergabestelle Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstrasse 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle … ganz lesenNach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 10.10.2025 . Der Vertrag endet automatisch, wenn die im Zuschlagsschreiben angegebene Auftragssumme um 15 % überschritten wird (Deckelung). . Falls Subunternehmer eingesetzt werden sollen, ist die Aufgabenteilung dem SEBD mit Angebotsabgabe detailliert zu schil … ganz lesenDie Zuschlags- und Bindefrist endet am 10.10.2025 . Der Vertrag endet automatisch, wenn die im Zuschlagsschreiben angegebene Auftragssumme um 15 % überschritten wird (Deckelung). . Falls Subunternehmer eingesetzt werden sollen, ist die Aufgabenteilung dem SEBD mit Angebotsabgabe detailliert zu schildern. Sollte aus zwingenden Gründen nach Auftragserteilung eine Änderung der Arbeitsteilung oder der Einsatz anderer Subunternehmer notwendig sein, ist dies nur nach schriftlicher Zustimmung durch den SEBD zulässig. Sofern sich der Bieter auf eine Eignungsleihe berufen möchte, ist dies zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Formblatt ZV 4 anzuzeigen. . folgende Unterlagen sind zzgl. zu den o.g. Eignungskriterien mit dem Angebot abzugeben: - Angebotsschreiben, LV mit Preisen - ZV 2 Eigenerklärung_Ausschlussgründe; - ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern erforderlich; - ZV 4 Eignungsleihe_Unterauftrag, sofern erforderlich, - ZV 5 Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe, sofern erforderlich. .
Hinweis
Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt, Klärschlamm des Klärwerks Düsseldorf-Nord und Düsseldorf- Süd zur thermischen Verwertung unmittelbar ab Auftragserteilung mit einer Laufzeit von einem Jahr an ein geeignetes Unternehmen abzugeben. Dies erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung. Der Vertrag endet automatisch, wenn die im Zuschlagsschreiben angegebene Auftragssumme um 15 % überschritten wird (Deckelung).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm auf dem Klärwerk Düsseldorf-Nord

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 06.05.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 96d3c930-cf2f-4bf2-801b-b2a2ab505181.