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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
11Angebot auf bis zu 11, Zuschlag höchstens 11 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 15 Unternehmen
Ort der Leistung
Nürnberg90478, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (82 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (386 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 11 Monaten
  3. Bindefrist endet
    122 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag Supervision

Lose11 Lose · Angebot auf bis zu 11 · Zuschlag höchstens 11 je Bieter

Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
RD Bayern

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 1 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Bayern im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 1 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
2
RD Baden-Württemberg

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 2 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Baden-Württemberg im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 2 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
3
RD Hessen

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 3 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Hessen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 3 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
4
RD Rheinland-Pfalz-Saarland

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 4 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Rheinland-Pfalz-Saarland im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 4 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
5
RD Nordrhein-Westfalen

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 5 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Nordrhein-Westfalen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 5 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
6
RD Sachsen

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 6 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Sachsen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 6 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
7
RD Sachsen-Anhalt-Thüringen

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 7 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Sachsen-Anhalt-Thüringen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 7 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
8
RD Berlin-Brandenburg

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 8 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Berlin-Brandenburg im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 8 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
9
RD Niedersachsen-Bremen

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 9 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Niedersachsen-Bremen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 9 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
10
RD Nord

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 10 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Nord im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 10 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
11
Supervision NUR ONLINE (bundesweit)

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: o 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat (die Zuordnung der Losaufteilung ist der Anlage 4 zu entnehmen) und o 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 11 umfasst die bundesweite Durchführung von Gruppensupervisionen im Online-Format. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. Es ist beabsichtigt, mit bis zu 25 geeigneten Bietern im Los 11 (online), die ein wirtschaftliches Angebot abgeben haben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Reine Preiswertung

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 15 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
122 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: C1: Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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267vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (49 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3917789f-2cee-47b5-aca6-b4d7cb40330f.