Rahmenvertrag Supervision_2025
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen 13-25-00015veröffentlicht 30.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 11
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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- 099_26B451_Simulator, Ausbildung (Combat Medics)-Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München · MünchenFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Bayern (1 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 11Angebot auf bis zu 11, Zuschlag höchstens 11 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 15 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (82 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (386 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 11 Monatenüber evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 7 Monaten122 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag Supervision
Gegenstand nach CPV
- 80570000Ausbildung in der PersönlichkeitsentwicklungHauptgegenstand
Lose11 Lose · Angebot auf bis zu 11 · Zuschlag höchstens 11 je Bieter
Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | RD Bayern Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 1 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Bayern im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 1 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
| 2 | RD Baden-Württemberg Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 2 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Baden-Württemberg im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 2 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
| 3 | RD Hessen Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 3 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Hessen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 3 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
| 4 | RD Rheinland-Pfalz-Saarland Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 4 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Rheinland-Pfalz-Saarland im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 4 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
| 5 | RD Nordrhein-Westfalen Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 5 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Nordrhein-Westfalen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 5 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
| 6 | RD Sachsen Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 6 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Sachsen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 6 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
| 7 | RD Sachsen-Anhalt-Thüringen Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 7 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Sachsen-Anhalt-Thüringen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 7 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
| 8 | RD Berlin-Brandenburg Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 8 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Berlin-Brandenburg im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 8 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
| 9 | RD Niedersachsen-Bremen Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 9 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Niedersachsen-Bremen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 9 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
| 10 | RD Nord Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 10 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Nord im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 10 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
| 11 | Supervision NUR ONLINE (bundesweit) Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: o 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat (die Zuordnung der Losaufteilung ist der Anlage 4 zu entnehmen) und o 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 11 umfasst die bundesweite Durchführung von Gruppensupervisionen im Online-Format. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. Es ist beabsichtigt, mit bis zu 25 geeigneten Bietern im Los 11 (online), die ein wirtschaftliches Angebot abgeben haben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit. | 48 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Reine Preiswertung
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 15 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 122 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: C1: Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg
- Website
- arbeitsagentur.de
- Kontakt
- service-haus.einkauf-infrastruktur@
arbeitsagentur.de
Bei uns erfasst
- Verlegerische Dienstleistungen für das IAB06.11.2026
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Berufliche Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) gem. Gmbh5 Zuschläge
- EURO FLIGHT TEST GmbH3 Zuschläge
- bfz gGmbH Mittelfranken3 Zuschläge
- Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg mbH2 Zuschläge
- Kolping-Bildungswerk Ostbayern GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- REZ NORD bbA Dst. REZ NordBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordFrist 25.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3917789f-2cee-47b5-aca6-b4d7cb40330f.